Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Anwesend: 14

Anlage/n:         1 Förderantrag für das Jahr 2024

                        Tätigkeitsbericht

 

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 26.06.2023 beantragte die Christophorus Gesellschaft eine Fortsetzung der Förderung für die Bahnhofsmission und bittet um die Bereitstellung einer Summe i.H.v. 60.000,- Euro. Der Landkreis Würzburg hatte die Bahnhofsmission im Jahr 2023 mit 40.000,- Euro gefördert.

 

Die Bahnhofsmission ist aufgrund ihrer zentralen Lage am Würzburger Hauptbahnhof und ihres Hilfeangebots 24 Stunden jeden Tag Menschen in jeder Notlage zugänglich. Im Jahr 2022 haben diese Hilfe 59.765 Menschen in Anspruch genommen. Dies stellt ein Anwachsen um 45% gegenüber dem Hilfeersuchen im Jahr 2021 dar. Dabei waren die Hilfesuchenden in über 80% der Fälle mit mehr als einem Problem konfrontiert. Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird die Bahnhofsmission von ca. 180 Hilfesuchenden täglich als Anlaufstelle genutzt.

 

Die Möglichkeit der Erstattung erbrachter gesetzlicher Hilfeleistungen, wie im Antrag erbeten, wird geprüft und ggf. gesondert vereinbart.

 

Die Verwaltung empfiehlt, eine Förderung i.H.v. 40.000,- Euro zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt eine Förderung i.H.v. 40.000,- Euro für die Bahnhofsmission der Christophorus Gesellschaft für das Jahr 2024. Er empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass geplant sei, die Bahnhofsmission aus der Christophorus Gesellschaft herauszulösen und in eine eigenständige neu zu gründende gGmbH mit identischer Trägerstruktur zu überführen. Deshalb schlägt er vor, im Beschluss die Worte „der Christophorus Gesellschaft“ wegzulassen.

 

Kreisrätin Heeg plädiert nach den Vorträgen für mehr Förderung.

 

Kreisrat Kuhl fragt an, um welche Leistungen es sich bei der im Schreiben der Bahnhofsmission vom 26.06.2023 am Ende gennannten „gesetzliche Hilfeleistungen“ handelt.

 

Herr Hollmann, Geschäftsbereichsleiter Arbeit und soziale Angelegenheiten, teilt mit, dass solche beim Landkreis gesetzlich nicht vorgesehen sind (im Gegensatz zur Stadt).

 

Landrat Eberth verweist auf den Hebesatz, der in der Haushaltssitzung des Kreistages beschlossen wurde und auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Er möchte im Protokoll festhalten, dass die Gegenstimmen sich nicht gegen die Bahnhofsmission richten, sondern im Sinne der Erhöhung sind.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beschließt eine Förderung i.H.v. 40.000,- Euro für die Bahnhofsmission für das Jahr 2024. Er empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.


Zur weiteren Veranlassung an GB 4, SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA