Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         1 Power-Point-Präsentation

 

 

Debatte:

 

Frau Hümmer (Leiterin des Fachbereichs Kämmerei) und Herr Reuß informieren anhand einer Power-Point-Präsentation über die beiden Förderszenarien im Zusammenhang mit der Förderung von Radwegen.

 

Frau Hümmer weist darauf hin, dass die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen entsprechend angepasst werde müsse. Die Vorstellung der Richtlinie erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur im Juli 2023.

 

Zur Frage inwieweit eine Förderung der Grundstückskosten (Entstehungskosten und Ausgleichsflächen) möglich sei, teilt Herr Reuß mit, dass diese nicht förderfähig seien.

 

Landrat Eberth spricht das Förderszenario des Freistaates Bayern an, bei dem eine Förderung seitens des Zweckverbandes Erholungs- und Wandergebiet Würzburg nicht zu entnehmen sei.

 

Herr Reuß teilt mit, dass die Richtlinien des Zweckverbandes Erholungs- und Wandergebiet Würzburg eine Förderung der Planungskosten nicht vorsehe, anders als in der Richtlinie des Landkreises Würzburg.

 

Kreisrat Henneberger spricht die Presseveröffentlichung der Staatsregierung an, in der von eigenen Fahrspuren auf den Straßen für den Radverkehr die Rede sei.

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass hier zu unterscheiden wäre, ob es sich um alleinstehende Radwege, wie es sich beispielweise bei TOP Ö1 bis Ö3 darstellt, handele oder um Radwege, die an der Staatsstraße entlangführen - diese habe nichts mit der Förderung zu tun. Bei der Förderung des Landkreises gehe es um den Ausbau des Kernwegenetzes für die Landwirtschaft sowie den Radverkehr in Verbindung mit dem Amt für ländliche Entwicklung.

Die Richtlinie des Landkreises Würzburg müsse immer an die Förderszenarien des Freistaates oder des Bundes angepasst werden. Er ist der Auffassung, dass es durchaus Sinn mache, bei der Förderung der Planungskosten durch den Zweckverband und den Landkreis Würzburg nachzubessern und hier in die Presche zu springen.

 

Kreisrat Winzenhörlein fragt nach, wie es mit der Förderung der Beschilderung aussehe.

 

Hierzu teilt Herr Reuß mit, dass dies nicht in der Förderung enthalten sei.

Herr Dröse (Leiter der Stabsstelle Landrat) erläutert, dass der Bereich SFB 7 (Klimaschutz, Energiewende und Mobilität) ein kleines Budget für Ersatzbeschilderungen habe. Was die Erstbeschilderung angehe, die bei der Herstellung eines neuen Radweges anfalle, so laufe dies über die Gemeinde.

 

Kreisrat Hansen bittet um Vorlage eines Entwurfs über die Änderung der Richtlinie zur Förderung von Radwegen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, ZV ErWaWü