Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlagen:  Übersicht der Organisationsbudgets, Überschreitung der Aufwendungen aus lfd. Verwaltungs-
               tätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab 100.000,00 €

   Powerpoint-Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Bei einem organisationsbezogenen Haushalt sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20 Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2 KommHV-Doppik).

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses des Landkreises Würzburg für das Jahr 2022 wurde festgestellt, dass bei einigen Organisationsbudgets die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen (Position S2 in den Teilergebnisrechnungen) bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten wurden. Eine Deckung der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 KommHV-Doppik ist in diesen Fällen nicht möglich.

 

In der Anlage sind die Organisationsbudgets aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen bzw. Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) um mindestens 100.000,00 € erfolgte.

 

Beim Organisationsbudget Personal und Organisation (jetzt ZFB 1, zuvor SFB 1) kam es zu einer Überschreitung der Aufwendungen um 1.324.921,34 €. Dies liegt vor allem an den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (859.364 €), an den Zuführungen zu den Beihilferückstellungen (75.598,00 €), an den Zuführungen zu den Urlaubsrückstellungen (67.134,44 €), an den Zuführungen zu den Überstundenrückstellungen (69.665,70 €), an den Zuführungen zu den Rückstellungen für Altersteizeit (130.971,84 €) und an den Abschreibungen (31.936,82 €). Zudem kam es in diesem Bereich zu höheren Aufwendungen bei den Rückerstattungen von Ausbildungskosten (132.293,45 €). Bei den ordentlichen Erträgen erfolgte eine Überschreitung um 1.089.300,25 €.

 

Beim Budget des Bereichs Finanzen und Controlling (jetzt SFB 1, zuvor ZFB 1) kam es zu einer Überschreitung der Aufwendungen um 2.920.597,74 €. Dies ist unter anderem auf die Aufwendungen für die Zuführung zu verschiedene Rückstellungen (2.720.500,00 €), auf höhere Abschreibungen (524.370,46 €) sowie auf höhere Transferaufwendungen (319.923,60 €) zurück zu führen. Für den an das Kommunalunternehmen zu zahlenden Verlustausgleich für das Wirtschaftsjahr 2021 wurden unterjährig bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von 435.087,91 € bewilligt.

 

Das Budget des Fachbereichs Amt für Jugend und Familie, Sozialpädagogische Dienste (FB 31a) wurde um 147.855,03 € überschritten. Es ist in diesem Bereich vor allem bei den Personalaufwendungen zu Mehrkosten in Höhe 187.740,87 € gekommen.

 

Beim Organisationsbudget der Verwaltung der Jugendhilfe (FB 31b) kam es zu einer Überschreitung der Aufwendungen um 1.218.588,04 €. Für die Weiterführung der Jugendhilfeleistungen vor allem in den Bereichen der Eingliederungshilfe und der Heimerziehung wurden bereits unterjährig durch den Kreistag überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. € bewilligt. Die ordentlichen Erträge in diesem Budget wurden hingegen um 867.069,59 € überschritten.

 

Die Aufwendungen des Budgets des Fachbereichs Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber, Unterkünfte für Asylbewerber (jetzt FB 44, zuvor FB 32) wurden um 5.969.868,32 € überschritten. Vor allem für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen im Landkreis Würzburg wurden bereits unterjährig überplanmäßige Mittel in Höhe von 3,610 Mio. € bewilligt. Für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in diesem Budget enthalten sind, wurden während des Jahres 2022 bereits Mittel in Höhe von 700.000,00 € bewilligt. Auf der Ertragsseite kam es bei diesem Budget zu höheren, außerplanmäßigen Erträgen in Höhe von ca. 3,2 Mio. €, welche zur Deckung der höheren Aufwendungen dienen.

 

Es wird daher vorgeschlagen dem Kreistag eine Empfehlung zur Bewilligung der in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen auszusprechen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu bewilligen.

 

 

Debatte:

 

Herr Schebler, stellvertretender Leiter der Kreiskämmerei erläutert anhand der Pdf-Datei „Übersicht der Organisationsbudgets“ den Sachverhalt und die Hauptgründe der Überschreitungen in den einzelnen Bereichen.

 

Bei einigen Organisationsbudgets wurden die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen um mind. 100000 Euro überschritten, so dass eine Deckung im Rahmen des Organisationsbudgets nicht mehr möglich. Dies war im vergangenen Jahr in nachfolgenden Budgets der Fall:

Personal und Organisation (jetzt FB ZFB 1 und ZFB 2) 1,2 Mio. Euro

Finanzen und Controlling (jetzt FB SFB 1) 2,9 Mio. Euro

Amt für Jugend und Familie (FB 31a) 147.000 Euro

Verwaltung der Jugendhilfe (FB 31b) 1,2 Mio. Euro

Fachbereich Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber (FB 44) 6 Mio. Euro

Herr Schebler geht in seinem Vortrag noch kurz auf die Gründe der Überschreitungen ein und weist darauf hin, dass es in einigen Bereichen auch höhere Erträge von ca. 3,2 Euro gab.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu bewilligen.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an S