Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Power-Point-Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Seit der Kreisausschusssitzung am 27.07.2020 wurden die Planungen eines sichtbaren Frauenhauses im Landkreis Würzburg konzeptionell sowohl in fachlicher als auch in baulicher Hinsicht finalisiert. Um eine für den Landkreis geeignete Konzeption zu erstellen, fanden mehrere Besprechungen der Verwaltung mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SKF) und Vertretern der Stadt Würzburg statt. Zusätzlich wurden zusammen mit der Polizei die sicherheitsrechtlichen Problematiken diskutiert.

 

Das erarbeitete fachliche und bauliche Konzept wurde schließlich im Sozialausschuss des Landkreises Würzburg am 15.03.2021 vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Am 15.06.2021 stellte der SKF sein fachliches Konzept im Sozial- und Bildungsausschuss der Gemeinde Giebelstadt vor.

 

Zusätzlich zu den aufgezählten Terminen fanden am 26.04.2021 und 02.07.2021 Gespräche zwischen den Teilnehmern der Kostenträgerrunde statt. Im ersten Gespräch wurde das fachliche Konzept - unabhängig von einer etwaigen Standortfrage - diskutiert. An dieser Runde nahmen sowohl Herr Landrat Eberth als auch Frau Landrätin Sitter teil. Im Gespräch am 02.07.2021 wurden die sicherheitsrechtlichen Probleme mit Vertretern der Polizei diskutiert. Zu diesem Anlass wurde eine Vertreterin eines bereits bestehenden Frauenhauses mit bekannter Adresse eingeladen, die ihre Erfahrungen und Sichtweisen auch in Bezug auf sicherheitsrelevante Gesichtspunkte schilderte. Ergebnis dieser Runde war, dass die Kostenträger das fachliche Konzept befürworten. Die Entscheidung, ob es im Landkreis Würzburg ein sichtbares Frauenhaus gibt, obliegt jedoch nicht den Kostenträgern, sondern ist vom Landkreis Würzburg als verantwortlicher Partei zu treffen.

 

In der Kreistagssitzung am 12.07.2021 wurde entschieden sowohl den Kreisausschuss als auch den Sozialausschuss über den Fortgang und Sachstand fortlaufend zu informieren. Seit der letzten Kreistagssitzung hat im Oktober 2021 ein Gespräch mit der Bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Carolina Trautner in München stattgefunden.

 

Von diesem Gespräch sind die Vertreter des Landkreises Würzburg mit dem Auftrag zurückgekehrt, die Gespräche mit der Polizei in Bezug auf die sicherheitsrelevanten Aspekte am Standort Giebelstadt zu intensiveren. Grund hierfür war eine negative Stellungnahme der Polizei in der die Bedenken bzgl. des Standortes Giebelstadt manifestiert wurden. Durch diese negative Stellungnahme wird das Sozialministerium dem Landkreis Würzburg die Betriebskosten des Frauenhauses voraussichtlich nicht gewähren können. Daher fand am 27.01.2022 ein Gespräch mit Herrn Polizeipräsident Tolle und weiteren Vertreten des Polizeipräsidiums statt.

 

Am 10.März 2022 erhielt der Landkreis Würzburg im Nachgang zu dem Gesprächstermin vom 27.01.2022 eine erneute Stellungnahme von Herrn Polizeipräsident Tolle in der er darlegte, dass die Polizei ihre Bedenken zum Standort Giebelstadt aufrechterhalten wird, die endgültige Entscheidung jedoch dem Landkreis Würzburg überlassen werde. Diese Stellungnahme wurde am 31.05.2022 an die neue bayerische Sozialministerin Frau Scharf mit der Frage gesandt, ob das Sozialministerium auf Grund der neuen Stellungnahme der Polizei von ihrer Sichtweise vom 7.Oktober 2021 abweichen werde. Am 19.07.2022 erhielten wir die Antwort von Frau Sozialministerin Scharf mit der Feststellung: „Leider liegen uns seit Ihrem Gespräch mit Frau Staatsministerin a. D. Carolina Trautner, MdL, am 7. Oktober 2021 hinsichtlich der Sicherheits- und Gefährdungslage betreffend das „sichtbare“ Frauenhaus in Giebelstadt keine Erkenntnisse vor, die eine geänderte Einschätzung zulassen würden (…). Mit der uns vorliegenden neuerlichen Einlassung des Polizeipräsidiums Unterfranken vom 10. März 2022 hat sich diesbezüglich auch keine erhebliche Änderung an der grundsätzlichen Bewertung der Sicherheitslage in Giebelstadt ergeben. Vielmehr sorgt der geplante Standort in Giebelstadt aus polizeifachlicher Sicht aufgrund der fehlenden informellen Sozialkontrolle und der örtlichen Distanz zur nächstgelegenen Polizeiinspektion in Ochsenfurt demnach immer noch für Bedenken.“

 

In der Kreistagssitzung am 10.10.2022 wurde beschlossen, dass aufgrund der ablehnenden Stellungnahme der Polizei und der daraus resultierenden fehlenden Betriebskostenförderung durch den Freistaat Bayern, der Landkreis Würzburg vom Bau eines sichtbaren Frauenhauses in Giebelstadt Abstand nimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt sicherheitstechnische und fördertechnische Fragen zu Alternativstandorten im Landkreis Würzburg zu überprüfen und mit den Gemeinden von möglichen Standorten Grundstücksfragen und Diskussionen durchzuführen und dem Kreisausschuss und Kreistag vorzulegen.

 

Diesem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen. Über eine mögliche Verlängerung des Bundesinvestitionsprogrammes, welches die Förderung von Zuwendungsbaumaßnahmen zum modellhaften Ausbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern beinhaltet, wurde bisher noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Daher endet das Förderprogramm nach aktuellem Stand am 31.12.2024.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Opfermann (Leiterin des Geschäftsbereichs Kommunales, Sicherheit und Verkehr) informiert über den Sachstand anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Sie geht auf die aktuellen Belegungszahlen ein. Sie teilt mit, dass aus der Stadt relativ viele Frauen aufgenommen worden seien und aus den Landkreisen wenige Frauen. Der Großteil komme jedoch aus anderen Bundesländern. Die Abrechnungsmodalität sei hoch kompliziert. Es werde derzeit noch eruiert, weshalb nur noch Frauen von außerhalb kommen und was mit den Frauen innerhalb der Region sei.

 

Landrat Eberth teilt hierzu mit, dass die Schutzbedürftigkeit steige. Dies liege daran, dass die Frauen nicht mehr in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können und dann in ein Frauenhaus flüchten. Da die Gefährdung oft so groß sei, werden diese Frauen deutschlandweit untergebracht, um für deren Sicherheit zu sorgen.

 

Kreisrat Fiederling berichtet von einer Meldung aus den Medien, wonach in Baden-Württemberg ein Frauenhaus eröffnet werde, bei dem sogar die Adresse bekanntgegeben worden sei. Er könne dies nicht nachvollziehen.

 

Landrat Eberth weist in dem Zusammenhang auf das sichtbar anonyme Schutzbedürfnis der Frauen und Kinder hin sowie auf das andere Konzept - das transparente offene Konzept.

 

Kreisrat Jungbauer fragt nach, inwieweit es evtl. Netzwerke gebe, um die Verteilung bayernweit oder bundesweit zu hinterfragen. Des Weiteren spricht er das Thema Second Stage an und welche Veränderung es gebe sowie die Problematik der Verweildauer im Frauenhaus und die damit fehlenden Kapazitäten.

 

Frau Opfermann teilt mit, dass die AWO ein Second Stage habe. Dennoch bestehe weiterhin im Stadtgebiet die Problematik aufgrund fehlenden Wohnraums.

Was die Verteilung angehe, so müsse aufgrund des Gefährdungspotenzials die Unterbringung oft schnell erfolgen, was bundesweit ein schnelles Handeln notwendig mache.

 

 

Landrat Eberth erteilt Frau stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer das Wort. Sie spricht das Konzept des geplanten Frauenhauses an. Sie weist drauf hin, dass in diesem Konzept auch angedacht war, Frauen mit mehr Kindern und auch männlichen Kindern über 12 Jahren aufzunehmen, was eine Besonderheit sei. Die Aufnahme von männlichen Kindern über 12 Jahren sei meist ein Problem in anderen Frauenhäusern. Des Weiteren spricht sie das Thema Second Stage oder sozialer Wohnraum auf dem Grundstück in Giebelstadt an. Sie fragt nach, inwieweit das Konzept parallel weiterverfolgt werde. Da gerade alleinerziehende Frauen es häufig schwer haben Wohnraum zu finden.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass die Konzeption mit der Besonderheit Frauen mit mehreren Kindern und männlichen Kindern über 12 Jahren aufzunehmen nach wie vor ein Thema sei.

Das Thema Giebelstadt sei nach wie vor im Hinterkopf, allerdings nicht mehr so priorisiert, da nicht klar sei, wie es mit dem Bundesförderprogramm weitergeht.

 

Kreisrat Lehrieder (MdB) geht auf die zuvor angesprochene länderübergreifende Vermittlung ein. Auch er sei der Auffassung, dass sich der Bund stark darum kümmern sollte. Fakt sei jedoch, dass die Zuständigkeit bei den Ländern liege. Fakt sei auch, dass die Zuständigkeit für die Sprachkinder morgen komplett auf die Länder übergehen. Der Einspardruck an das Familienministerium garantiert nicht, dass über 2024 hinaus das Programm in gleicher oder ähnlicher Weise fortgeführt werden kann. Für viele Kinder sei es wichtig, die Schule und Kita weiter besuchen zu können, was auch ein Argument sei, sie regional zu belassen. Deshalb sei es auch wichtig, die Sichtbarkeit der Frauenhäuser nicht zu dramatisch zu machen, dass der Verfolger oder der Schädiger sie nicht zu schnell findet.

 

Frau Opfermann äußert sich zum Bundesinvestitionskostenprogramm, welches sie angefragt habe. Hier sei die Aussage gewesen, dass bei einer Umstellung auf Second Stage vermutlich erneut der komplette Durchlauf gemacht werden müsste. Dies war zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr möglich.

Bereits bei der Anfrage sei deshalb die Devise gewesen, dass abgewartet werde müsse, ob es eine Verlängerung gebe.

 

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.


Zur weiteren Veranlassung an GB 1

 

Zur Kenntnis an S, ZB