Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         1 Förderantrag für das Jahr 2024

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 09.08.2023 beantragte die TelefonSeelsorge Würzburg / Main-Rhön eine Fortsetzung der Förderung für die TelefonSeelsorge und bittet um die Bereitstellung einer Summe i.H.v. 3.000,- Euro. Der Landkreis Würzburg hatte die Frauenberatung im SkF im Jahr 2023 mit 2.500,- Euro gefördert.

 

Das Jahr 2023 wurde als sog. Schwerpunktjahr-Fortbildungen genutzt, nachdem dies durch den Wegfall der Corona-Beschränkungen wieder möglich war. So fanden Kurse zum Thema Suizidalität sowie eine Reihe von Abenden zu psychiatrischen Themen (Angsterkrankungen, affektive Störungen, Persönlichkeitsstörungen, etc.), ein Tag mit dem Thema „regelmäßig Anrufende und deren Motivlage“ und Veranstaltungen zu den Themen Logotherapie, dementielle Erkrankungen, zu queeren Themen und zur Arbeit des Krisennetzwerks statt. Geplant sind außerdem eine Veranstaltung zu „Grenzen erkennen und sichern“, ein Fortbildungstag zur Seelsorge im Chat und ein Abend zu systemischen Fragen. Im Schnitt nehmen bei den Veranstaltungen ca. 30 Personen teil.

 

Im Juli 2023 hatte die TelefonSeelsorge 94 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen 84 ein regelmäßiges Dienstsoll garantieren können. Im Jahr 2022 wurden 12.443 Seelsorge-Gespräche am Telefon geführt, das bedeutet ca. 37 Gespräche pro Tag im Vergleich zu 34 Gesprächen pro Tag im Vorjahr. Die Gespräche dauerten durchschnittlich 21 Minuten und waren damit deutlich kürzer als im Vorjahr (24 Minuten). Häufigste Themen waren „Einsamkeit“ (28,5%), „körperliches Befinden“ (22,5%) sowie „familiäre Beziehungen“, „depressive Verstimmung“ und Ängste“. Erfahrungsgemäß sind Menschen mit psychischen Erkrankungen, sobald sie die TelefonSeelsorge, für sich entdeckt haben, sehr regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer, oft mit mehreren Anrufen oder Chats pro Tag.

 

Die Verwaltung empfiehlt, eine Förderung i.H.v. 2.500,- Euro zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt eine Förderung i.H.v. 2.500,- Euro für die TelefonSeelsorge für das Jahr 2024. Er empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.

 

Kreisrätin Linsenbreder weist darauf hin, dass es beim Bezirk Unterfranken das Krisentelefon gibt.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beschließt eine Förderung i.H.v. 2.500,- Euro für die TelefonSeelsorge für das Jahr 2024. Er empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 4, SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA