Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         1 Power-Point-Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Das Jobcenter Landkreis Würzburg erläutert dem Kreisausschuss die Historie, welche zum Status des zugelassenen kommunalen Trägers geführt hat. Weiterhin wird beleuchtet wie sich die Finanzierung der Leistungen nach dem SGB II darstellt und hier auf die Unterschiede zwischen einem zugelassenen kommunalen Träger und einer gemeinsamen Einrichtung eingegangen. In diesem Zusammenhang wird auch das BSG Urteil B 7/14 AS 69/21 R vom 25.04.2023 erörtert, in welchem über die Abrechnung von Staatsbeamten bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB II geurteilt wurde. Darüber hinaus werden die Organisationsstruktur und der Personalaufwand im Vergleich eines zugelassenen kommunalen Träger zur gemeinsamen Einrichtung dargestellt.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Hollmann (Leiter des Geschäftsbereichs Arbeit und Soziale Angelegenheiten) und Frau Gregor (Leiterin des Fachbereichs Jobcenter - Haushalt und Recht) erläutern den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Frau Gregor erläutert zudem, wie sich das Budget der Optionskommune zusammensetzt, das vom Bund jedes Jahr zur Verfügung gestellt wird. Dieses setzt sich zum einen aus den Bedarfsgemeinschaftszahlen des Vorjahres zusammen. Für die Verwaltungskosten waren die Bedarfsgemeinschaftszahlen von Juli 2021 bis Juli 2022 maßgebend. Problem sei dieses Jahr gewesen, dass die Ukraine-Flüchtlinge sowie der Rechtskreiswechsel nicht bzw. kaum abgebildet worden sind. Bei den Eingliederungsmitteln komme das Budget anhand der Leistungsberechtigten zustand. Zwischen diesen beiden Budgets könne ausgeglichen werden. Reiche das Budget nicht aus, so müsse den Fehlbetrag die Kommune tragen, sollte am Ende des Jahres noch ein Restbudget übrig sein, so sei diese an den Bund zurückzuerstatten.

 

Herr Hollmann weist darauf hin, dass bisher keine Optionskommune ihre Option zurückgegeben habe.

 

Kreisrat Fiederling spricht die Planung des Anbaus an das Landratsamt an. Er fragt nach, inwieweit bei der Planung auch Arbeitsplätze für die Optionskommune berücksichtigt wurden und wie sich ggf. die Abrechnung der Arbeitsplätze gestalte.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass Ziel des Neubaus sei, das bisherige Jobcenter in der Nürnberger Straße in das „Mutterhaus“ zurückzuführen. Die Flächen und die Arbeitsplätze sollen dementsprechend angepasst und eingegliedert werden.

 

Zur Frage der Verwaltungskostenpauschale teilt Frau Gregor mit, dass in der Sachkostenpauschale die Kosten für die Arbeitsplätze enthalten sei.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

Landrat Eberth greift abschließend nochmal das Thema Rechtskreiswechsel auf und weist auf den enormen Aufwand hin, den dieser mit sich gebracht habe. Er bedankt sich bei den Mitarbeiter*innen sowie bei dem Kolleg*innen aus den anderen Fachbereichen, die hier zur Unterstützung hinzugezogen worden sind.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 4, GB 41

 

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