Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Förderrichtlinien

Presseartikel

 

 

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat im Herbst 2021 die in der Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes beschlossen. Unter Nr. 5.1.2 dieser Richtlinien ist festgelegt, dass die vom Landkreis anerkannten Auffangstationen für Greifvögel pro Tier, das aus dem Landkreis aufgenommen wird, eine Pauschale erhalten. Nach Nr. 5.4.2 der Richtlinien beträgt diese Pauschale 25,00 € und entspricht damit dem Betrag, der seit 2011 unverändert den beiden ankerkannten Auffangstationen gewährt wird.

 

Neben dem Landkreis Würzburg fördern auch die Stadt Würzburg sowie der Landkreis Kitzingen die Auffangstationen durch entsprechende Fallpauschalen. Während der Landkreis Kitzingen bisher ebenfalls unverändert eine Pauschale i.H.v. 25 € gewährt, hat die Stadt Würzburg eine Erhöhung auf 30 € vorgenommen und überlegt aktuell ebenfalls auf 35 € zu erhöhen.

 

Aktuell haben sich die Betreiber der beiden Auffangstationen wegen einer Anpassung/Erhöhung der Fallpauschale an die Stadt Würzburg gewandt. Auch gegenüber der hiesigen Verwaltung wurden die finanziellen Sorgen geäußert. Neben der allgemeinen Inflations- und Energiekostenentwicklung schlagen mittlerweile die massiv gestiegenen Futterkosten zu Buche. Aufgrund des mittlerweile in Deutschland bestehenden Kükentötungsverbotes muss dieses Futter nunmehr kostenintensiv (höhere Produktpreise + Transportkosten) aus dem Ausland bezogen werden. Durch größere Bestellungen können zwar gewisse Kosteneinsparungen beim Erwerb erreicht werden, jedoch erfordern diese entsprechende Lagermöglichkeiten, welche wiederum zu höheren Ausgaben (Beschaffung Kühl- bzw. Gefrierschrank, Stromkosten) führen. 

 

Aus o.g. Gründen fand im April 2023 auf Verwaltungsebene eine interne Besprechung zwischen der Stadt Würzburg und dem Landratsamt statt. Dabei waren sich die Beteiligten darüber einig, dass auf die genannte Situation angemessen reagiert werden sollte. Dies insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass ein Wegfall dieser für den Artenschutz so wertvollen Auffangstationen unbedingt vermieden werden muss. Ein Austausch mit dem Landkreis Kitzingen konnte bisher leider noch nicht erfolgen. Allerdings ist aufgrund einer entsprechenden Anfrage bekannt, dass auch dort die Frage einer Anpassung derzeit Thema ist.

 

Die aktuelle Pauschale wird seit 2011 unverändert, d.h. ohne Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung, gewährt. Unter Berücksichtigung der Inflationsrate seit 2011 ergäbe sich für das Jahr 2023 ein Betrag von rund 34 €. Im Rahmen des verwaltungsinternen Austausches kamen die Beteiligten daher überein, dass eine Erhöhung der Pauschale auf 35 € als angemessen erachtet werden kann.

 

Bei einer jährlichen durchschnittlichen Fallzahl von 110 Greifvögeln aus dem Landkreis würde die Anpassung der Pauschale zu Mehrausgabe i.H.v. 1.100 € führen. Die Gesamtausgaben für die beiden Auffangstationen würden dann bei 3.850 € liegen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 sieht für Maßnahmen nach den o.g. Förderrichtlinien einen Ansatz i.H.v. 9.500 € vor. Die entstehenden Mehrausgaben wären somit gedeckt. 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die o.g. Förderrichtlinien durch Anpassung der Pauschale auf 35 € zu ändern. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Regelung zum künftigen Inflationsausgleich in die Richtlinien eingefügt werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Ziffer 5.4.2 der Richtlinien wie folgt neu zu fassen:

 

5.4.2 Für jeden aus dem Landkreis Würzburg aufgenommenen Greifvogel wird ab dem Basisjahr 2023 eine einmalige Pauschale i.H.v. 35,00 € gewährt, wobei die jährliche maximale Gesamtzuwendungshöhe auf 6.000 € begrenzt ist. Ab dem Jahr 2025 wird der Pauschbetrag der jährlichen Inflationsrate angepasst.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Nr. 5.4.2. der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege durch den Landkreis Würzburg wird wie folgt neu gefasst:

 

5.4.2. Für jeden aus dem Landkreis Würzburg aufgenommenen Greifvogel wird ab dem Basisjahr 2023 eine einmalige Pauschale i.H.v. 35,00 € gewährt, wobei die jährliche maximale Gesamtzuwendungshöhe auf 6.000 € begrenzt ist. Ab dem Jahr 2025 wird der Pauschbetrag der jährlichen Inflationsrate angepasst.

 

 

 

Debatte:

 

Es wurde kein Sachvortrag gewünscht.

 


Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Nr. 5.4.2. der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege durch den Landkreis Würzburg wird wie folgt neu gefasst:

 

5.4.2. Für jeden aus dem Landkreis Würzburg aufgenommenen Greifvogel wird ab dem Basisjahr 2023 eine einmalige Pauschale i.H.v. 35,00 € gewährt, wobei die jährliche maximale Gesamtzuwendungshöhe auf 6.000 € begrenzt ist. Ab dem Jahr 2025 wird der Pauschbetrag der jährlichen Inflationsrate angepasst.


Zur weiteren Veranlassung an FB 51

 

Zur Kenntnis an GB 5