Sitzung: 30.06.2023 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie das
Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit
Schreiben vom 31.01.2023 die Richtlinie für das Antragsverfahren auf die
Gewährung von klassischen Bedarfszuweisungen nach Art. 11 Bayerisches
Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) für die Landkreise
übersandt.
Durch Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG wird der außergewöhnlichen
Lage und den besonderen Aufgaben von Städten, Gemeinden und Landkreisen im
Einzelfall Rechnung getragen. Bedarfszuweisungen werden entweder als
rückzahlbare Überbrückungsbeihilfen oder als verbleibende Zuweisungen gewährt.
Der Landkreis Würzburg hat erstmals von dieser Möglichkeit Gebrauch
gemacht und am 24.05.2023 über die Regierung von Unterfranken den
entsprechenden Antrag auf eine Bedarfszuweisung an die Staatsministerien der
Finanzen und für Heimat sowie des Innern, für Sport und Integration gestellt.
Grundlage des Antrages auf Bedarfszuweisung ist die besondere Auf- und
Ausgabenbelastung mit einer Gesamthöhe von 14.517.149 €
Diese teilt sich auf folgende Bereiche auf:
- erhöhtes Kostenaufkommen durch die 3
Berufsbildungszentren der Stadt Würzburg im Bereich Gastschulbeiträge nach
dem Bay. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Höhe von 3,54 Mio. €.
- Verlustausgleich an die Mainklinik
Ochsenfurt sowie für den ÖPNV (7,844 Mio. €)
- Einbau von raumlufttechnischen Anlagen
in landkreiseigene Schulen (3,133 Mio. €)
Dem Antrag ist eine Finanzübersicht des rechnungsgelegten Haushaltsjahr
2021, das vorläufige Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2022 sowie der
Haushaltsplan 2023 beizufügen. Weiterhin sind die geleisteten freiwilligen
Leistungen der letzten 3 Haushaltsjahre aufzuführen. Weiterhin ist die
Übersicht über die dauernde Leistungsfähigkeit sowie die rechtsaufsichtliche
Haushaltswürdigung 2023 vorzulegen.
Der Verteilerausschuss, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen
und für Heimat und des Innern, für Sport und Integration sowie der kommunalen
Spitzenverbände angehören, berät über alle Bedarfszuweisungsanträge der
Landkreise, Städte und Gemeinden. Auf dieser Grundlage entscheidet das
Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem
Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Anhörung der
kommunalen Spitzenverbände.
Die Verteilerausschusssitzung 2023 findet voraussichtlich am 4. Oktober
2023 statt.
Über das Ergebnis wird die Verwaltung dem Kreisausschuss berichten.
Debatte:
Frau Hümmer (Fachbereichsleiterin
Kreiskämmerei) erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1
Zur Kenntnis an S,
KrPA