Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         1 Förderantrag für das Jahr 2024

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 26.07.2023 beantragte der Sozialdienst katholischer Frauen eine Fortsetzung der Förderung für den Betreuungsverein und bittet um die Bereitstellung einer Summe i.H.v. 7.000,- Euro. Der Landkreis Würzburg hatte die Bahnhofsmission im Jahr 2023 mit 6.000,- Euro gefördert.

 

Der Betreuungsverein des Sozialdiensts katholischer Frauen übernimmt rechtliche Betreuungen auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis. Des Weiteren werden im Rahmen von sog. Querschnittsaufgaben ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, insbesondere zu den Themen Vorsorgevollmacht. Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, beraten. Gerade diese Angebote werden auch von Bürgerinnen und Bürgern sowie Einrichtungen im Landkreis zuletzt vermehrt nachgefragt.

 

Aktuell besteht der Personaleinsatz im Betreuungsverein aus drei in Teilzeit beschäftigten Sozialpädagoginnen. Aufgrund der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 müssen, v.a. im Bereich der Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer, zusätzliche Aufgaben wahrgenommen werden. Vor diesem Hintergrund wird mit einer zusätzlichen Fachkraft ab Herbst 2023 personell aufgestockt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, eine Förderung i.H.v. 6.000,- Euro zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt eine Förderung i.H.v. 6.000,- Euro für den Betreuungsverein des Sozialdiensts katholischer Frauen für das Jahr 2024. Er empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beschließt eine Förderung i.H.v. 6.000,- Euro für den Betreuungsverein des Sozialdiensts katholischer Frauen für das Jahr 2024. Er empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 4, SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA