Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 12

Anlage/n:

 

  • Grundlagenvertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Würzburg zwischen Landkreis Würzburg und Kreisjugendring Würzburg, Stand 16.05.2023

 

  • 1 Power-Point-Präsentation

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg und der Kreisjugendring Würzburg (KJR) erfüllen in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit die Leistungen der Jugendarbeit nach §§ 11 und 12 SGB VIII. Das ist im Landkreis Würzburg - wie überwiegend in Bayern praktiziert - durch eine Übertragung kommunaler Aufgaben der Jugendarbeit auf den KJR geregelt. Diese Regelung ist zudem in Art. 32 Abs. 4 Satz 5 AGSG gesetzlich legitimiert:

 

„Die kreisangehörigen Gemeinden, die kreisfreien Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke können Aufgaben auf dem Gebiet der Jugendarbeit, für welche sie zuständig sind, durch Vereinbarung auf die Untergliederungen des Bayerischen Jugendrings übertragen.“

 

Teile der Aufgaben der Jugendarbeit sind auf Grundlage der Vereinbarungen von Landkreis Würzburg und KJR Würzburg vom 11.11.2009 auf den Kreisjugendring übertragen worden. Der Landkreis kommt somit seiner Förderverpflichtung gegenüber der Jugendarbeit nach.

 

Die Aufgabenübertragung entspricht auch der erforderlichen Umsetzung des Grundsatzes der Subsidiarität, die Förderung der Pluralität der Angebote in der Jugendarbeit sowie die Unterstützung des Prinzips der Selbstverwaltung und Eigenständigkeit.

 

Die Vorsitzende des KJR Würzburg, Frau Manuela Schneider und die Geschäftsführerin, Frau Judith Zellmer stellen den KJR Würzburg und seine Tätigkeitsschwerpunkte vor.

 

Der KJR ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Jugendverbände und Jugendgemeinschaften aus dem Landkreis Würzburg. Er hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und regelt seine Angelegenheiten mit finanzieller Unterstützung des Landkreises in eigener Zuständigkeit. Grundsätzliche Aufgabe des KJR ist es, sich „durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller junger Menschen (…) einzusetzen“ (Satzung des BJR, § 2, Abs. 1). Dies vollzieht der KJR durch die Förderung der Zusammenarbeit seiner Mitgliedsorganisationen, der Bündelung derer Interessen und dessen Vertretung gegenüber Kreistag, Ausschüssen und Öffentlichkeit. Darüber hinaus unterstützt der KJR die Mitgliedsorganisationen durch die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen, so auch das Zuschusswesen aus Mitteln des Kreishaushaltes an die Jugendverbände und Jugendgemeinschaften im Landkreis Würzburg in den Bereichen Kinder- und Jugendfreizeiten, Jugendbildung, Mitarbeiterbildung und Investitionen.

 

Weitere Aufgaben des KJR sind Veranstaltungen im eigenen Zuständigkeitsbereich (z.B. Mitarbeiterbildung, Jugendbildung, Ferien- und Freizeitmaßnahmen, Spielgeräteverleih).

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt der KJR eine Geschäftsstelle mit einem hauptamtlichen, pädagogischen Geschäftsführer und einer Verwaltungskraft. Geführt wird der KJR von seinen Organen, der Vollversammlung und der ehrenamtlichen Vorstandschaft.

 

Sowohl gesetzliche als auch inhaltliche Veränderungen der letzten Jahre machen eine grundsätzliche Neufassung des Grundlagenvertrags zur Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Würzburg erforderlich. Gemeinsam mit dem KJR und unter Mitwirkung des Bay. Jugendrings, des Geschäftsbereichsleiters 3, der internen juristischen Beratung des Geschäftsbereichsleiters 4 sowie der Kommunalen Jugendarbeit im Amt für Jugend und Familie wurde vorliegender Vorschlag der Neufassung des Grundlagenvertrags erarbeitet.

 

Herr Rostek erläutert im Folgenden die wesentlichen Bestandteile des Grundlagenvertrags.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von Kreisjugendring und Verwaltung erarbeiteten Vorschlag der Neufassung des Grundlagenvertrags zur Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Würzburg zu. Der neue Grundlagenvertrag wird zum 01.01.2024 wirksam.

 

 

Debatte:

 

Frau Schneider, Vorsitzende des Kreisjugendrings Würzburg, stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den Kreisjugendring Würzburg vor.

 

Herr Rostek, Fachbereichsleiter Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, erläutert den Grundlagenvertrag mit dem Kreisjugendring Würzburg und geht auf die vorgesehenen Änderungen sowie Ergänzungen des Vertrages ein.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von Kreisjugendring und Verwaltung erarbeiteten Vorschlag der Neufassung des Grundlagenvertrags zur Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Würzburg zu. Der neue Grundlagenvertrag wird zum 01.01.2024 wirksam.

 

(Frau Manuela Schneider, Vorsitzende KJR, und Frau Andrea Knorz, stellv. Vorsitzende KJR) nehmen an der Abstimmung nicht teil.


Zur weiteren Veranlassung an FB 31c

 

Zur Kenntnis an GB 3, KrPA, SFB 1