Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Das Jugendhaus Leinach soll 2023 modernisiert sowie um einen barrierefreien Zugang erweitert werden.

 

Folgende Maßnahmen sind dabei vorgesehen:

 

  • Errichtung einer Photovoltaik- Eigenverbrauchsanlage                                 125.000,- €

 

  • Reinigungs- und Malerarbeiten Fassade, incl. neuer Anstrich                       50.000,- €

 

  • Austausch der undichten Fenster im Aufenthaltsraum Haus 2                      35.000,- €

 

  • Einbau Treppenlift zur barrierefreien Erschließung von Haus 1 und 2           20.000,- €

 

 

Eine Förderung wurde beim bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales über das Bayerische Schullandheimwerk beantragt.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 230.000,- € wurden vorbehaltlich der Förderzusage in den Haushalt eingestellt.

 

Mit Schreiben vom 20.03.2023 wurde der Bewilligungsbescheid übersendet. Die zu erwartende Förderung beträgt 106.420,00 €.

 

Um eine fristgerechte Durchführung im Jahr 2023 zu gewährleisten, sollen die Gewerke zügig ausgeschrieben werden.

 

Die Verwaltung bittet um Ermächtigung des Herrn Landrat Eberth, nach abgeschlossener Prüfung und nach Vorlage der Angebote bei der Vergabestelle des Landkreises bzw. dem Kreisrechnungsprüfungsamt, zur Vergabe der genannten Leistungen.

 

Über das Ergebnis der Prüfung und die durchgeführten Vergaben wird im nächsten Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur berichtet.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nehmen die Ausführungen zu den vorgesehenen Arbeiten am Jugendhaus Leinach zur Modernisierung und energetischen Ertüchtigung zur Kenntnis.

 

Herr Landrat Eberth wird zur Vergabe der auszuschreibenden Leistungen

  • Errichtung einer Photovoltaikanlage und
  • Malerarbeiten Haus 1- 3

 

ermächtigt.

 

 

Debatte:

 

Herr Lober (Leiter des Fachbereichs kreiseigene Schulen, Liegenschaften, Straßen und Hochbau) erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Hansen nimmt Bezug auf seine E-Mail-Anfrage vom 14.05.2023 in der er um Beantwortung einiger Fragen gebeten habe.

 

Des Weitere fragt er nach, um welche Art von Treppenlift zur barrierefreien Erschließung vorgesehen sei.

 

Herr Lober nimmt wie folgt zu den gestellten Fragen Stellung:

 

1.     Wie viel KWp hat die vorgesehene PV-Anlage?

Hier seien 30 kwp beabsichtigt.

2.     Ist der Einbau eines Speichers geplant?

Hier sei der Einbau eines Speichers von 40 kw vorgesehen.

3.     Welches Heizsystem ist derzeit in der Immobilie verbaut? Sofern es keine Wärmepumpe ist: wäre die PV-Anlage ausreichend dimensioniert, um bei einem späteren Einbau einer Wärmepumpe deren Strombedarf in Teilen decken zu können?

Derzeit sei das Gebäude mit einer Gasheizung ausgestattet. Diese wurde im Jahr 2012 eingebaut, daher habe man sich dazu entschlossen, diese noch nicht zu modernisieren. Eine Aussage, welche Leistung eine Wärmepumpe in 10-15 Jahre bringe, könne aus heutiger Sicht daher nicht getätigt werden.

Zur Frage nach der Art des Treppenlifts teilt Herr Lober mit, dass noch keine konkrete Aussage getroffen werde könne, da die Ausarbeitung noch nicht abgeschlossen sei.

Kreisrat Menig spricht die Leistung der PV-Anlage und die derzeit aktuellen Preise an, die niedriger seien.

 

Herr Lober teilt mit, dass es sich um geschätzte Zahlen aus dem letzten Jahr handele, die zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung vorlagen. Es sei davon auszugehen, dass bei der Ausschreibung niedrigere Ergebnisse vorliegen werden.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nehmen die Ausführungen zu den vorgesehenen Arbeiten am Jugendhaus Leinach zur Modernisierung und energetischen Ertüchtigung zur Kenntnis.

 

Herr Landrat Eberth wird zur Vergabe der auszuschreibenden Leistungen

  • Errichtung einer Photovoltaikanlage und
  • Malerarbeiten Haus 1- 3

 

ermächtigt.

 

 

 

 

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 6

 

Zur Kenntnis an ZB, SFB 1, KrPA