Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         1 Förderantrag für das Jahr 2024

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 14.08.2023 beantragte Der Paritätische eine Fortsetzung der Förderung für den Sprach- und Kulturmittlerdienst und bittet um die Bereitstellung einer Summe i.H.v. 11.600,- Euro. Der Landkreis Würzburg hatte den Sprach- und Kulturmittlerdienst im Jahr 2023 mit 10.500,- Euro gefördert.

 

Laut dem Verwendungsnachweis für das Jahr 2022 wurden trotz coronabedingter Einschränkungen 742 Anfragen nach Sprachmittlern bearbeitet, 651 Sprachmittler-Einsätze kamen tatsächlich zustande. Im laufenden Jahr 2023 sind die Anfragen und Vermittlungen unverändert hoch, darunter sind v.a. viele Einsätze bei der Ausländerbehörde des Landratsamts. Die Vermittlungsprozesse stellen sich oft sehr zeitaufwendig dar, da es insbesondere bei seltenen Sprachen schwierig ist, überhaupt geeignete Sprachmittlerinnen und Sprachmittler zu finden. Des Weiteren müssen die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler durch die Mitarbeiterin des Sprach- und Kulturmittlerdienstes engmaschig begleitet werden, um die Qualität der Einsätze sicherzustellen und die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler auch vor Überforderung zu schützen.

 

Entsprechend der bisherigen Erfahrungen finden ca. 1/3 der Sprachmittler-Einsätze im Landkreis Würzburg statt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, eine Förderung i.H.v. 10.500,- Euro zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt eine Förderung i.H.v. 10.500,- Euro für den Sprach- und Kulturmittlerdienst des Paritätischen für das Jahr 2024. Er empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beschließt eine Förderung i.H.v. 10.500,- Euro für den Sprach- und Kulturmittlerdienst des Paritätischen für das Jahr 2024. Er empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 4, SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA