Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         1 Übersichtskarte der betroffenen Wegabschnitte der Gemeinde Unterpleichfeld

                        1 Gegenüberstellung Vollausbau Sanierung der Baufirma

                        1 Power-Point-Präsentation

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Unterpleichfeld beabsichtigt die Sanierung verschiedener Wege im Gemeindegebiet, welche auch dem Radverkehr dienen.

Betroffen sind hier folgende Wege:

·       Nr. 1: Wirtschaftswegeausbau Gewerbegebiet Unterpleichfeld – Kürnach, Anteil Unterpleichfeld (1)

Weglänge: 1.000 Meter

Kosten: 78.758,50 € netto / 93.722,62 € brutto

Kosten je Kilometer: 93.722,62 €

 

·       Nr. 2: Wirtschaftswegeausbau Gewerbegebiet Unterpleichfeld – Kürnach, Anteil Kürnach (2)

Weglänge: 280 Meter

Kosten: 24.692,50 € netto / 29.384,08 € brutto

Kosten je Kilometer: 104.943,14 €

 

Anmerkung: Für den Anteil Kürnach kann noch eine Genehmigung der Gemeinde Kürnach für diesen Ausbau von der Gemeinde Unterpleichfeld angefordert werden.

 

·       Nr. 3: Wirtschaftsweg zur Biogasanlage Burggrumbach und Verlängerung Wirtschaftsweg an der Biogasanlage Burggrumbach

Weglänge gesamt: 650 Meter

Kosten Wirtschaftsweg: 63.903,75 € netto / 76.045,46 € brutto

Kosten Verlängerung Wirtschaftsweg: 12.028,50 € netto / 14.313,92 € brutto

Kosten gesamt: 90.359,38 €

Kosten je Kilometer: 139.014,43 €

 

·       Nr. 4: Sanierung Wirtschaftsweg Hilpertshausen Brühlochsengraben / Bergtheimer Weg

Weglänge: 500 Meter

Kosten: 30.057,25 € netto / 35.768,13 € brutto

Kosten je Kilometer: 71.536,26 €

 

·       Nr. 5: Hilpertshausen Geflügelhof Strauß, Sanierung der Zufahrt

Weglänge: 140 Meter

Kosten: 39.185,00 € netto / 46.630,15 € brutto

Kosten je Kilometer: 333.072,50 €

 

·       Nr. 6: Wegeausbau Rupprechtshausen - Erleinsbach

Weglänge: 400 Meter

Kosten: 41.934,75 € netto / 49.902,35 € brutto

Kosten je Kilometer: 124.755,88 €

 

·      Nr. 7: Unterpleichfeld – Aussiedlerhof Entenhausen

Weglänge: 160 Meter

Kosten: 25.469,50 € netto / 30.308,71 € brutto

Kosten je Kilometer: 189.429,44 €

 

Die Wegbreite wird von der Gemeinde Unterpleichfeld mit jeweils 3,0 Meter angegeben und somit handelt es sich um kombinierte Rad- und Wirtschaftswege.

Von Seiten des Zweckverbandes Erholungs- und Wandergebiet Würzburg wurde sich in einer Sitzung vom 03.12.2021 mit den verschiedenen Radwegemaßnahmen befasst und aus deren Sicht die Verbesserung des überörtlichen Radwegenetzes durch diese Maßnahmen bejaht und vom Zweckverband der Gemeinde eine Förderzusage erteilt.

Zusätzlich zur Förderung durch den Zweckverband gibt die Gemeinde den Erhalt einer weiteren Zuwendung durch die Jagdgenossenschaft in Höhe von etwa 25.000,00 € an. Eine weitere Förderung wurde von der Gemeinde Unterpleichfeld nicht beantragt.

Frage der Fördervoraussetzung in Nr. 4.2 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen (Beginn der Maßnahme):

Desweitern wurde durch die Gemeinde Unterpleichfeld bereits eine Ausschreibung der Maßnahme vorgenommen. Üblich und vorgesehen ist grundsätzlich jeweils die Abklärung der Gemeinde mit dem Landkreis vor einer erfolgten Ausschreibung. Es wird durch ein Ingenieurbüro dem Landkreis eine Kostenschätzung mitgeteilt und nach einer erfolgten Beschlussfassung im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur der Gemeinde das Ergebnis ihres Zuwendungsantrages mitgeteilt.

In Nr. 4.2 der Richtlinie wird folgendes definiert:

Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Für bereits abgeschlossene oder begonnene Maßnahmen können Zuwendungen nicht mehr bewilligt werden.

Durch die derzeitige Regelung ist strittig, inwieweit somit bereits ein Maßnahmenbeginn erfolgt ist. Für die Zukunft sollte eine Präzisierung des Maßnahmenbeginns in die Richtlinie des Landkreises zur Förderung von Radwegen aufgenommen werden.

 

 

Frage der Fördervoraussetzung in Nr. 2.4 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen (zuwendungsfähige Kosten mindestens 50 v. H. der Neubaukosten):

Von Seiten der Verwaltung stellt sich die Frage, ab welcher Höhe die derzeitige Fördervoraussetzung in Nr. 2.4 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen vom 13.10.2020 eingehalten wird.

Die Regelung lautet aktuell wie folgt:

Eine Förderung für eine Generalinstandsetzung wird gewährt, wenn

- seit der erstmaligen Herstellung 10 Jahre vergangen sind,

- die zuwendungsfähigen Kosten mindestens 50 v. H. der Neubaukosten betragen.

 

In der angedachten Überarbeitung der Richtlinie in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur und in der anschließenden Beschlussfassung im Kreistag würde sich eine Konkretisierung der Kosten je Kilometer Weglänge anbieten.

Nach Ansicht der Verwaltung wird für ein zuwendungsfähiges Vorhaben ein Wert von 130.000,00 €/Kilometer als Voraussetzung angesehen.

Hierdurch errechnet sich folgende Förderhöhe:

·      Nr. 3: Wirtschaftsweg zur Biogasanlage Burggrumbach und Verlängerung Wirtschaftsweg an der Biogasanlage Burggrumbach: 90.359,38 €

·      Nr. 5: Hilpertshausen Geflügelhof Strauß, Sanierung der Zufahrt: 46.630,15 €

·      Nr. 7: Unterpleichfeld – Aussiedlerhof Entenhausen: 30.308,71 €

Gesamtkosten dieser drei Fördermaßnahmen: 167.298,24 €

 

Hiervon beträgt die Förderung 58.554,38 € (Fördersatz von 35 %).

Aus Sicht der Verwaltung ist die Förderfähigkeit dieses Antrags somit grundsätzlich lediglich für einzelne Wegabschnitte gegeben.

Gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie wäre eine Abweichung von der Richtlinie in diesem Punkt denkbar, bis ein konkreter Wert eine höhere Rechtssicherheit aufweist. Bei einer Berücksichtigung sämtlicher Wegabschnitte ergeben sich Gesamtkosten von 368.553,89 €. Hiervon würde die Förderung 128.993,86 € betragen. Von diesem Betrag geht die Gemeinde Unterpleichfeld in ihrem Förderantrag als Förderung durch den Landkreis Würzburg aus.

Als Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist eine Gegenüberstellung der Sanierungskosten zur Ausführung im Vollausbau - erstellt von der Baufirma Ullrichbau, eingegangen per E-Mail am 15.05.2023 - eingestellt. Hier wird aus deren Sicht die Kosten für einen Vollausbau verglichen mit den sich ergebenen Kosten der Sanierung. Die erheblichen Preisunterschiede je Kilometer werden von der Gemeinde begründet durch die unterschiedlichen Ausführungsvarianten, wie dem Herstellen von einseitiger Neigung, dem Mehraufwand von Dachprofilen oder Verwindungsbereichen oder aufgrund der unterschiedlichen Zufahrtswege und Andienung der einzelnen Bauabschnitte.

Aus der Übersicht ergibt sich durch die eingereichten Angaben bei dem Wirtschaftsweg Hilpertshausen Brühlochsengraben / Bergtheimer Weg die klare Unterschreitung der Voraussetzung der Vorlage von zuwendungsfähigen Kosten von mindestens 50 v. H. der Neubaukosten. Hier wird gerechnet mit einem prozentualen Anteil von 24,95 % im Vergleich zu einem Neubau. Somit scheidet die Gewährung einer Förderung für diesen Wegabschnitt unstrittig aus gemäß Nr. 2.4 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen. Für diesen Abschnitt betragen die Kosten 30.057,25 € netto und 35.768,13 € brutto. Abzüglich dieser Kosten betragen die restlichen Kosten für die Gemeinde Unterpleichfeld 332.785,76 €. Die aus diesem Grund maximal denkbare Förderung beträgt damit 116.475,02 €.

Planungskosten wurden von der Gemeinde Unterpleichfeld keine angegeben. Kosten für kommunale Eigenleistungen sind nach Nr. 3.6 der Richtlinie nicht zuwendungsfähig, weshalb eine durch die Gemeinde Unterpleichfeld selbst ausgeführte Planungsleistung nicht berücksichtigt werden kann.

Die Verwaltung empfiehlt eine Abweichung von der Richtlinie gemäß Nr. 4.5 hinsichtlich Nr. 2.4 der derzeit gültigen Radwegeförderrichtlinie. Hiermit würde sich eine Berücksichtigung von sämtlichen Wegen – ausgenommen Nr. 4 – als zuwendungsfähig ergeben und sich damit eine Förderung in Höhe von 116.475,02 € errechnen.

Ausblick der Änderung der Radwegerichtlinie des Landkreises:

In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur erfolgt eine Behandlung der aktuell gültigen Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen wegen etwaigen notwendigen Anpassungen und im Anschluss hiervon eine Abstimmung und Neufassung der Richtlinie in der darauffolgenden Kreistagssitzung. Im Zuge dessen sollte eine Präzisierung in Nr. 2.4 (Regelung bei Generalinstandsetzung) und Nr. 4.2 (Klarstellung des Maßnahmenbeginns) erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen wird abweichend von Nr. 4.2 der derzeitigen Richtlinie noch kein Beginn der Maßnahme durch die Gemeinde Unterpleichfeld angenommen.

Gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen wird abweichend von Nr. 2.4 der derzeitigen Richtlinie ein Vorliegen der Einhaltung der zuwendungsfähigen Kosten im Verhältnis zu den Neubaukosten angenommen bzw. die erlaubte Abweichung hiervon beschlossen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Unterpleichfeld in Höhe von bis zu 116.475,02 € zu und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Für diese Förderung stehen Haushaltsmittel im Landkreishaushalt zur Verfügung.

 

Debatte:

 

Frau Hümmer (Leiterin des Fachbereichs Kämmerei) erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation sowie anhand von Lageplänen den Sachverhalt.

 

Kreisrat Henneberger spricht die Radwegeverbindung Unterpleichfeld-Kürnach (neuer Radweg) und Unterpleichfeld-Oberpleichfeld (neuer Radweg) an. Er äußert sich, dass er bei dieser Verbindung keinen Mehrwert erkennen könne.

 

Kreisrat Fischer (Bürgermeister Gemeinde Unterpleichfeld) erläutert, dass der neue Radweg (Unterpleichfeld-Oberpleichfeld (Rote Linie) eine Weiterführung zum Bahnhof Seligenstadt darstelle. Hierfür gebe es ein Förderprogramm bei der Regierung von Unterfranken, wonach bei Bedarf übergeordneten Verkehrsanbindungen oder Verkehrsanbindungen zu Gewerbeansiedelungen förderfähig seien.

 

Kreisrat Labeille fällt auf, dass die Radwegeführung teilweise sehr umständlich sei. Er fragt nach, woran dies liege. Bürgermeister Fischer teilt mit, dass dies zum einen an den großen Ackerflächen liege, die bei der Flurbereinigung entstandenen seien und zum anderen, dass bei der Wegeführung darauf geachtet werde, dass diese nicht an das Vorgewende gelegt werde, bei dem landwirtschaftliche Fahrzeuge rein- und rausfahren, um so ein Verschmutzen des Weges möglichst zu vermeiden.

 

 


Beschluss:

 

Gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen wird abweichend von Nr. 4.2 der derzeitigen Richtlinie noch kein Beginn der Maßnahme durch die Gemeinde Unterpleichfeld angenommen.

Gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen wird abweichend von Nr. 2.4 der derzeitigen Richtlinie ein Vorliegen der Einhaltung der zuwendungsfähigen Kosten im Verhältnis zu den Neubaukosten angenommen bzw. die erlaubte Abweichung hiervon beschlossen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Unterpleichfeld in Höhe von bis zu 116.475,02 € zu und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Für diese Förderung stehen Haushaltsmittel im Landkreishaushalt zur Verfügung.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA