Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:

 

-      Präsentation

-      Konzeption

-      Handlungsfelder Jugendhilfeplanung seit 1997

 

 

Sachverhalt:

 

 

Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. In der Jugendhilfeplanung arbeiten die Träger der öffentlichen und die Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe und ihre Partner insbesondere aus Gesundheitswesen, Schule und Arbeitsverwaltung zusammen. Sie sorgen dafür, dass eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft auf- und ausgebaut und qualifiziert werden kann, die auf die tatsächlichen Bedarfe junger Menschen und ihrer Familien abgestimmt ist. Dadurch können die vielfältigen Angebote, Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Kinder– und Jugendhilfe lebensnah ausgestaltet werden (Bay. Landesjugendamt).

 

Erstmals als gesetzliche Aufgabe im § 80 SGB VIII 1990 festgelegt, wurde die Jugendhilfeplanung durch den Kreistag 1997 grundsätzlich verabschiedet. Seit dieser Zeit ist die Planung mit einer Halbtagsfachstelle im Jugendamt ausgestattet. In enger Verzahnung mit der Jugendamtsleitung, den politischen Entscheidungsträgern und den Kooperationspartnern der Jugendhilfelandschaft hat die Jugendhilfeplanung seitdem zahlreiche Vorhaben geplant, geprüft, evaluiert und Entscheidungshilfen vorbereitet. In der Anlage befindet sich dazu eine Übersicht.

 

Seit 1997 haben sich die Jugendhilfe, die Organisationsstruktur des Jugendamtes, aber auch die fachlichen Standards der Planung umfassend verändert bzw. weiterentwickelt. Historisch ist in der Jugendhilfe des Landkreises Würzburg ein „gewachsenes Konstrukt“ entstanden, dies ist aber kein ausreichendes Modell eines zukunftsgewandten Organisationsaufbaus. Dieser Umstand hat uns dazu bewogen, eine Konzeption Jugendhilfeplanung zu erstellen, die einerseits für Transparenz und Klarheit der dort zu vollziehenden Aufgaben sorgen soll und andererseits der personellen Nachfolge Hilfestellung und Handlungssicherheit geben soll.

 

Die vorliegende Konzeption wurde mit dem Bay. Landesjugendamt diskutiert und von deren Seite für gut befunden.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Konzeption „Jugendhilfeplanung im Landkreis Würzburg“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung und Fortschreibung.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Rostek stellt im Folgenden die inhaltlichen Schwerpunkte der Konzeption anhand einer Präsentation vor.

Da er bald in den Ruhestand geht spricht der noch ein persönliches Wort zur Jugendhilfeplanung.

 

Es sind keine weiteren Wortmeldungen vorhanden.

 


 

 

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Konzeption „Jugendhilfeplanung im Landkreis Würzburg“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung und Fortschreibung.


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 c

 

Zur Kenntnis an GB 3