Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Nach Mitteilung der Arbeiterwohlfahrt (AWO), schied das stimmberechtigte Mitglied der AWO, Frau Anna Kreß, zum 15.04.2023 aus dem Unternehmen aus. Die AWO bat deshalb darum, als neues beschließendes Mitglied Frau Anna Schmitt in den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht aus der Mitte des Kreistages entsandt werden, sind in Wahlen zu bestellen. Nach Art. 17 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) kann in der Satzung des Jugendamtes bestimmt werden, dass die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses abweichend von Art. 45 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Landkreisordnung (LKrO) in offener Abstimmung erfolgen kann. Von dieser Möglichkeit hat der Landkreis in § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Satzung des Jugendamtes Gebrauch gemacht.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Nachfolgerin für das ausscheidende stimmberechtigte Mitglied Frau Anna Kreß von der AWO Unterfranken wird gem. § 34 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistags, Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG Frau Anna Schmitt durch Wahl zum stimmberechtigten Mitglied bestellt.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.

 


Beschluss:

 

Als Nachfolgerin für das ausscheidende stimmberechtigte Mitglied Frau Anna Kreß von der AWO Unterfranken wird gem. § 34 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistags, Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG Frau Anna Schmitt durch Wahl zum stimmberechtigten Mitglied bestellt.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, ZFB 3

 

Zur Kenntnis an FB 31 a, FB 31 b, FB 31 c, ZB