Beschluss: Mehrfachbeschluss

Anlage/n:         Korrespondenz zwischen Christophorus Gesellschaft und Landratsamt bzgl. der Förderanträge für das ausgeweitete bzw. das aktuelle Angebot der Wärmestube für das Jahr 2024

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21.06.2023, näher ausgeführt mit Schreiben vom 29.06.2023, schilderte die Christophorus Gesellschaft Planungen, das derzeitige Angebot der Wärmestube erheblich auszuweiten. So sollen bspw. die Öffnungszeiten der Wärmestube erweitert, bestimmte Trainings für die Hilfesuchenden etabliert und eine Clearingstelle geschaffen sowie die Anschlussfinanzierung des Projekts Oskar (Obdachlos, seelisch krank, außerhalb der Regelversorgung) gewährleistet werden, das seit Anfang des Jahres 2023 läuft und verhindern soll, dass von diesen Umständen betroffenen Menschen „durch das Raster fallen“.

 

Im Jahr 2023 wurde die Wärmestube vom Landkreis Würzburg mit einem Betrag in Höhe vom 30.000,- Euro gefördert. Daneben wurde das Betreute Wohnen der Christophorus Gesellschaft mit weiteren 10.000,- Euro gefördert (siehe eigener Tagesordnungspunkt in der Sitzung).

 

Um diese ausgeweitete Wärmestube finanzieren zu können, bittet die Christophorus Gesellschaft um die Bereitstellung einer Summe i.H.v. 179.790,- Euro. Für den Fall, dass der Landkreis eine Förderung des ausgeweiteten Angebots ablehnt, beantragte die Christophorus Gesellschaft eine Fortsetzung der Förderung für die Wärmestube mit dem derzeitigen Angebot und bittet um die Bereitstellung einer Summe i.H.v. 65.000,- Euro.

 

Die Christophorus Gesellschaft wird im Rahmen der Sitzung des Sozialausschusses das aktuelle Angebot der Wärmestube vorstellen und die Planungen bzgl. dessen Ausweitung konkret darlegen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, eine Förderung i.H.v. 30.000,- Euro zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt eine Förderung i.H.v. 30.000,- Euro für die Wärmestube der Christophorus Gesellschaft für das Jahr 2024. Er empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.

 

 

Debatte:

 

Herr Hollmann, Geschäftsbereichsleiter Arbeit und Soziale Angelegenheiten, geht kurz auf die Clearingstelle ein. Wenn der Sozialausschuss es möchte, dass die Clearingstelle aus dem Projekt herausgenommen werden soll, müsste noch geklärt werden, was dies finanziell bedeuten würde.

 

In der Diskussion wird das Problem der fehlenden Krankenversicherung bzw. Beitragsschulden sowohl bei Obdachlosen wie auch bei Häftlingen bzw. Haftentlassungen angesprochen.

 

Frau Fiedler teilt mit, dass sobald jemand hilfsbedürftig im Sinne des Sozialleistungsgesetzes ist, die Ruhendstellung der Krankenversicherungsleistungen aufgehoben werden kann. Dies müsse aber beantragt werden. Mit der Schuldnerberatung bestehe eine enge Zusammenarbeit. In der Regel finde sich eine Lösung.

Weiterhin informiert sie zur Finanzierung des medizinischen Projektes, dass dieses im Jahr 2024 bereits schon für 9 Monate finanziert sei.

 

 

Landrat Eberth lässt einzeln wie folgt abstimmen:

 

1.   Der Sozialausschuss beschließt für die ausgeweitete Wärmestube eine Förderung i.H. v. 179.790,-- Euro. Er empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.

 

Ergebnis:                mehrheitlich abgelehnt

 

Ja: 1                 Nein: 13

 

 

2.   Der Sozialausschuss beschließt eine Förderung i.H.v. 30.000,- Euro für die Wärmestube der Christophorus Gesellschaft für das Jahr 2024. Er empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.

 

Ergebnis:                mehrheitlich zugestimmt

 

Ja: 11               Nein: 3

 

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt mit der Christophorus Gesellschaft das Thema der Clearingstelle, der Aufgaben und der Finanzierung (= Defizit der Clearingstelle) entsprechend vorzubereiten und dem Sozialausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

 

Ergebnis:                einstimmig beschlossen

 


Zur weiteren Veranlassung an GB4, SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA