Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlagen:

·        Antragsschreiben des Schulverbandes vom 14.02.2023, mit Stellungnahme der Schulleitung vom 13.02.2023

·        Beschlussbuchauszug der Verbandsversammlung vom 09.05.2023

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14.02.2023 beantragt der Grundschulverband Sonderhofen die Einrichtung einer Stelle für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Der beantragte Stellenumfang wurde mit 0,5 VzÄ festgelegt. Als Träger ist die Jugendhilfe Creglingen vorgesehen. Nach den geltenden Richtlinien ist die Neueinrichtung einer JaS durch den kreisangehörigen Markt/Gemeinde nicht mehr möglich.

 

Hinsichtlich der Begründung und der Bedarfsfeststellung wird auf das Antragsschreiben vom 14.02.2023 und die Stellungnahme der Schulleitung vom 13.02.2023 verwiesen. Außerdem wird Bezug genommen auf den Grundsatzbeschluss zum weiteren Ausbau von JaS im Landkreis Würzburg in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.03.2021, Beschluss-Nr. JHA/2021.03.12/Ö-3.

 

Für die Förderung der JaS gilt die Förderrichtlinie des Sozialministeriums (StMAS) vom 25.03.2021, in Kraft getreten mit Wirkung vom 01.01.2021. Sie besteht weiterhin aus einer Festbetragsfinanzierung von 8.160,00 € pro Kalenderjahr für eine 50 %-Stelle der Sozialpädagogik/Sozialarbeit.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Sonderhofen im Stellenumfang von 0,5 VzÄ. Vorbehaltlich der Zusage der staatlichen Förderung befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Förderung von JaS.

 

Das Amt für Jugend und Familie (FB 31a) wird beauftragt, die ausstehenden Verfahrensschritte gemäß der Förderrichtlinie zeitnah abzuschließen.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einrichtung von JaS an der Grundschule Sonderhofen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.

 

 

Debatte:

 

Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Sonderhofen im Stellenumfang von 0,5 VzÄ. Vorbehaltlich der Zusage der staatlichen Förderung befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Förderung von JaS.

 

Das Amt für Jugend und Familie (FB 31a) wird beauftragt, die ausstehenden Verfahrensschritte gemäß der Förderrichtlinie zeitnah abzuschließen.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einrichtung von JaS an der Grundschule Sonderhofen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.


Zur weiteren Veranlassung an FB 31a

 

Zur Kenntnis an GB 3