Sitzung: 15.05.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage: Präsentation
Sachverhalt:
Der Fachbereich 61 wird derzeit durch
staatliche Mittel des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gefördert
(ÖGD-Pakt). Der ÖGD-Pakt wurde im September 2020 durch den Bund verabschiedet.
Insgesamt 4 Milliarden Euro Fördergelder stehen bis 2026 zur Verfügung. Zur
Stärkung der Digitalisierung im Bereich des Paktes für den ÖGD stehen insgesamt
800 Mio. Euro zur Verfügung.
Alle deutschen Gesundheitsämter wurden im
Rahmen des ÖGD-Pakts aufgerufen, sich um Fördermittel aus dem obengenannten
Pakt zu bewerben. Auch das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg
(Gesundheitsamt) ist diesem Förderaufruf gefolgt und hat im November 2022 einen
Zuschlag von 2.007.500 € erhalten. Der Förderzeitraum startete rückwirkend zum
01.10.2022 und endet am 30.09.2024. Die erste Fördersummenzahlung erfolgte im
November 2022 in Höhe von 1,8 Mio.
Mit den
Fördergeldern soll die digitale Reife des Gesundheitsamts deutlich gesteigert
werden. Die geplanten Maßnahmen fokussieren sich vor allem auf die Themenfelder
Digitalisierungsstrategie, Prozessoptimierung, Medienbruchfreie Datenströme und
IT-Sicherheit sowie digitale Zusammenarbeit. Auch die digitale Kompetenz der
Mitarbeitenden soll im Rahmen des Projekts gesteigert werden.
Aufgrund der hohen Komplexität des Projekts, der
benötigten IT-Ressourcen und der kurzen Projektlaufzeit hat sich das
Gesundheitsamt entschieden, sich im Rahmen des Projekts extern beraten zu
lassen. Die Beratungsleistung soll mit fachlicher Kompetenz, Experten-Wissen
und Personalressourcen das Projekt begleiten.
Die Beratungsleistung wurde im Rahmen eines
EU-weiten Teilnahmewettbewerbs im März 2023 ausgeschrieben. Die ausgerufene
Summe für die IT-Beratungsleistung beläuft sich auf 520.000 €. Zudem wurde ein
Höchstwert von 700.000 € netto im Entwurf des Rahmenvertrags festgelegt.
Die Beratungsleistung wird vollumfänglich
durch die staatlichen Fördermittel finanziert.
Vertreterinnen und Vertreter des
Gesundheitsamts werden am 24. und 25. Mai Verhandlungsgespräche mit drei
Beratungsfirmen, welche durch Ihre Bewerbung in der ersten Phase des
Vergabeverfahrens als Favoriten ausgewählt wurden, durchführen. Im Anschluss
soll aufgrund der Notwendigkeit der zügigen Weiterführung des Verfahrens
zeitnah ein Zuschlag erteilt werden. Die Beratungsfirma wird dann
voraussichtlich Anfang Juli ihre Arbeit im Gesundheitsamt aufnehmen.
Deshalb wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu
ermächtigen, den Auftrag nach Abschluss der Angebotsprüfung an den
wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Über das Ergebnis wird der Kreistag
informiert.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung zur
Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. Der Kreistag wird in der nächsten
Kreistagssitzung über das Ergebnis informiert.
Debatte:
Herr Barth, Geschäftsbereichsleiter Gesundheit und Verbraucherschutz, stellt seine Person vor. Im Anschluss stellt er den Inhalt des Paktes für den ÖGB anhand einer Präsentation vor.
Frau Dr. Finkenberg erläutert den Sachverhalt zum Gesundheitsamt 2025 anhand einer Präsentation.
Es sind keine weiteren Wortmeldungen vorhanden.
Beschluss:
Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung zur
Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. Der Kreistag wird in der nächsten
Kreistagssitzung über das Ergebnis informiert.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 6
Zur Kenntnis an FB
61, S, KrPA