Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage:            Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

 

Der 15. Mai ist von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag der Familie“ ernannt worden. Viele Familieninstitutionen und Bündnisse nutzen diesen Tag, um zentrale Anliegen von Familien aufzugreifen, diese öffentlich zu machen und für mehr Anerkennung der Leistungen der Familie sowie eine familienfreundliche Gesellschaft zu werben.

 

Und zeitgleich begeht der Freistaat Bayern 2023 sein Jubiläum 10 Jahre Familienstützpunkte.

 

Der Landkreis Würzburg hat im Zeitraum 2007 bis 2009 an der Erarbeitung eines Gesamt-konzepts Familienbildung in Bayern mitgewirkt. Unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sowie mit wissenschaftlicher Begleitung des Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität Bamberg wurden Strategien und koordinierte Maßnahmen zur Förderung der Familienbildung nach § 16 SGB VIII entwickelt. Ein Ergebnis war die Einführung von Familienstützpunkten in Bayern.

 

In einem ersten Schritt erfolgte im Zeitraum April 2010 bis Juni 2013 eine Erprobungsphase mit Beteiligung des Landkreises Würzburg. In diesem Zusammenhang wurden die Familienstütz-punkte Giebelstadt, Kürnach und Waldbüttelbrunn eröffnet. Die positiven Erfahrungen und der spürbare Mehrwert für Familien und Gemeinden mündete in eine Regelförderung des Freistaates. Diese startete 2013 und ermöglichte nicht nur die Weiterführung der drei bestehenden Angebote im Landkreis, sondern auch den weiteren Ausbau. 2023 eröffnen wir in Rimpar den zehnten Familienstützpunkt.

 

Was macht ein Familienstützpunkt?

 

Im Unterschied zum Großteil der Leistungen der Jugendhilfe richten sich Familienstützpunkte nicht nur an Familien in spezifischen Notlagen, sondern an alle Familien im Einzugsbereich der Standortgemeinde. Er:

-        ist Informations- und Kontaktstelle sowie Wegweiser für Familien

-        bietet Angebote der Familien- und Elternbildung

-        stellt ein örtliches familienorientiertes Netzwerk sicher und bewirkt Kooperationen

-        ist in der Öffentlichkeitsarbeit tätig.

 

Familien finden vor Ort einen Ansprechpartner, der für Sie Angebote rund um das Thema Familie und Erziehung schafft, der aber auch oft erste Ansprechpartner bei kleineren und größeren familiären Problemen ist. In diesen Fällen hilft der Familienstützpunkt als Wegweiser, ebnet die Zugänge zu anderen Jugendhilfe- oder Beratungsangeboten.

 

Träger eines Familienstützpunktes sind entweder die Gemeinde oder ein von der Gemeinde beauftragter Jugendhilfeträger. Personelle Mindestausstattung sind 10 Wochenstunden, die auf Grundlage der Förderrichtlinien des Freistaates und des Landkreises zu 75% gefördert werden. Die verbleibenden 25% sowie ggf. Mehrstunden trägt die jeweilige Sitzgemeinde. Mittlerweile habe 8 Gemeinden aufgrund der positiven Erfahrungen und des Mehrwertes für ihre Familien das Stundenkontingent aus eigenen Mitteln aufgestockt.

 

Aus Sicht der Gesamtverantwortung des Jugendamtes i.S.d. SGB VIII „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ ist der Familienstützpunkt neben der Gemeindejugendarbeit, der Jugendsozialarbeit an Schulen und der aufsuchenden Erziehungsberatung ein hervorragendes Beispiel für den Ausbau einer sozialräumlich orientierten Jugendhilfe. Gemeint ist damit, daß im Unterschied zu früher nicht nur Jugendhilfeträger im Stadtbereich Würzburg gefördert werden, mit dem Auftrag, die Landkreisgemeinden mit zu bedienen. Das klappt nämlich nur bedingt, vor allem die Stadtrandgemeinden profitieren davon. Die Reichweite der Angebote scheitert aber in einem Flächenlandkreis. Deshalb ist es erforderlich, auch Angebote in die Landkreisgemeinden hinein zu tragen, in das unmittelbare Lebensumfeld von Kindern, Jugendlichen und Familien. Familienstützpunkte leisten hier einen wertvollen Beitrag.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Schumacher erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.

 

Es sind keine weiteren Wortmeldungen vorhanden.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 c

 

Zur Kenntnis an GB 3