Sitzung: 14.07.2023 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Lageplan Oberpleichfeld
Sachverhalt:
Die Gemeinde Oberpleichfeld hat eine Generalinstandsetzung eines
kombinierten Rad- und Wirtschaftsweges zwischen Oberpleichfeld und Dipbach auf
der Gemarkung Oberpleichfeld durchgeführt. Durch diese Maßnahme soll eine
qualitative Verbesserung des Radwegenetzes erreicht werden.
Die Baumaßnahme dieses Wegeabschnittes besitzt eine Länge von ca. 1.200
Metern. Die Instandsetzung war aufgrund der fehlenden Planumsentwässerung und
des vorangeschrittenen Alters des Weges notwendig. Die Oberfläche ist
durchgehend in einem sehr maroden Zustand mit vielen Brüchen und Rissen.
Die Generalinstandsetzung des Weges erfolgt auf einer Wegbreite von zum
größten Teil 3,5 Metern, von der Gemeinde Oberpleichfeld wurde aus diesem Grund
dem Förderantrag eine fiktive Kostenberechnung für eine Wegbreite von 3,0
Metern beigefügt.
Von Seiten des Zweckverbandes Erholungs- und Wandergebiet Würzburg wurde
die überörtliche Bedeutung für das Radwegenetz bejaht und es ist ein positiver
Beschluss über eine Förderung in der dortigen Verbandsversammlung erfolgt. Ein
weiterer Förderantrag wurde nicht gestellt.
Am 18.07.2022 wurde die Gemeinde Oberpleichfeld vom von der
Kreiskämmerei –SFB 1- angeschrieben und um Vorlage weiterer Unterlagen zum
Förderantrag gebeten, damit eine Beschlussfassung hierüber im Ausschuss für
Bauen, Verkehr und Infrastruktur erfolgen kann.
Am 20.07.2022 hat die Gemeinde Oberpleichfeld eine Mitarbeiterin des
Zweckverbandes Erholungs- und Wandergebiet Würzburg angeschrieben und hierin
den Antrag auf Förderung sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Von
Seiten der Mitarbeiterin des Zweckverbandes wurde der vorzeitige
Maßnahmenbeginn mit E-Mail vom 21.07.2022 zugesagt; jedoch mit einer Signatur
des Landkreises und hier dem SFB 7 (Klimaschutz, Energiewende und Mobilität),
da die Mitarbeiterin des Zweckverbandes gleichzeitig Beschäftigte des
Landkreises Würzburg (SFB 7) ist. Durch diese E-Mail hat die Gemeinde eine
Genehmigung dessen - auch von Seiten des Landkreises angenommen.
Am 01.09.2022 ist bereits eine Angebotseröffnung der erfolgten
Ausschreibung der Gemeinde Oberpleichfeld erfolgt und zwischenzeitlich ist die
Maßnahme bauseitig abgeschlossen. Es hat ein Ausschreibungsergebnis mit
Baukosten in Höhe von 298.803,97 € vorgelegen. Beigefügt wurden hier auch die
heruntergerechneten Kosten für die Wegbreite von 3,0 Metern in Höhe von
261.307,07 €. Die Gemeinde Oberpleichfeld hat bislang von der ausführenden
Baufirma lediglich eine Abschlagsrechnung vom 08.05.2023 in Höhe von 305.819,27
€ erhalten, dies bezieht sich auf die Wegbreite von 3,5 Metern. Es wird hierbei
jedoch die Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Baukosten ersichtlich.
Planungskosten sind für diese Baumaßnahme in Höhe von 22.985,94 €
angefallen. Allerdings stammen die Rechnungen hierzu aus dem Jahr 2020 und sind
somit auch deutlich vor der vermeintlichen fertigen Antragsstellung (im Jahr
2022) durch die Gemeinde Oberpleichfeld angefallen. Zusätzlich enthalten diese
nicht lediglich den Wegabschnitt des Gebietes der Gemarkung Oberpleichfeld,
sondern auch den Verlauf bis zum Ort Dipbach der Gemeinde Bergtheim. Im Zuge
dieses deutlichen zeitlichen Unterschiedes und der nur bedingt für diesen
Abschnitt angefallenen Planungskosten scheidet eine Berücksichtigung der
Zuwendungsfähigkeit der Planungskosten aus.
Im Mai 2023 wurde der Landkreis bezüglich der Auszahlung der
Radwegeförderung durch die Gemeinde Oberpleichfeld angefragt und hierbei wurden
die mit Schreiben vom 18.07.2022 angeforderten fehlenden Unterlagen eingereicht
sowie eine neue Kostendarstellung ersichtlich.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Förderfähigkeit dieser Maßnahme
gegeben, da es sich um einen Radweg von überörtlicher Bedeutung handelt und
dadurch unter anderem auch eine nachhaltige Fortbewegung aktiv gefördert wird.
Bei einer Bezuschussung der Gemeinde Oberpleichfeld ist jedoch wegen der
Nichteinhaltung des Maßnahmenbeginns in Nr. 4.2 der Richtlinie eine Abweichung
gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie zu beschließen.
Gemäß den ursprünglich vorgesehenen Gesamtkosten bei einer Wegbreite von
3,0 Metern hätte sich eine Förderung in Höhe von 91.457,47 € errechnet (35 %
von 261.307,07 €; gemäß Angebot der Baufirma vom 01.06.2022).
Die Abschlagsrechnung weist bereits einen um 2,35 % höheren Wert aus.
Bei einer fiktiven Umrechnung auf die ursprünglichen angegebenen Kosten würde
sich ein Betrag von 267.447,79 € ergeben und damit eine maximale Förderung von
93.606,73 € errechnen.
In welcher Höhe sich die Kosten durch die Schlussrechnung erhöhen ist
derzeit nicht bekannt. Jedoch würde die Gemeinde Oberpleichfeld sicher auch
eine Förderung in Höhe von zumindest annähernd 35 % erhalten, wenn eine
maximale Festbetragsförderung von 100.000,00 € erfolgt. Dies wird ermöglicht in
dem die zuwendungsfähigen Kosten mit maximal 285.714,29 € festgesetzt werden
und darüber hinaus keine Förderung durch den Landkreis vorgenommen wird.
Der Sachverhalt auf dem Produktkonto 55100010 Sonstige
Erholungseinrichtungen (Radwege) / 017112 Immaterielle Vermögensgegenstände aus
geleisteten Zuwendungen - Investitionsförderung an Gemeinden stellt sich nach
der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur am 22.05.2023
für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt dar:
Bei einer möglichen Aufnahme dieser Maßnahme im Jahr 2022 hätten hierfür
haushaltsrechtliche Mittel in 2022 zur Verfügung gestanden, da die in dem Jahr
eingeplanten Haushaltsmittel - für noch nicht gebundene Auszahlungen von
bewilligten Förderungen - in diesem Maße nicht benötigt wurden.
Aufgrund der Besonderheit des Sachverhaltes und einer möglich gewesenen
Förderung im Haushaltsjahr 2022 wird die Gewährung der Förderung für das Jahr
2024 vorgeschlagen.
Für das Haushaltsjahr 2023 stehen keine ausreichenden freien
Finanzmittel für die Förderung von Radwegen zur Verfügung. Aus diesem Grund
empfiehlt die Verwaltung, die benötigten Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024,
außerhalb des Regelbudgets für Radwegeförderung aufzunehmen und einzuplanen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur beschließt eine
Abweichung von der Richtlinie gemäß Nr. 4.5 hinsichtlich der Regelung des
Maßnahmenbeginns in Nr. 4.2.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur stimmt der Förderung
des Radwegebaus der Gemeinde Oberpleichfeld im Wege einer Abweichung von Nr.
3.5 in Höhe von bis maximal 100.000,00 € zu und ermächtigt die Verwaltung den
entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Die Auszahlung dieses Betrages erfolgt nach Genehmigung des
Haushaltsplanes 2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die erforderlichen
Haushaltsmittel werden in den Haushaltsplan 2024 in Höhe von 100.000,00 €,
außerhalb des sonstigen Budgets für Radwege, aufgenommen.
Debatte:
Frau Hümmer (Leiterin Kämmerei) erläutert den Sachverhalt anhand eines Lageplans.
Fragen aus dem Gremium zur Ausbaubreite sowie den Kosten werden von Frau Hümmer beantwortet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur beschließt eine
Abweichung von der Richtlinie gemäß Nr. 4.5 hinsichtlich der Regelung des
Maßnahmenbeginns in Nr. 4.2.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur stimmt der Förderung
des Radwegebaus der Gemeinde Oberpleichfeld im Wege einer Abweichung von Nr.
3.5 in Höhe von bis maximal 100.000,00 € zu und ermächtigt die Verwaltung den
entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Die Auszahlung dieses Betrages erfolgt nach Genehmigung des
Haushaltsplanes 2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die erforderlichen
Haushaltsmittel werden in den Haushaltsplan 2024 in Höhe von 100.000,00 €,
außerhalb des sonstigen Budgets für Radwege, aufgenommen.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1
Zur Kenntnis an S,
KrPA