Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit Schreiben vom 31.01.2023 die Richtlinie für das Antragsverfahren auf die Gewährung von klassischen Bedarfszuweisungen nach Art. 11 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) für die Landkreise übersandt.

 

Durch Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG wird der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Städten, Gemeinden und Landkreisen im Einzelfall Rechnung getragen. Bedarfszuweisungen werden entweder als rückzahlbare Überbrückungsbeihilfen oder als verbleibende Zuweisungen gewährt.

 

Der Landkreis Würzburg hat erstmals von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und am 24.05.2023 über die Regierung von Unterfranken den entsprechenden Antrag auf eine Bedarfszuweisung an die Staatsministerien der Finanzen und für Heimat sowie des Innern, für Sport und Integration gestellt.

 

Grundlage des Antrages auf Bedarfszuweisung ist die besondere Auf- und Ausgabenbelastung mit einer Gesamthöhe von 14.517.149 €

 

Diese teilt sich auf folgende Bereiche auf:

 

  • erhöhtes Kostenaufkommen durch die 3 Berufsbildungszentren der Stadt Würzburg im Bereich Gastschulbeiträge nach dem Bay. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Höhe von 3,54 Mio. €.

 

  • Verlustausgleich an die Mainklinik Ochsenfurt sowie für den ÖPNV (7,844 Mio. €)

 

  • Einbau von raumlufttechnischen Anlagen in landkreiseigene Schulen (3,133 Mio. €)

 

Dem Antrag ist eine Finanzübersicht des rechnungsgelegten Haushaltsjahr 2021, das vorläufige Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2022 sowie der Haushaltsplan 2023 beizufügen. Weiterhin sind die geleisteten freiwilligen Leistungen der letzten 3 Haushaltsjahre aufzuführen. Weiterhin ist die Übersicht über die dauernde Leistungsfähigkeit sowie die rechtsaufsichtliche Haushaltswürdigung 2023 vorzulegen.

 

Der Verteilerausschuss, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen und für Heimat und des Innern, für Sport und Integration sowie der kommunalen Spitzenverbände angehören, berät über alle Bedarfszuweisungsanträge der Landkreise, Städte und Gemeinden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände.

 

Die Verteilerausschusssitzung 2023 findet voraussichtlich am 4. Oktober 2023 statt.

 

Über das Ergebnis wird die Verwaltung dem Kreisausschuss berichten.

 

 

Debatte:

 

Frau Hümmer (Fachbereichsleiterin Kreiskämmerei) erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA