Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Lageplan Oberpleichfeld

 

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Oberpleichfeld hat eine Generalinstandsetzung eines kombinierten Rad- und Wirtschaftsweges zwischen Oberpleichfeld und Dipbach auf der Gemarkung Oberpleichfeld durchgeführt. Durch diese Maßnahme soll eine qualitative Verbesserung des Radwegenetzes erreicht werden.

Die Baumaßnahme dieses Wegeabschnittes besitzt eine Länge von ca. 1.200 Metern. Die Instandsetzung war aufgrund der fehlenden Planumsentwässerung und des vorangeschrittenen Alters des Weges notwendig. Die Oberfläche ist durchgehend in einem sehr maroden Zustand mit vielen Brüchen und Rissen.

Die Generalinstandsetzung des Weges erfolgt auf einer Wegbreite von zum größten Teil 3,5 Metern, von der Gemeinde Oberpleichfeld wurde aus diesem Grund dem Förderantrag eine fiktive Kostenberechnung für eine Wegbreite von 3,0 Metern beigefügt.

Von Seiten des Zweckverbandes Erholungs- und Wandergebiet Würzburg wurde die überörtliche Bedeutung für das Radwegenetz bejaht und es ist ein positiver Beschluss über eine Förderung in der dortigen Verbandsversammlung erfolgt. Ein weiterer Förderantrag wurde nicht gestellt.

Am 18.07.2022 wurde die Gemeinde Oberpleichfeld vom von der Kreiskämmerei –SFB 1- angeschrieben und um Vorlage weiterer Unterlagen zum Förderantrag gebeten, damit eine Beschlussfassung hierüber im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur erfolgen kann.

Am 20.07.2022 hat die Gemeinde Oberpleichfeld eine Mitarbeiterin des Zweckverbandes Erholungs- und Wandergebiet Würzburg angeschrieben und hierin den Antrag auf Förderung sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Von Seiten der Mitarbeiterin des Zweckverbandes wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit E-Mail vom 21.07.2022 zugesagt; jedoch mit einer Signatur des Landkreises und hier dem SFB 7 (Klimaschutz, Energiewende und Mobilität), da die Mitarbeiterin des Zweckverbandes gleichzeitig Beschäftigte des Landkreises Würzburg (SFB 7) ist. Durch diese E-Mail hat die Gemeinde eine Genehmigung dessen - auch von Seiten des Landkreises angenommen.

Am 01.09.2022 ist bereits eine Angebotseröffnung der erfolgten Ausschreibung der Gemeinde Oberpleichfeld erfolgt und zwischenzeitlich ist die Maßnahme bauseitig abgeschlossen. Es hat ein Ausschreibungsergebnis mit Baukosten in Höhe von 298.803,97 € vorgelegen. Beigefügt wurden hier auch die heruntergerechneten Kosten für die Wegbreite von 3,0 Metern in Höhe von 261.307,07 €. Die Gemeinde Oberpleichfeld hat bislang von der ausführenden Baufirma lediglich eine Abschlagsrechnung vom 08.05.2023 in Höhe von 305.819,27 € erhalten, dies bezieht sich auf die Wegbreite von 3,5 Metern. Es wird hierbei jedoch die Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Baukosten ersichtlich.

Planungskosten sind für diese Baumaßnahme in Höhe von 22.985,94 € angefallen. Allerdings stammen die Rechnungen hierzu aus dem Jahr 2020 und sind somit auch deutlich vor der vermeintlichen fertigen Antragsstellung (im Jahr 2022) durch die Gemeinde Oberpleichfeld angefallen. Zusätzlich enthalten diese nicht lediglich den Wegabschnitt des Gebietes der Gemarkung Oberpleichfeld, sondern auch den Verlauf bis zum Ort Dipbach der Gemeinde Bergtheim. Im Zuge dieses deutlichen zeitlichen Unterschiedes und der nur bedingt für diesen Abschnitt angefallenen Planungskosten scheidet eine Berücksichtigung der Zuwendungsfähigkeit der Planungskosten aus.

Im Mai 2023 wurde der Landkreis bezüglich der Auszahlung der Radwegeförderung durch die Gemeinde Oberpleichfeld angefragt und hierbei wurden die mit Schreiben vom 18.07.2022 angeforderten fehlenden Unterlagen eingereicht sowie eine neue Kostendarstellung ersichtlich.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Förderfähigkeit dieser Maßnahme gegeben, da es sich um einen Radweg von überörtlicher Bedeutung handelt und dadurch unter anderem auch eine nachhaltige Fortbewegung aktiv gefördert wird.

Bei einer Bezuschussung der Gemeinde Oberpleichfeld ist jedoch wegen der Nichteinhaltung des Maßnahmenbeginns in Nr. 4.2 der Richtlinie eine Abweichung gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie zu beschließen.

Gemäß den ursprünglich vorgesehenen Gesamtkosten bei einer Wegbreite von 3,0 Metern hätte sich eine Förderung in Höhe von 91.457,47 € errechnet (35 % von 261.307,07 €; gemäß Angebot der Baufirma vom 01.06.2022).

Die Abschlagsrechnung weist bereits einen um 2,35 % höheren Wert aus. Bei einer fiktiven Umrechnung auf die ursprünglichen angegebenen Kosten würde sich ein Betrag von 267.447,79 € ergeben und damit eine maximale Förderung von 93.606,73 € errechnen.

In welcher Höhe sich die Kosten durch die Schlussrechnung erhöhen ist derzeit nicht bekannt. Jedoch würde die Gemeinde Oberpleichfeld sicher auch eine Förderung in Höhe von zumindest annähernd 35 % erhalten, wenn eine maximale Festbetragsförderung von 100.000,00 € erfolgt. Dies wird ermöglicht in dem die zuwendungsfähigen Kosten mit maximal 285.714,29 € festgesetzt werden und darüber hinaus keine Förderung durch den Landkreis vorgenommen wird.

Der Sachverhalt auf dem Produktkonto 55100010 Sonstige Erholungseinrichtungen (Radwege) / 017112 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen - Investitionsförderung an Gemeinden stellt sich nach der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur am 22.05.2023 für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt dar:

 

 

Bei einer möglichen Aufnahme dieser Maßnahme im Jahr 2022 hätten hierfür haushaltsrechtliche Mittel in 2022 zur Verfügung gestanden, da die in dem Jahr eingeplanten Haushaltsmittel - für noch nicht gebundene Auszahlungen von bewilligten Förderungen - in diesem Maße nicht benötigt wurden.

Aufgrund der Besonderheit des Sachverhaltes und einer möglich gewesenen Förderung im Haushaltsjahr 2022 wird die Gewährung der Förderung für das Jahr 2024 vorgeschlagen.

Für das Haushaltsjahr 2023 stehen keine ausreichenden freien Finanzmittel für die Förderung von Radwegen zur Verfügung. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, die benötigten Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024, außerhalb des Regelbudgets für Radwegeförderung aufzunehmen und einzuplanen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur beschließt eine Abweichung von der Richtlinie gemäß Nr. 4.5 hinsichtlich der Regelung des Maßnahmenbeginns in Nr. 4.2.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Oberpleichfeld im Wege einer Abweichung von Nr. 3.5 in Höhe von bis maximal 100.000,00 € zu und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Die Auszahlung dieses Betrages erfolgt nach Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushaltsplan 2024 in Höhe von 100.000,00 €, außerhalb des sonstigen Budgets für Radwege, aufgenommen.

 

Debatte:

 

Frau Hümmer (Leiterin Kämmerei) erläutert den Sachverhalt anhand eines Lageplans.

 

Fragen aus dem Gremium zur Ausbaubreite sowie den Kosten werden von Frau Hümmer beantwortet.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur beschließt eine Abweichung von der Richtlinie gemäß Nr. 4.5 hinsichtlich der Regelung des Maßnahmenbeginns in Nr. 4.2.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Oberpleichfeld im Wege einer Abweichung von Nr. 3.5 in Höhe von bis maximal 100.000,00 € zu und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Die Auszahlung dieses Betrages erfolgt nach Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushaltsplan 2024 in Höhe von 100.000,00 €, außerhalb des sonstigen Budgets für Radwege, aufgenommen.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA