Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage:            Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Der Fachbereich 61 wird derzeit durch staatliche Mittel des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gefördert (ÖGD-Pakt). Der ÖGD-Pakt wurde im September 2020 durch den Bund verabschiedet. Insgesamt 4 Milliarden Euro Fördergelder stehen bis 2026 zur Verfügung. Zur Stärkung der Digitalisierung im Bereich des Paktes für den ÖGD stehen insgesamt 800 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Alle deutschen Gesundheitsämter wurden im Rahmen des ÖGD-Pakts aufgerufen, sich um Fördermittel aus dem obengenannten Pakt zu bewerben. Auch das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg (Gesundheitsamt) ist diesem Förderaufruf gefolgt und hat im November 2022 einen Zuschlag von 2.007.500 € erhalten. Der Förderzeitraum startete rückwirkend zum 01.10.2022 und endet am 30.09.2024. Die erste Fördersummenzahlung erfolgte im November 2022 in Höhe von 1,8 Mio.

 

Mit den Fördergeldern soll die digitale Reife des Gesundheitsamts deutlich gesteigert werden. Die geplanten Maßnahmen fokussieren sich vor allem auf die Themenfelder Digitalisierungsstrategie, Prozessoptimierung, Medienbruchfreie Datenströme und IT-Sicherheit sowie digitale Zusammenarbeit. Auch die digitale Kompetenz der Mitarbeitenden soll im Rahmen des Projekts gesteigert werden.

 

Aufgrund der hohen Komplexität des Projekts, der benötigten IT-Ressourcen und der kurzen Projektlaufzeit hat sich das Gesundheitsamt entschieden, sich im Rahmen des Projekts extern beraten zu lassen. Die Beratungsleistung soll mit fachlicher Kompetenz, Experten-Wissen und Personalressourcen das Projekt begleiten.

Die Beratungsleistung wurde im Rahmen eines EU-weiten Teilnahmewettbewerbs im März 2023 ausgeschrieben. Die ausgerufene Summe für die IT-Beratungsleistung beläuft sich auf 520.000 €. Zudem wurde ein Höchstwert von 700.000 € netto im Entwurf des Rahmenvertrags festgelegt.

 

Die Beratungsleistung wird vollumfänglich durch die staatlichen Fördermittel finanziert.

 

Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitsamts werden am 24. und 25. Mai Verhandlungsgespräche mit drei Beratungsfirmen, welche durch Ihre Bewerbung in der ersten Phase des Vergabeverfahrens als Favoriten ausgewählt wurden, durchführen. Im Anschluss soll aufgrund der Notwendigkeit der zügigen Weiterführung des Verfahrens zeitnah ein Zuschlag erteilt werden. Die Beratungsfirma wird dann voraussichtlich Anfang Juli ihre Arbeit im Gesundheitsamt aufnehmen.

 

Deshalb wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, den Auftrag nach Abschluss der Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Über das Ergebnis wird der Kreistag informiert.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. Der Kreistag wird in der nächsten Kreistagssitzung über das Ergebnis informiert.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Barth, Geschäftsbereichsleiter Gesundheit und Verbraucherschutz, stellt seine Person vor. Im Anschluss stellt er den Inhalt des Paktes für den ÖGB anhand einer Präsentation vor.

 

Frau Dr. Finkenberg erläutert den Sachverhalt zum Gesundheitsamt 2025 anhand einer Präsentation.

 

Es sind keine weiteren Wortmeldungen vorhanden.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. Der Kreistag wird in der nächsten Kreistagssitzung über das Ergebnis informiert.


Zur weiteren Veranlassung an GB 6

 

Zur Kenntnis an FB 61, S, KrPA