Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage:            Powerpoint-Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg bietet seit 2019 in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern e.V. und der Stadt Würzburg kostenlose Energieberatungsgutscheine, die sog. „Energie-Checks“ für Bürger an. Die Beratung erfolgt dabei durch lokale Energieberater, die mit der Verbraucherzentrale kooperieren. Deren Honorar wird größtenteils durch eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz getragen.

 

Daneben müssen die Beratungssuchenden eigentlich einen Eigenanteil in Höhe von 30 € selbst erbringen. Im Rahmen der Gutscheinvergabe übernimmt diesen allerdings der Landkreis Würzburg unter Berücksichtigung der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für Landkreisbürger.

 

Gleiches galt bis zum vergangenen Jahr auch für die Stadt Würzburg, die den Eigenanteil für Ihre Bürger trug. Zu Beginn dieses Jahres ist die Stadt allerdings aus der Kooperation ausgestiegen, da dort vergleichsweise wenige Beratungsanfragen eingingen und die Stadt Würzburg zudem über einen Mitarbeiter verfügt, der diese Beratungsform selbst übernehmen kann.

 

Etwas moniert wird von der Verbraucherzentrale Bayern e.V. der zusätzliche Aufwand für die Energieberater durch das Gutscheinsystem. Diese müssen die Gutscheine der Beratenen entgegennehmen und den Eigenanteil anschließend beim Landkreis abrechnen. Zumeist erfolgen die Abrechnungen gesammelt am Ende des Jahres. In der Regel funktioniert dies problemlos und ist mit einem vertretbaren Aufwand für die Energieberater verbunden.

 

Daher wurde nach Gesprächen mit der Verbraucherzentrale Bayern e.V. beschlossen, die Kooperation zwischen Landkreis und Verbraucherzentrale Bayern e.V. in diesem Jahr ohne die Stadt fortzusetzen. Die Kooperationsvereinbarung muss jährlich neu abgeschlossen werden, da die Fortführung des Angebots der Verbraucherzentrale Bayern e.V. von der Förderung des Bundes abhängt.

 

Der Bedarf an Energieberatungen in diesem Jahr ist enorm. Das Kontingent an kostenlosen Energie-Checks war innerhalb einer Woche nach Start der Aktion im Landkreis vollständig ausgeschöpft. Rund 180 Beratungssuchende konnten damit versorgt werden. Danach eingehende Anfragen wurden und werden auf die Möglichkeit der geförderten Energieberatung unter Zuzahlung des Eigenanteils in Höhe von 30 € direkt über die Verbraucherzentrale Bayern e.V. verwiesen.

 

Der Bedarf an unabhängigen Energieberatungen ist also definitiv vorhanden und wird aufgrund zahlreicher anstehender energetischer Umbaumaßnahmen in Privathaushalten voraussichtlich in nächster Zeit nicht abnehmen.

 

Eine Alternative zu den kostenlosen Energieberatungsgutscheinen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern e.V. gibt es aktuell nicht im Landkreis. Die in Zusammenarbeit mit der Stadt ehemals durchgeführten Energieberatungen in der Umweltstation gibt es bereits seit einiger Zeit nicht mehr. Die Beratungsnachfrage an diesen war eher gering. Eine Wiederaufnahme des Formats ist seitens der Stadt Würzburg aktuell nicht beabsichtigt.

 

Mit den kostenlosen Energie-Checks stellt der Landkreis daher ein wichtiges und stark nachgefragtes Beratungsangebot, mit dem mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand eine Vielzahl an Beratungsanfragen im Bereich Energiewende und Energiesparen bedient werden kann.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gutscheinaktion „Energie-Check“, bei der sich Landkreisbürgerinnen und –bürger kostenlos und unabhängig zu wichtigen energetischen Fragen rund um ihre Immobilie beraten lassen können, wird begrüßt. Eine Fortführung des Gemeinschaftsangebots mit der Verbraucherzentrale Bayern e.V. wird vorbehaltlich der jährlichen Verfügbarkeit der finanziellen Mittel bei beiden Kooperationspartnern beschlossen.

 

 

Debatte:

 

Herr Graf (Stabstellenfachbereich 7 – Klima, Energiewende und Mobilität) schildert anhand einer Powerpoint-Präsentation den Sachverhalt.

Er weist darauf hin, dass die Stadt Würzburg die Gutscheinaktion künftig nicht fortsetzt.

 

Landrat Eberth ergänzt, dass es auf dem Land eine andere Wohnungsstruktur gibt als in der Stadt und hier der Beratungsbedarf größer ist.

 

Kreisrätin Barrientos fragt nach, ob eine Energieberatung auch grundsätzlich für jeden als kostenpflichtige Leistung möglich ist (ohne Gutschein).

 

Herr Graf weist darauf hin, dass diese 30 Euro kostet über die Verbraucherzentrale. Alternativ kann man auch direkt über einen Energieberater gehen.

 

Herr Dröse (Leiter Stabstelle Landrat) weist darauf hin, dass der Landkreis die Kosten von 30 Euro als Anreiz übernimmt, die Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

 

Kreisrat Menth vertritt die Meinung, dass ein Bauherr, der ein Haus baut, es nicht davon abhängig macht, ob er 30 Euro vom Landkreis bekommt.

 

Landrat Eberth fasst zusammen, dass die Gutscheinaktion ein Anreiz war seit 2019.

Nun muss man sehen, ob man das so weiter anbietet. Er findet es wichtig, dass man das für 2023 weiter laufen lässt. Evtl. muss man dies im Kreistag (Dezember) erneut darstellen.

Er formuliert folgenden neuen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wird beauftragt, die zukünftige Förderung des Landkreises Würzburg zum Energiecheck zu überprüfen und die Verwaltung später zu beauftragen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag wird beauftragt, die zukünftige Förderung des Landkreises Würzburg zum Energiecheck zu überprüfen und die Verwaltung später zu beauftragen.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 7

 

Zur Kenntnis an S