Sitzung: 25.09.2023 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0
Anlagen: Jahresabschluss 2022 des
Landkreises Würzburg
Übersicht zu den wesentlichen Abweichungen
Ergebnisplan 2022 / Ergebnisrechnung 2022
Übersicht zu den wesentlichen Abweichungen
Finanzplan 2022 / Finanzrechnung 2022
Powerpoint-Präsentation
Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2022 wird hiermit nach Art. 88 Abs. 2 LKrO mit folgenden
wesentlichen Ergebnissen bekanntgegeben:
Jahresabschluss 2022 des Landkreises Würzburg (§§ 80 – 87 KommHV-Doppik)
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 176.523.361,75 €
Gesamtbetrag
der Aufwendungen: 185.073.949,84 €
Saldo
(=Jahresergebnis): - 8.550.588,09 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag
der Einzahlungen: 165.203.861,26
€
Gesamtbetrag
der Auszahlungen: 171.352.930,21
€
Saldo: -
6.149.068,95 €
Investitionstätigkeit
Gesamtbetrag
der Einzahlungen: 8.310.809,67
€
Gesamtbetrag
der Auszahlungen: 14.227.668,00
€
Saldo
-
5.916.858,33 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag
der Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag
der Auszahlungen: 932.288,33
€
Saldo: -
932.288,33 €
Finanzmittelfehlbetrag: 12.998.215,61
€
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2022):
Bilanzsumme
(Summe Aktiva / Summe Passiva): 169.559.748,51
€
Der Schuldenstand
des Landkreises Würzburg (ohne das Kommunalunternehmen des Landkreises
Würzburg) zum 31.12.2022 beträgt 11.823.496,58 € (72,30 €/ Einwohner).
Der
Jahresabschluss 2022 mit den Bestandteilen liegt der Vorlage als Anlage bei.
Debatte:
Herr Schebler, stellvertretender Leiter der Kreiskämmerei, erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation den Sachverhalt, geht hierbei auf die einzelnen Punkte der Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und der Bilanz ein und beantwortet Fragen aus dem Gremium.
Im weiteren Verlauf fasst Herr Schebler die Entwicklung der Jahresergebnisse 2011 bis 2022 (Ergebnisrechnung) zusammen. Hierbei geht er auf die Schlussbilanz 2022, den Schuldenstand Landkreis und Schuldenstand Landkreis und Kommunalunternehmen näher ein.
Landrat Eberth weist darauf hin, dass der Landkreis schauen müsse, wie er sich hier aufstellt, um allen übertragenen Aufgaben gerecht zu werden.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1
Zur Kenntnis an S