Sitzung: 22.05.2023 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: 1 Übersichtskarte der betroffenen
Wegabschnitte der Gemeinde Unterpleichfeld
1 Gegenüberstellung Vollausbau Sanierung der
Baufirma
1 Power-Point-Präsentation
Sachverhalt:
Die Gemeinde Unterpleichfeld beabsichtigt die
Sanierung verschiedener Wege im Gemeindegebiet, welche auch dem Radverkehr
dienen.
Betroffen sind hier folgende Wege:
·
Nr. 1: Wirtschaftswegeausbau Gewerbegebiet
Unterpleichfeld – Kürnach, Anteil Unterpleichfeld (1)
Weglänge: 1.000 Meter
Kosten: 78.758,50 € netto / 93.722,62 €
brutto
Kosten je Kilometer: 93.722,62 €
·
Nr. 2: Wirtschaftswegeausbau Gewerbegebiet
Unterpleichfeld – Kürnach, Anteil Kürnach (2)
Weglänge: 280 Meter
Kosten: 24.692,50 € netto / 29.384,08 €
brutto
Kosten je Kilometer: 104.943,14 €
Anmerkung:
Für den Anteil Kürnach kann noch eine Genehmigung der Gemeinde Kürnach für
diesen Ausbau von der Gemeinde Unterpleichfeld angefordert werden.
·
Nr. 3:
Wirtschaftsweg zur Biogasanlage Burggrumbach und Verlängerung Wirtschaftsweg an
der Biogasanlage Burggrumbach
Weglänge gesamt: 650 Meter
Kosten Wirtschaftsweg: 63.903,75 € netto /
76.045,46 € brutto
Kosten Verlängerung Wirtschaftsweg: 12.028,50
€ netto / 14.313,92 € brutto
Kosten gesamt: 90.359,38 €
Kosten je Kilometer: 139.014,43 €
·
Nr. 4: Sanierung Wirtschaftsweg Hilpertshausen
Brühlochsengraben / Bergtheimer Weg
Weglänge: 500 Meter
Kosten: 30.057,25 € netto / 35.768,13 €
brutto
Kosten je Kilometer: 71.536,26 €
·
Nr. 5:
Hilpertshausen Geflügelhof Strauß, Sanierung der Zufahrt
Weglänge: 140 Meter
Kosten: 39.185,00 € netto / 46.630,15 €
brutto
Kosten je Kilometer: 333.072,50 €
·
Nr. 6: Wegeausbau Rupprechtshausen -
Erleinsbach
Weglänge: 400 Meter
Kosten: 41.934,75 € netto / 49.902,35 €
brutto
Kosten je Kilometer: 124.755,88 €
·
Nr. 7: Unterpleichfeld – Aussiedlerhof
Entenhausen
Weglänge: 160 Meter
Kosten: 25.469,50 € netto / 30.308,71 €
brutto
Kosten je Kilometer: 189.429,44 €
Die Wegbreite wird von der Gemeinde
Unterpleichfeld mit jeweils 3,0 Meter angegeben und somit handelt es sich um
kombinierte Rad- und Wirtschaftswege.
Von Seiten des Zweckverbandes Erholungs- und
Wandergebiet Würzburg wurde sich in einer Sitzung vom 03.12.2021 mit den
verschiedenen Radwegemaßnahmen befasst und aus deren Sicht die Verbesserung des
überörtlichen Radwegenetzes durch diese Maßnahmen bejaht und vom Zweckverband
der Gemeinde eine Förderzusage erteilt.
Zusätzlich zur Förderung durch den
Zweckverband gibt die Gemeinde den Erhalt einer weiteren Zuwendung durch die
Jagdgenossenschaft in Höhe von etwa 25.000,00 € an. Eine weitere Förderung
wurde von der Gemeinde Unterpleichfeld nicht beantragt.
Frage der Fördervoraussetzung in Nr. 4.2 der Richtlinie des Landkreises
Würzburg zur Förderung von Radwegen (Beginn der Maßnahme):
Desweitern wurde durch die Gemeinde
Unterpleichfeld bereits eine Ausschreibung der Maßnahme vorgenommen. Üblich und
vorgesehen ist grundsätzlich jeweils die Abklärung der Gemeinde mit dem
Landkreis vor einer erfolgten Ausschreibung. Es wird durch ein Ingenieurbüro
dem Landkreis eine Kostenschätzung mitgeteilt und nach einer erfolgten
Beschlussfassung im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur der Gemeinde
das Ergebnis ihres Zuwendungsantrages mitgeteilt.
In Nr. 4.2 der Richtlinie wird folgendes
definiert:
Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme
einzureichen. Für bereits abgeschlossene oder begonnene Maßnahmen können
Zuwendungen nicht mehr bewilligt werden.
Durch die derzeitige Regelung ist strittig,
inwieweit somit bereits ein Maßnahmenbeginn erfolgt ist. Für die Zukunft sollte
eine Präzisierung des Maßnahmenbeginns in die Richtlinie des Landkreises zur
Förderung von Radwegen aufgenommen werden.
Frage der Fördervoraussetzung in Nr. 2.4 der Richtlinie des Landkreises
Würzburg zur Förderung von Radwegen (zuwendungsfähige Kosten mindestens 50 v.
H. der Neubaukosten):
Von Seiten der Verwaltung stellt sich die
Frage, ab welcher Höhe die derzeitige Fördervoraussetzung in Nr. 2.4 der
Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen vom 13.10.2020
eingehalten wird.
Die Regelung lautet aktuell wie folgt:
Eine Förderung für eine Generalinstandsetzung wird gewährt, wenn
- seit der erstmaligen Herstellung 10 Jahre vergangen sind,
- die zuwendungsfähigen Kosten mindestens 50 v. H. der Neubaukosten
betragen.
In der angedachten Überarbeitung der
Richtlinie in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur und in der anschließenden Beschlussfassung im Kreistag würde sich
eine Konkretisierung der Kosten je Kilometer Weglänge anbieten.
Nach Ansicht der Verwaltung wird für ein
zuwendungsfähiges Vorhaben ein Wert von 130.000,00 €/Kilometer als
Voraussetzung angesehen.
Hierdurch errechnet sich folgende Förderhöhe:
·
Nr. 3:
Wirtschaftsweg zur Biogasanlage Burggrumbach und Verlängerung Wirtschaftsweg an
der Biogasanlage Burggrumbach: 90.359,38 €
·
Nr. 5:
Hilpertshausen Geflügelhof Strauß, Sanierung der Zufahrt: 46.630,15 €
·
Nr. 7:
Unterpleichfeld – Aussiedlerhof Entenhausen: 30.308,71 €
Gesamtkosten
dieser drei Fördermaßnahmen: 167.298,24 €
Hiervon beträgt die Förderung 58.554,38 €
(Fördersatz von 35 %).
Aus Sicht der Verwaltung ist die
Förderfähigkeit dieses Antrags somit grundsätzlich lediglich für einzelne
Wegabschnitte gegeben.
Gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie wäre eine
Abweichung von der Richtlinie in diesem Punkt denkbar, bis ein konkreter Wert
eine höhere Rechtssicherheit aufweist. Bei einer Berücksichtigung sämtlicher
Wegabschnitte ergeben sich Gesamtkosten von 368.553,89 €. Hiervon würde die Förderung
128.993,86 € betragen. Von diesem Betrag geht die Gemeinde Unterpleichfeld
in ihrem Förderantrag als Förderung durch den Landkreis Würzburg aus.
Als Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist
eine Gegenüberstellung der Sanierungskosten zur Ausführung im Vollausbau -
erstellt von der Baufirma Ullrichbau, eingegangen per E-Mail am 15.05.2023 -
eingestellt. Hier wird aus deren Sicht die Kosten für einen Vollausbau
verglichen mit den sich ergebenen Kosten der Sanierung. Die erheblichen
Preisunterschiede je Kilometer werden von der Gemeinde begründet durch die unterschiedlichen
Ausführungsvarianten, wie dem Herstellen von einseitiger Neigung, dem
Mehraufwand von Dachprofilen oder Verwindungsbereichen oder aufgrund der
unterschiedlichen Zufahrtswege und Andienung der einzelnen Bauabschnitte.
Aus der Übersicht ergibt sich durch die
eingereichten Angaben bei dem Wirtschaftsweg Hilpertshausen Brühlochsengraben /
Bergtheimer Weg die klare Unterschreitung der Voraussetzung der Vorlage von
zuwendungsfähigen Kosten von mindestens 50 v. H. der Neubaukosten. Hier wird gerechnet
mit einem prozentualen Anteil von 24,95 % im Vergleich zu einem Neubau. Somit
scheidet die Gewährung einer Förderung für diesen Wegabschnitt unstrittig aus
gemäß Nr. 2.4 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von
Radwegen. Für diesen Abschnitt betragen die Kosten 30.057,25 € netto und
35.768,13 € brutto. Abzüglich dieser Kosten betragen die restlichen Kosten für
die Gemeinde Unterpleichfeld 332.785,76 €. Die aus diesem Grund maximal
denkbare Förderung beträgt damit 116.475,02 €.
Planungskosten wurden von der Gemeinde
Unterpleichfeld keine angegeben. Kosten für kommunale Eigenleistungen sind nach
Nr. 3.6 der Richtlinie nicht zuwendungsfähig, weshalb eine durch die Gemeinde
Unterpleichfeld selbst ausgeführte Planungsleistung nicht berücksichtigt werden
kann.
Die Verwaltung empfiehlt eine Abweichung von
der Richtlinie gemäß Nr. 4.5 hinsichtlich Nr. 2.4 der derzeit gültigen
Radwegeförderrichtlinie. Hiermit würde sich eine Berücksichtigung von
sämtlichen Wegen – ausgenommen Nr. 4 – als zuwendungsfähig ergeben und sich
damit eine Förderung in Höhe von 116.475,02 € errechnen.
Ausblick der Änderung der Radwegerichtlinie des Landkreises:
In der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Bauen, Verkehr und Infrastruktur erfolgt eine Behandlung der aktuell gültigen
Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen wegen etwaigen
notwendigen Anpassungen und im Anschluss hiervon eine Abstimmung und Neufassung
der Richtlinie in der darauffolgenden Kreistagssitzung. Im Zuge dessen sollte eine
Präzisierung in Nr. 2.4 (Regelung bei Generalinstandsetzung) und Nr. 4.2
(Klarstellung des Maßnahmenbeginns) erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie des Landkreises
Würzburg zur Förderung von Radwegen wird abweichend von Nr. 4.2 der derzeitigen
Richtlinie noch kein Beginn der Maßnahme durch die Gemeinde Unterpleichfeld
angenommen.
Gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie des Landkreises
Würzburg zur Förderung von Radwegen wird abweichend von Nr. 2.4 der derzeitigen
Richtlinie ein Vorliegen der Einhaltung der zuwendungsfähigen Kosten im
Verhältnis zu den Neubaukosten angenommen bzw. die erlaubte Abweichung hiervon
beschlossen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Unterpleichfeld
in Höhe von bis zu 116.475,02 € zu und ermächtigt die Verwaltung den
entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Für diese Förderung stehen Haushaltsmittel im
Landkreishaushalt zur Verfügung.
Debatte:
Frau Hümmer (Leiterin des Fachbereichs Kämmerei) erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation sowie anhand von Lageplänen den Sachverhalt.
Kreisrat Henneberger spricht die Radwegeverbindung Unterpleichfeld-Kürnach (neuer Radweg) und Unterpleichfeld-Oberpleichfeld (neuer Radweg) an. Er äußert sich, dass er bei dieser Verbindung keinen Mehrwert erkennen könne.
Kreisrat Fischer (Bürgermeister Gemeinde Unterpleichfeld) erläutert, dass der neue Radweg (Unterpleichfeld-Oberpleichfeld (Rote Linie) eine Weiterführung zum Bahnhof Seligenstadt darstelle. Hierfür gebe es ein Förderprogramm bei der Regierung von Unterfranken, wonach bei Bedarf übergeordneten Verkehrsanbindungen oder Verkehrsanbindungen zu Gewerbeansiedelungen förderfähig seien.
Kreisrat Labeille fällt auf, dass die Radwegeführung teilweise sehr umständlich sei. Er fragt nach, woran dies liege. Bürgermeister Fischer teilt mit, dass dies zum einen an den großen Ackerflächen liege, die bei der Flurbereinigung entstandenen seien und zum anderen, dass bei der Wegeführung darauf geachtet werde, dass diese nicht an das Vorgewende gelegt werde, bei dem landwirtschaftliche Fahrzeuge rein- und rausfahren, um so ein Verschmutzen des Weges möglichst zu vermeiden.
Beschluss:
Gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie des Landkreises
Würzburg zur Förderung von Radwegen wird abweichend von Nr. 4.2 der derzeitigen
Richtlinie noch kein Beginn der Maßnahme durch die Gemeinde Unterpleichfeld
angenommen.
Gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie des Landkreises
Würzburg zur Förderung von Radwegen wird abweichend von Nr. 2.4 der derzeitigen
Richtlinie ein Vorliegen der Einhaltung der zuwendungsfähigen Kosten im
Verhältnis zu den Neubaukosten angenommen bzw. die erlaubte Abweichung hiervon
beschlossen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Unterpleichfeld
in Höhe von bis zu 116.475,02 € zu und ermächtigt die Verwaltung den
entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Für diese Förderung stehen Haushaltsmittel im
Landkreishaushalt zur Verfügung.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1
Zur Kenntnis an S,
KrPA