Sitzung: 15.05.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n:
Präsentation Aktuelles aus
der Abfallwirtschaft
Präsentation MHKW
Schreiben Staatsministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz, Entwicklung Restabfallmengen 23.02.2023
Auswertung der Abfallmengen
2022
Sachverhalt:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Raum
Würzburg ist Eigentümer und, in enger Zusammenarbeit mit der Stadtwerke
Würzburg AG, Betreiber des Müllheizkraftwerkes Würzburg und der dazugehörigen
Deponie in Hopferstadt.
Im zweijährigen Wechsel führen der
Oberbürgermeister der Stadt Würzburg, die Landrätin des Landkreises Kitzingen
und der Landrat des Landkreises Würzburg den Vorsitz.
Sieben Stadträte der Stadt Würzburg und je
drei Kreisräte der Landkreise Würzburg und Kitzingen bilden das
Beschlussgremium des Verbandes, die Verbandsversammlung
Es erfolgt in der Sitzung eine kurze
Information des Team Orange zur Müllentwicklung im Landkreis Würzburg.
Sanierung Ofenlinie Müllheizkraftwerk:
1.
Am
23.11.2015
wurde dem Kreistag des Landkreises Würzburg die Generalsanierung der Verbrennungslinie
L1 am MHKW Würzburg vorgestellt. Am 02.12.2015 fasste die Verbandsversammlung
des ZVAWS den Grundsatzbeschluss, Linie 1 im Interesse der
Entsorgungssicherheit und Gebührenstabilität, beruhend auf der sicheren und
unabhängigen Erfüllung der satzungsmäßigen Pflichten des Zweckverbandes, in dem
vorgeschlagenen Umfang zu erneuern. Das Projekt wurde plangemäß umgesetzt, d.
h. Müllbeschickung, Verbrennungsrost, das komplette System der
Verbrennungsluft, der Kessel, Teile des Rohrleitungssystems und die jeweils dazu notwendige
Elektro-/MSR-Technik sowie der Gewebefilter wurden erneuert. Inbetriebnahme
erfolgte im Dezember 2020. Der vorgestellte Kostenrahmen von 33,8 Mio. € brutto
wurde eingehalten. Die Verfügbarkeit von Linie 1 wurde erheblich gesteigert und
dadurch der Jahresdurchsatz von < 60.000 t auf > 70.000 t erhöht, die
Energie- und Ressourceneffizienz verbessert.
2.
Die
Entscheidung stand im Rahmen eines strategischen Konzepts, nachdem der
Zweckverband jeweils im Abstand von fünf Jahren entscheidet, ob und welche
großen technischen Neuerungen in Angriff genommen werden. Nach gut zwei Jahren
im Regelbetrieb kann resumiert werden, dass die Erneuerung der Linie 1 die
damit verbundenen Erwartungen erfüllt hat und einen maßgeblichen Beitrag zur dauerhaften
Auftragserfüllung durch den Zweckverband leistet. Nun war zu beurteilen, wie
der Modernisierungsprozess fortzuführen ist.
Es gilt, mit Blick auf die beiden anderen Verbrennungslinien (L2 –
Erstinbetriebnahme 1984, Jahresdurchsatz < 60.000 t / L3 –
Erstinbetriebnahme 1998, Jahresdurchsatz ca. 100.000 t) mit realistischem
Planungshorizont und unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des
Zweckverbandes den notwendigen nächsten großen Schritt zu tun. Andernfalls
droht u. a. ein dauerhaft unverhältnismäßig hoher Unterhalts- und
Instandsetzungsaufwand bei trotzdem steigendem Ausfallrisiko. Die Folge wäre
eine Verschlechterung der Entsorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit des
Betriebes.
3.
Zunächst
wurden intern, d. h. durch die verantwortlichen Techniker des Zweckverbandes
und der betriebsführenden Stadtwerke Würzburg die Komponenten der Linien 2 und
3 bewertet und Möglichkeiten einer zielgerichteten Modernisierung aufgezeigt.
Hierfür wurden ein Planungshorizont von 15 – 20 Jahren und eine zu
sichernde Verbrennungskapazität von 200.000 t jährlich zugrunde gelegt. Zum
Vergleich: in den Jahren 2016 – 2018 und 2021/22, d. h. ohne die beiden
Umbaujahre 2019/20 wurden durchschnittlich ca. 206.600 t Abfall im MHKW
Würzburg verbrannt. Die aktuelle Bedarfsprognose des Bayerischen
Staatsministeriums für Umwelt bis zum Jahr 2035 geht von einem konstanten,
allenfalls leicht rückläufigen Abfallaufkommen zur thermischen Behandlung in
Bayern aus. (Anlage: Schr. StMUV v. 23.02.23) Dem wird mit dem Mengenziel
entsprochen.
Mit einem Jahresdurchsatz von 200.000 t wird zudem der
Versorgungsbeitrag mit elektrischem Strom und vor allem Fernwärme für das Netz
in Würzburg und Rottendorf gewährleistet und den gestiegenen Erwartungen an
hohe Energieeffizienz und Fernwärmeauskopplung zur Unterstützung der Wärmewende
Rechnung getragen. Im Jahr 2022 wurden am MHKW Würzburg ca. 200.500 t Müll und
Klärschlamm verbrannt und damit eine Fernwärmeabgabe von rund 95.000 MWh sowie
eine Stromabgabe von rund 78.000 MWh erreicht. Zum Vergleich: im bisher besten
Fernwärmejahr 2015 lag die Wärmeabgabe bei 106.000 MWh bei einer
Stromabgabe von 81.400 MWh, dies bei einem Durchsatz von ca. 212.000 t Müll und
Klärschlamm. Dieses Versorgungsniveau gilt es mindestens zu halten und dabei
die Effizienz weiter zu optimieren.
4.
Dem
Zweckverband stehen noch ca. 32,5 Mio. € an liquiden Eigenmitteln zur Verfügung
(Stand: 31.12.2021). Die Erneuerung L1 wurde anteilig über Kreditmittel
finanziert, so dass hierfür Verpflichtungen von ca. 9 Mio. € zu Buche stehen.
Mit Blick auf das Alter der Gesamtanlage MHKW (Bj. 1984), dem damit
verbundenen Unterhalts- und Sanierungsbedarf an Technik und Infrastruktur,
gestiegene Effizienz- und Sicherheitsanforderungen sowie dem erforderlichen
Ausbau der Deponie Hopferstadt, wird der Investitionsbedarf für notwendige
Maßnahmen in den nächsten 10 Jahren inklusive Erneuerung an der
Verbrennungstechnik auf 40 – 70 Mio. € geschätzt (basierend auf Kostenannahmen
2020). Um die finanzielle Leistungsfähigkeit mit dem nötigen Handlungsspielraum
für Innovations- und Entwicklungsinvestitionen im Kern zu erhalten, sollen die
Eigenmittel des ZV zu keinem Zeitpunkt vollständig aufgebraucht werden. Einer
unverhältnismäßigen Verschuldung ist vorzubeugen.
Unter Berücksichtigung der genannten Umstände und vor dem Hintergrund
einer breit gestaffelten Kostensteigerung für Personal und Material wurde die
Umlage der Verbandsmitglieder für 2023 bereits deutlich angehoben, im Fall des
Lkr. Würzburg von 2022: rd. 1,93 Mio. € auf 2023: 2,45 Mio. €.
5.
In
Ergänzung und Erweiterung der internen Bewertung gab die I.C.E. AG (Wil,
Schweiz) eine gutachtliche Stellungnahme zu den Modernisierungsmöglichkeiten
ab. Das Ergebnis wurde am 28.02.2023 durch den Gutachter der
Verbandsversammlung vorgestellt. Im Variantenvergleich wurden im Wesentlichen
die Optionen (1) „weiter wie bisher mit punktuellen Verbesserungen“, (2) Ersatz
der Linie 2 nach dem Vorbild von Linie 1 und später der Linie 3 sowie (3) der
jetzt vorgeschlagene Retrofit der Linie 3 in Erwägung gezogen und mittels
Nutzwertanalyse bewertet.
Dabei galten folgende Kriterien:
Ø
Mindestdurchsatz
200.000 t/a
Ø
Investitionskosten
- vertretbar
Ø
Entsorgungssicherheit
- hoch
Ø
Versorgungssicherheit
mit Fernwärme und Strom
Ø
Betriebskosten
- sinken
Ø
Energieeffizienz
– hoch
Ø
Emissionswerte
müssen eingehalten werden
Ø
Umsetzungszeit
I.C.E. AG empfiehlt demnach (3) – Retrofit L3.
6.
„Weiter
so wie bisher“ erreicht die Zielkriterien nicht und führt zu keiner
nachhaltigen Verbesserung. Ersatz Linie 2 und später Linie 3 bringt aus
heutiger Sicht Investitionen von 30 – 40 Mio. € mit sich – pro Linie. Dabei ist
zu beachten, dass die Linien 1 und 2 auch nach deren Erneuerung den
Mindestdurchsatz von 200.000 t nicht erreichen. Eine nachfolgende Erneuerung
der Linie 3 ist somit tatsächlich zwingend.
7.
Der
vorgeschlagene Retrofit der Linie 3 setzt bei der neuesten Linie an und zielt
darauf ab, diese auf den ursprünglich geplanten Jahresdurchsatz von 120.000 t
zu bringen, der wegen technischer Schwächen im Bereich Rost und Feuerung seit
vielen Jahren nicht erreicht wurde. Die Linie bewegt sich bei 95.000 bis
100.000 t jährlich. Sie hat einen wassergekühlten Rost und war damit auf
erheblich höhere Heizwerte ausgelegt, als im heutigen Müll enthalten sind. Aus
dieser Divergenz resultieren schlechter Ausbrand, unzureichende
Energiefreisetzung, schnelle Verschmutzung des Kessels, überhöhte
Instandhaltungskosten und unnötige Belastungen für die Rauchgasreinigung. Der
wassergekühlte Rost ist störanfällig. Retrofit bedeutet nun, Rost und Feuerung
zu erneuern und die notwendigen Anpassungen am Kessel vorzunehmen, ergänzend
einige Verbesserungen im Bereich der Rauchgasreinigung. Damit ist aus
gutachtlicher Sicht eine Investition von 20 – 22 Mio. € netto verbunden
mit einem Zeitrahmen von Entscheidung bis Inbetriebnahme von bis zu vier
Jahren. Linie 2 wäre dann zunächst auf einen Betrieb zur Absicherung von
Revisionen und Leistungsspitzen einzustellen und im Übrigen Stand-by zu halten.
Zu gegebener Zeit ist dann zu beurteilen, ob auch hier eine
Erneuerungsinvestition ansteht, oder mit einem 2-Linien-Betrieb (Linien 1 und
3) das Abfallaufkommen bewältigt werden kann.
8.
Durch
den Retrofit wird die Verbrennungslinie L3 im Einklang mit der Empfehlung der
I.C.E. AG im Schwachstellenbereich erneuert, auf die volle Kapazität gebracht
und damit die Einhaltung der Modernisierungsziele auf Sicht von etwa 20 Jahren
sichergestellt. Die gesetzlichen Vorgaben zur effektiven Mülltrennung – s.
Anlage, S. 3 – lassen einen weiteren Rückgang der Heizwerte erwarten, die mit
einem luftgekühlten Rost und neuer Feuerungstechnik erheblich besser gehandhabt
werden können.
Ein weitergehender Betrachtungshorizont wurde mit Blick auf die damit
verbundenen Unwägbarkeiten (Rechtsrahmen, Abfallmenge und -zusammensetzung,
Demografie, Volkswirtschaft, Gesamtbild der Kreislaufwirtschaft) bewusst für
die jetzt anstehende Entscheidung nicht gewählt. Diese wiederum soll zügig
getroffen und wirksam werden.
Über Bedarf und notwendige Maßnahmen für Linie 2 kann dann in frühestens
5 Jahren entschieden werden.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes wird mit der
vorgeschlagenen Retrofit- Maßnahme nicht über Gebühr belastet und Spielräume
für die Finanzierung weiterer Entwicklungsschritte auch mit Eigenmitteln
bleiben erhalten
9.
Die
Verwaltung des Zweckverbandes möchte daher der 145. Verbandsversammlung am
25.07.2023 vorschlagen, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen des Team
Orange und des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Würzburg zur Kenntnis und
unterstützt die Erneuerung der Verbrennungslinie 3 (Retrofit) gemäß Vorschlag
der Firma I.C.E. AG.
Debatte:
Frau von Vietinghoff-Scheel berichtet über das team orange anhand einer Präsentation.
Im Anschluss äußert sie sich zum Dualen System. Sie ist der Meinung, dass es sich um ein unübersichtliches, viel zu komplexes System handelt, das dem deutschen Bürger sehr viel Geld kostet und sehr wenig effektiv ist.
Das Kommunalunternehmen (KU) sei momentan in Verhandlungen mit der Firma Landbell, der Vertretung der dualen Systeme, die für das KU zuständig sei.
Kernstück der Verhandlungen ist das Thema PPK (Papier, Pappe, Karton). Das team orange fährt im Landkreis PPK ab, mit eigenen Fahrzeuge, eigenem Personal und bekommt dafür Geld von den Systemen. In der blauen Papiertonne landen Zeitungen, für die das KU zuständig ist und z.B. ein amazon-Karton, für den das System zuständig sei. Es müssen komplexe Verträge und Abstimmungen geschlossen werden.
Die EU befasst sich intensiv mit dem Thema Produkt- und Verpackungsdesign. Ein Problem bei Verpackungen ist, dass sie mit Alu, Plastik etc. zusammengesetzt sind. Verpackung sollte so designt werden, dass sie auch gut recycelt werden kann.
Kreisrätin Barrientos möchte wissen, ob die Verhandlungen deshalb so zäh seien, weil der Papierpreis gestiegen ist.
Frau von Vietinghoff-Scheel teilt mit, dass beim Thema Papier, Pappe, Karton differenziert werde. Das duale System ist nur für Verpackungen zuständig. Ein Karton aus dem Online-Versand z. B. stehe dem dualen System zu. Beim Kauf zahlt der Käufer bereits einen kleinen Anteil für die Entsorgung. Für Zeitungen z.B. ist das Kommunalunternehmen als öffentlich-rechtlicher Träger zuständig. Alles landet in der blauen Tonne, aber das Problem ist nicht die Verwertung, sondern das prozentuale Aufteilen des Inhalts. Wieviel Prozent dem Dualen System und wieviel Prozent dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zustehen, dazu existieren sogar Gutachten. In ganz Deutschland werden in den Gebietskörperschaften eigene Vereinbarungen geschlossen. Der Papierpreis ist stark schwankend. Es muss gut verhandelt werden. Der wirtschaftlichste Anbieter bekommt den Zuschlag und das Delta zwischen dem was eingenommen wird und dem was ausgegeben wird für die Entsorgung, das ist das, was bei den dualen Systemen als Gewinn übrigbleibt und das ist sehr viel Geld.
Kreisrat Henneberger merkt an, dass das Gewicht der blauen Tonne größtenteils durch Zeitungen verursacht werde. Das Volumen werde durch den Verpackungsmüll erreicht. Das müsste seiner Meinung nach bei der Aufteilung viel mehr beachtet werden.
Er erkundigt sich, welche Kosten das Landratsamt durch das duale System hat.
Landrat Eberth erwidert, dass Zahlen dazu, was Verpackungen und Co. dem Landkreis bzw. dem Steuerzahler kosten, nicht leicht abrufbar seien.
Frau von Vietinghoff-Scheel ist der Meinung, dass es im Sinne der Transparenz sehr hilfreich wäre, wenn auf dem Produkt draufstehen würde, wieviel man für das Entsorgen dieser Verpackung bezahlt. Es ist unglaublich schwierig herauszufinden, wie viele Kosten da tatsächlich entstehen und was für Kosten anfallen.
Kreisrat Grimm möchte wissen, ob sich 2022 der Verpackungsmüll wieder auf ein Vor-Corona-Niveau eingependelt habe. Zum Thema leicht steigende Müllproduktion fragt er nach, in welchen Bereichen dieser Müll anfällt bzw. welche Bereiche vom team orange abgedeckt sind.
Frau von Vietinghoff-Scheel teilt mit, dass die Zahlen überall gesunken sind, teilweise auf Vor-Corona-Neveau, teilweise ein bisschen darunter. Die Hintergründe dafür seien nicht bekannt.
Kreisrat Halbleib weist darauf hin, dass es im Landkreis Kitzingen ein sogenanntes Ident-System gibt, bei dem die Anzahl der Leerungen bei der Verrechnung angesetzt wird. Andere Landkreise setzen auf die Verwiegung des Mülls. Er möchte wissen, ob sich der Kreistag zukünftig mit ein paar Grundfragen beschäftigen muss oder erst einmal abgewartet werden sollte.
Landrat Eberth teilt mit, dass die Auswirkungen der Abfallmengen 2022 dem Protokoll beigefügt werden.
Frau von Vietinghoff-Scheel berichtet, dass Verwiegung immer wieder ein Thema beim team orange sei. Es ist ein relativ teures System und Erfahrungen haben gezeigt, dass es letztendlich nicht viel bringt. In dieser Abwägung sei die Entscheidung gefallen bei der pauschalen Müllgebühr zu bleiben. Sie informiert darüber, dass die Wertstoffhöfe mit „Brauchbar“ kooperieren, somit landen brauchbare Sachen dann nicht im MHKW.
Aus ihrer Sicht wäre es das sinnvollste, wenn EU-Gesetzgeber und Bundesgesetzgeber dieses Thema mehr auf dem Schirm hätten und da mehr vorgehen würden. Der einzelne Bürger hat beim Einkaufen zu wenig Einfluss. Da braucht es bessere Gesetze.
Landrat Eberth ist der Meinung, dass im Landkreis durch die kurzen Wege zu den Wertstoffhöfen der Trennungs- und Recyclingfaktor relativ hoch ist. Durch kurze Entsorgungswege werde weniger über die schwarze Tonne entsorgt. Mit der Kombination Umweltbildung für Kindergärten und Schulen sei der Landkreis auf einem guten Weg und es entsteht ein Prozess, der sich entwickelt.
Kreisrätin Sachs erinnert daran, dass der Müll von Handwerks- und Industriebetrieben nicht unterschätzt werden sollte. Sie berichtet von einer Teilnahme einer Infoveranstaltung der Region Mainfranken GmbH in Grafenrheinfeld, in der der vorwiegend um Industriemüll ging.
Kreisrätin May-Page stellt die Frage, ob man die Überdachungen der Container zusätzlich noch begrünen oder eine Photovoltaikanlage anbringen kann?
Landrat Eberth teilt mit, dass eine Überprüfung einer Einhausung beim Wertstoffhof in Ochsenfurt beauftragt wurde. Hintergrund war die Energieproduktion durch eine PV.
Im Zuge dessen könnte auch eine Überprüfung der Statik, der Restfläche und ob eine Begrünung sinnvoll ist, erfolgen.
Herr Kutscher, Geschäftsleiter Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg, berichtet anhand einer Präsentation über das Müllheizkraftwerk (MHKW).
Kreisrat Henneberger hält es für sinnvoll bei der Sanierung der Ofenlinie das sparsamere Modell 3 zu verfolgen.
Er erkundigt sich, ob Klärschlamm zwischengelagert werden könne. Somit könne Energie im Sommer zum Trocknen des Klärschlammes und im Winter zum Heizen der Stadt eingesetzt werden. Im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens wurde bereits diskutiert, ob es Sinn mache den Klärschlamm nach Schweinfurt zu fahren. Er fragt nach, ob die getrockneten Pellets im Mühlheizkraftwerk verbrannt werden können, was ökonomisch sinnvoller wäre.
Landrat Eberth teilt mit, dass der Brennwert von Pellets aus Klärschlamm gut sei. Das Problem sei die gesetzlich verpflichtete Phosphorrückgewinnung.
Herr Kutscher erwidert auf die Fragen von Kreisrat Henneberger, dass Klärschlamm zu lagern sehr schwierig ist, wenn er nicht getrocknet wurde. Der Entwässerungsbetrieb in Würzburg hat keine Lagerkapazitäten. Der anfallende Klärschlamm könne dort höchstens eine Woche gelagert werden.
Eine Lagerung im großen Stil könne nur der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raum Ochsenfurt im Klärwerk Winterhausen vornehmen. Dort wurde eine Klärschlammtrocknung in Betrieb genommen und die Pellets werden vor Ort zwischenlagert.
Getrockneter Klärschlamm ist energetisch gut verwertbar, aber eine zufriedenstellende Lösung zum Thema Klärschlamm lagern und dann verbrennen ist noch nicht gefunden.
Weitere Fragen zu Technik, Arbeitsabläufen und Perspektiven werden von Herrn Kutscher beantwortet.
Beschluss:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen des Team
Orange und des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Würzburg zur Kenntnis und
unterstützt die Erneuerung der Verbrennungslinie 3 (Retrofit) gemäß Vorschlag
der Firma I.C.E. AG.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an S,
Vorstand KU