Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage:           Powerpoint-Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg konnte im Jahr 2023 mit der am 12.10.2022 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Stecker- bzw. Balkon-Solargeräten 156 steckerfertige Solargeräte von Bürgerinnen und Bürgern zur regenerativen Stromerzeugung fördern. Hierbei wurden Fördermittel in Höhe von ca. 32.000 € ausbezahlt. Von den insgesamt 290 bislang eingegangenen Förderanträgen konnten 134 Anträge leider nicht berücksichtigt werden, da sie entweder den Förderbedingungen nicht entsprachen (45 Anträge), erforderliche Nachweise fehlten und nicht fristgerecht nachgereicht wurden (40 Anträge) oder die Fördermittel bereits vollständig ausgeschöpft waren (49 Anträge).

 

Die 156 geförderten Stecker- bzw. Balkon-Solargeräte kommen zusammen auf eine Nennleistung von bis zu 94 kW und können damit jährlich ca. 64,6 MWh Strom erzeugen. Damit werden fast 11,5 t CO2 im Jahr im Vergleich zu einer Stromerzeugung mittels fossiler Energieträger vermieden. Werden die leider nicht bei der Förderung zum Zuge gekommenen Anlagen dazugerechnet, wird sogar eine Nennleistung von ca. 174 kW und eine jährliche Stromerzeugung von ca. 120,1 MWh (ca. 21,4 t CO2-Ersparnis) erreicht.

 

Da die Möglichkeit zur Antragsstellung aufgrund des großen Ansturms bereits nach 2 Monaten eingestellt werden musste und das Landratsamt immer noch einige Förderanträge bzw. –anfragen erreichen, wurde ein Informationsblatt entworfen. Dieses gibt einen Überblick darüber, ob sich der Kauf eines Balkonkraftwerkes auch ohne Förderung rechnen kann. Zudem wird auf die Möglichkeit verwiesen, sich vor dem Kauf mit Hilfe des Stecker-Solar-Simulators der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin Faktoren wie erzeugte Strommenge, Amortisationsdauer usw. eines Balkonkraftwerkes exemplarisch vorausberechnen zu lassen. Das Informationsblatt wird bei Förderanfragen mitversandt.

 

Mittlerweile haben auch mehrere Landkreisgemeinden die Förderung der Stecker- bzw. Balkonsolargeräte übernommen bzw. überlegen dies zu tun. Die Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinden können daher auch bei ihrer Gemeindeverwaltung einen Förderantrag stellen.

 

Da sich der Bereich „Balkonkraftwerke“ sehr dynamisch entwickelt, wird Ende des Jahres gegebenenfalls eine Anpassung der Förderrichtlinie erforderlich. Der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., der die allgemein gültigen Normen in diesen Bereichen erarbeitet, hat sich in einem Positionspapier im Januar 2023 für einige Lockerungen der gesetzlichen Regelungen zu Balkonkraftwerken ausgesprochen. So werden unter anderem eine Anhebung der maximal zulässigen Anschlussleistung von 600 auf 800 Watt (europäischer Standard) oder ein Wegfall der Anmeldepflicht beim lokalen Netzbetreiber empfohlen. Aktuell laufen hierzu Abstimmungen zwischen dem VDE, dem Gesetzgeber und weiteren Akteuren. Geltendes Gesetz sind die neuen Empfehlungen bislang noch nicht. Falls die Neuerungen bis Ende des Jahres offiziell in Kraft treten werden, sollte die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Stecker- bzw. Balkon-Solargeräten entsprechend angepasst werden.

 

 

Debatte:

 

Herr Graf (Stabstellenfachbereich 7 – Klimaschutz, Energiewende und Mobilität) schildert anhand einer Powerpoint-Präsentation den Sachverhalt.

 

Landrat Eberth ergänzt, dass es hierzu einen Flyer gibt und dass es mittlerweile auch ohne Landkreis-Förderung eine interessante und lukrative Investition ist. Dies ist ein Thema, bei dem man im Blick auf den Haushalt überlegen könnte, ob man die Förderung für 2024 streicht.

 

Kreisrat Zorn unterstreicht, dass die Förderung grundsätzlich nur als Anschubfinanzierung gedacht war. Die Anlagen haben sich aufgrund geringerer Kosten nun nach 2-3 Jahren amortisiert, so dass hier niemand eine größere Investition hat.

Deswegen plädiert er dafür, die Förderung einzustellen.

 

 

 

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 7

 

Zur Kenntnis an S