Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Anlage/n:        

 

Antrag der SPD-Fraktion vom 3.5.2023 „Zeitgemäße Tarif-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards bei öffentlichen Auftragsvergaben“

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 03.05.2023 beantragt die SPD-Kreistagsfraktion, dass die Verwaltung beauftragt werde, ein Vergabeverfahren zu entwickeln, das „zeitgemäße Tarif-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards bei öffentlichen Auftragsvergaben“ berücksichtigen solle.

 

Die Verwaltung sichert zu, dies zu überprüfen und die Ergebnisse dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen. Diese Prüfung wird, auch vor dem Hintergrund, dass regelmäßig die Schwellwerte und damit die EU konformen Vergaben zu beachten sind, einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Halbleib erläutert die Hintergründe für die Antragstellung der SPD.

Er teilt mit, dass es landesweit kein Tariftreue-Gesetz gibt. Deshalb kann das Thema nur in den Kommunen geregelt werden. Erst wenn der Bayerische Landtag einen Beschluss fasst, ändert sich die Lage.

 

Herr Umscheid, Leiter Zentrale Angelegenheiten und Servicebereich (ZB), möchte in der Verwaltung den Antrag zeitnah erarbeiten. Eine Kontaktaufnahme mit anderen Landkreisen und kommunalen Spitzenverbänden hält er für sinnvoll. Den Abschluss einer umfänglichen Prüfung bis zur Kreistagssitzung im Juli hält er allerdings für fraglich.

 

Kreisrat Henneberger fragt nach, was mit dem Beschäftigungspakt Bayern passiert sei. 1998 wurde seines Wissens schon einmal ein Beschluss zur Tariftreue gefasst, wurde später aber eingestellt. Er fragt nach den Gründen und dem Zeitpunkt der Einstellung.

 

Landrat Eberth könne hierzu spontan keine genaue Antwort geben und bittet die Verwaltung um Überprüfung.

 

Kreisrätin Sachs stellt in Frage, ob in der Verwaltung momentan genügend Personal vorhanden sei, um die umfangreichen Überprüfungen stemmen zu können. Bei der Stadt Würzburg gebe es eine eigene Fachabteilung mit drei bis vier Mitarbeitern. Eine halbe Stelle reiche für dieses Thema nicht aus.

 

Landrat Eberth würde eine Beschlussfassung im Bayerischen Landtag begrüßen, dann würde die Konnexität greifen. Bei einer eventuell notwendigen Stellenbesetzung wünsche er sich eine ebenso offene Diskussion.

 

Kreisrat Schenk weist darauf hin, dass es bei der Regierung von Unterfranken eine Vergabestelle gibt, an die sich das Landratsamt und auch die Gemeinden hinwenden können.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 7

 

Zur Kenntnis an ZB