Sitzung: 25.09.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlagen: Übersicht der Organisationsbudgets,
Überschreitung der Aufwendungen aus lfd. Verwaltungs-
tätigkeit und der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit ab 100.000,00 €
Powerpoint-Präsentation
Sachverhalt:
Bei einem organisationsbezogenen Haushalt sind die
Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören gegenseitig
deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20 Abs. 1, Satz
1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für Aufwendungen
zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen zur Deckung
von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen. Die
Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit
in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2 KommHV-Doppik).
Im Rahmen des Jahresabschlusses des Landkreises Würzburg für
das Jahr 2022 wurde festgestellt, dass bei einigen Organisationsbudgets die
Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen (Position S2 in den
Teilergebnisrechnungen) bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten
wurden. Eine Deckung der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und
Abs. 3 KommHV-Doppik ist in diesen Fällen nicht möglich.
In der Anlage sind die Organisationsbudgets aufgeführt, bei
denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen
bzw. Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) um mindestens
100.000,00 € erfolgte.
Beim Organisationsbudget Personal und Organisation (jetzt
ZFB 1, zuvor SFB 1) kam es zu einer Überschreitung der Aufwendungen um
1.324.921,34 €. Dies liegt vor allem an den Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen (859.364 €), an den Zuführungen zu den
Beihilferückstellungen (75.598,00 €), an den Zuführungen zu den
Urlaubsrückstellungen (67.134,44 €), an den Zuführungen zu den
Überstundenrückstellungen (69.665,70 €), an den Zuführungen zu den
Rückstellungen für Altersteizeit (130.971,84 €) und an den Abschreibungen
(31.936,82 €). Zudem kam es in diesem Bereich zu höheren Aufwendungen bei den
Rückerstattungen von Ausbildungskosten (132.293,45 €). Bei den ordentlichen
Erträgen erfolgte eine Überschreitung um 1.089.300,25 €.
Beim Budget des Bereichs Finanzen und Controlling (jetzt SFB
1, zuvor ZFB 1) kam es zu einer Überschreitung der Aufwendungen um 2.920.597,74
€. Dies ist unter anderem auf die Aufwendungen für die Zuführung zu
verschiedene Rückstellungen (2.720.500,00 €), auf höhere Abschreibungen
(524.370,46 €) sowie auf höhere Transferaufwendungen (319.923,60 €) zurück zu
führen. Für den an das Kommunalunternehmen zu zahlenden Verlustausgleich für
das Wirtschaftsjahr 2021 wurden unterjährig bereits überplanmäßige Mittel in
Höhe von 435.087,91 € bewilligt.
Das Budget des Fachbereichs Amt für Jugend und Familie,
Sozialpädagogische Dienste (FB 31a) wurde um 147.855,03 € überschritten. Es ist
in diesem Bereich vor allem bei den Personalaufwendungen zu Mehrkosten in Höhe
187.740,87 € gekommen.
Beim Organisationsbudget der Verwaltung der Jugendhilfe (FB
31b) kam es zu einer Überschreitung der Aufwendungen um 1.218.588,04 €. Für die
Weiterführung der Jugendhilfeleistungen vor allem in den Bereichen der
Eingliederungshilfe und der Heimerziehung wurden bereits unterjährig durch den
Kreistag überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. € bewilligt. Die
ordentlichen Erträge in diesem Budget wurden hingegen um 867.069,59 €
überschritten.
Die Aufwendungen des Budgets des Fachbereichs Sozialhilfe,
Leistungen für Asylbewerber, Unterkünfte für Asylbewerber (jetzt FB 44, zuvor
FB 32) wurden um 5.969.868,32 € überschritten. Vor allem für die Aufnahme von
ukrainischen Flüchtlingen im Landkreis Würzburg wurden bereits unterjährig
überplanmäßige Mittel in Höhe von 3,610 Mio. € bewilligt. Für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung, die in diesem Budget enthalten sind, wurden während des Jahres
2022 bereits Mittel in Höhe von 700.000,00 € bewilligt. Auf der Ertragsseite
kam es bei diesem Budget zu höheren, außerplanmäßigen Erträgen in Höhe von ca.
3,2 Mio. €, welche zur Deckung der höheren Aufwendungen dienen.
Es wird daher vorgeschlagen dem
Kreistag eine Empfehlung zur Bewilligung der in der Anlage aufgeführten außer-
und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen auszusprechen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage
aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu
bewilligen.
Debatte:
Herr Schebler, stellvertretender Leiter der Kreiskämmerei erläutert anhand der Pdf-Datei „Übersicht der Organisationsbudgets“ den Sachverhalt und die Hauptgründe der Überschreitungen in den einzelnen Bereichen.
Bei einigen Organisationsbudgets wurden die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen um mind. 100000 Euro überschritten, so dass eine Deckung im Rahmen des Organisationsbudgets nicht mehr möglich. Dies war im vergangenen Jahr in nachfolgenden Budgets der Fall:
Personal und Organisation (jetzt FB ZFB 1 und ZFB 2) 1,2 Mio. Euro
Finanzen und Controlling (jetzt FB SFB 1) 2,9 Mio. Euro
Amt für Jugend und Familie (FB 31a) 147.000 Euro
Verwaltung der Jugendhilfe (FB 31b) 1,2 Mio. Euro
Fachbereich Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber (FB 44) 6 Mio. Euro
Herr Schebler geht in seinem Vortrag noch kurz auf die Gründe der Überschreitungen ein und weist darauf hin, dass es in einigen Bereichen auch höhere Erträge von ca. 3,2 Euro gab.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem
Kreistag, die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen
Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu bewilligen.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1
Zur Kenntnis an S