Sitzung: 26.06.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n:
Richtlinien der Kommunalen
Förderung der Familienerholung, Familienbildung und Elternkurse im Landkreis
Würzburg vom 19.01.2009
Sachverhalt:
Auf Grundlage der Richtlinien der Kommunalen Förderung der Familienerholung, Familienbildung und Elternkurse im Landkreis Würzburg vom 01.01.2009 bezuschusst der Landkreis Würzburg anerkannte Elternkursveranstaltung unter folgender Maßgabe:
- Mütter, Väter, Erziehungs- und Personensorgeberechtigte mit Hauptwohnsitz im Landkreis Würzburg
- Bisherige Zuschusshöhe: 20 € pro Kurs und Person
Die Inanspruchnahme der letzten Jahre lag pandemiebedingt bei 20 – 40 Teilnehmenden, in den Jahren vor der Pandemie waren das bis zu 90 Personen.
Dementsprechend variieren die Ausgaben im Jugendhilfehaushalt zwischen 400 € in der Pandemiezeit und 1700 € in der Zeit davor.
Die Stadt Würzburg hat bereits 2022 ihren Zuschussanteil auf 30 € angehoben. Die Verwaltung empfiehlt, dies für Eltern aus dem Landkreis Würzburg anzugleichen.
Die Ausgaben im Jugendhilfehaushalt würden sich dementsprechend je nach Inanspruchnahme auf 600 € - 2.500 € (Mehraufwand von 200 € - 800 €) erhöhen.
Das Amt für Jugend und Familie empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Zustimmung zur Anhebung der Fördersätze für anerkannte Elternkursveranstaltung von derzeit 20 € auf zukünftig 30 € pro Kurs und anrechenbarem Teilnehmer.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einer Erhöhung der Förderung anerkannter Elternkursangebote von 20 € auf 30 € pro Kurs und Person zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinien zum 01.01.2024 entsprechen zu aktualisieren. Die Mittel werden im Haushalt zur Verfügung gestellt.
Debatte:
Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einer Erhöhung der Förderung anerkannter Elternkursangebote von 20 € auf 30 € pro Kurs und Person zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinien zum 01.01.2024 entsprechen zu aktualisieren. Die Mittel werden im Haushalt zur Verfügung gestellt.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 31c
Zur Kenntnis an GB 3,
SFB 1, KrPA