Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

 

In der Geschäftsordnung des Kulturregion-Beirats (KRB) vom 01.01.2021, zuletzt geändert in

der Sitzung des KRB vom 28.09.2022 ist in § 2 vierter Spiegelstrich geregelt, dass dem KRB

u.a. angehören „je ein Mitglied aus den Fraktionen/Fraktionsgemeinschaften des Kreistages,

die vom Kreistag jeweils für 2 Jahre zu bestimmen sind“.

 

§ 2

 

Zusammensetzung und Mitgliedschaft

 

Dem KRB gehören an:

 

  • der Landrat als Vorsitzender,
  • der Leiter des Stabsstellenfachbereichs Bildung, Sport, Kultur und Ehrenamt (SFB 6) als ständiger stellvertretender Vorsitzender,
  • eine Mitarbeiterin aus dem ZFB 3 als Protokollführung,
  • je ein Mitglied aus den Fraktionen/ Fraktionsgemeinschaften des Kreistages, die vom Kreistag jeweils für 2 Jahre zu bestimmen sind,
  • maximal je zwei Vertreter aus den Netzwerken/ Sparten Musik, Theater, Museen und Bildende Kunst,
  • ein Vertreter des Dachverbands freier Kulturträger e. V.,
  • ein Vertreter der Katholischen Büchereifachstelle und
  • ein Vertreter der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen der Außenstelle Würzburg.

 

Im Einzelfall kann der Vorsitzende weitere Personen zu den Sitzungen des KRB hinzuziehen.

 

 

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass je ein Mitglied aus den Fraktionen/ Fraktionsgemeinschaften des Kreistages vom Kreistag jeweils für die Dauer der Legislaturperiode bestimmt wird und schlägt eine entsprechende Änderung von § 2 vor:

 

Dem KRB gehören an:

 

  • je ein Mitglied aus den Fraktionen/ Fraktionsgemeinschaften des Kreistages, die vom Kreistag jeweils für die Dauer der Legislaturperiode zu bestimmen sind

 

 

Der Kulturregion-Beirat vom 29. März 2023 empfiehlt dem Kreistag eine Änderung unter § 2 vierter Spiegelstrich dementsprechend.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Geschäftsordnung des Kulturregion-Beirates zu ändern gemäß der in § 2 folgenden neuen Fassung:

 

§ 2

 

Zusammensetzung und Mitgliedschaft

 

Dem KRB gehören an:

 

  • der Landrat als Vorsitzender,
  • der Leiter des Stabsstellenfachbereichs Bildung, Sport, Kultur und Ehrenamt (SFB 6) als ständiger stellvertretender Vorsitzender,
  • eine Mitarbeiterin aus dem ZFB 3 als Protokollführung,
  • je ein Mitglied aus den Fraktionen/Fraktionsgemeinschaften des Kreistages, die vom Kreistag jeweils für die Dauer der Legislaturperiode zu bestimmen sind,
  • maximal je zwei Vertreter aus den Netzwerken/Sparten Musik, Theater, Museen und Bildende Kunst,
  • ein Vertreter des Dachverbands freier Kulturträger e. V.,
  • ein Vertreter der Katholischen Büchereifachstelle und
  • ein Vertreter der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen der Außenstelle Würzburg.

 

Im Einzelfall kann der Vorsitzende weitere Personen zu den Sitzungen des KRB hinzuziehen.

 

 

Debatte:

 

Ein Vortrag des Sachverhalts wird nicht gewünscht.

 


Beschluss:

 

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Geschäftsordnung des Kulturregion-Beirates zu ändern gemäß der in § 2 folgenden neuen Fassung:

 

§ 2

 

Zusammensetzung und Mitgliedschaft

 

Dem KRB gehören an:

 

  • der Landrat als Vorsitzender,
  • der Leiter des Stabsstellenfachbereichs Bildung, Sport, Kultur und Ehrenamt (SFB 6) als ständiger stellvertretender Vorsitzender,
  • eine Mitarbeiterin aus dem ZFB 3 als Protokollführung,
  • je ein Mitglied aus den Fraktionen/Fraktionsgemeinschaften des Kreistages, die vom Kreistag jeweils für die Dauer der Legislaturperiode zu bestimmen sind,
  • maximal je zwei Vertreter aus den Netzwerken/Sparten Musik, Theater, Museen und Bildende Kunst,
  • ein Vertreter des Dachverbands freier Kulturträger e. V.,
  • ein Vertreter der Katholischen Büchereifachstelle und
  • ein Vertreter der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen der Außenstelle Würzburg.

 

Im Einzelfall kann der Vorsitzende weitere Personen zu den Sitzungen des KRB hinzuziehen.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 6

 

Zur Kenntnis an S, ZFB 3, KrPA,