Sitzung: 15.05.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
In der Kreistagssitzung
am 10.02.2020 wurde entschieden, dass ein jährlicher Zuschuss für die nicht
gedeckten Aufwendungen für den Katastrophenschutz im Landkreis Würzburg gezahlt
werden soll. Die Kriterien für die genaue Aufteilung des jährlichen Zuschusses
wurden in der Kreisausschusssitzung am 22.03.2021 beschlossen.
Die rettungsdienstliche
Versorgung von Stadt und Landkreis Würzburg wurde bisher von den
Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Malteser Hilfsdienst (MHD)
und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sichergestellt. Im Katastrophenfall sind die
freiwilligen Hilfsorganisationen nach Art. 7 Abs. 3 Bayerisches
Katastrophenschutzgesetz auch zur Katastrophenhilfe verpflichtet.
Während der
Rettungsdienst in Bayern zu 100 % von den Krankenkassen finanziert wird, tragen
die zur Katastrophenhilfe Verpflichteten die sich aus der Erfüllung nach dem
Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) ergebenden Aufgaben selbst (Art.
11 Abs.1 BayKSG).
Aus einem vom Freistaat
Bayern, den Landkreisen und den kreisfreien Städten finanzierten Fonds zur
Förderung des Katastrophenschutzes können Aufwendungen der Hilfsorganisationen
zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr gefördert werden (Art. 12 Abs.2 Nr. 1 BayKSG).
Ebenso können die Hilfsorganisationen Ersatz der notwendigen Kosten verlangen,
die ihnen durch Einsätze bei Katastrophen entstanden sind (Art. 13 Abs.1 S.1
BayKSG). Im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortung im Bereich des
Zivilschutzes ergänzt der Bund die Ausstattung der Hilfsorganisation im
Katastrophenschutz.
Die letzten Jahre haben
die Bedeutung des Katastrophenschutzes hervorgehoben. Ohne die Unterstützung
der Hilfsorganisationen hätte sowohl die Corona Pandemie als auch die
Ukrainekrise nicht bewältigt werden können. Durch die intensive Zeit hat sich
auch der Kreis der unterstützenden Hilfsorganisationen vergrößert.
Mit Schreiben vom
27.10.2022 hat die DLRG Gerbrunn e.V. einen Antrag auf Bezuschussung beim
Landkreis Würzburg gestellt. Da die DLRG den Landkreis in den letzten Jahren
ebenso wie die oben bereits genannten Hilfsorganisationen unterstützt hat,
würde das Landratsamt Würzburg dem Antrag gerne entsprechen. Dazu müssen die
Verteilungskriterien wie folgt neu beschlossen werden:
Um den Grundsätzen der
Gleichbehandlung und der Prozesstransparenz gerecht zu werden, ist dem
jeweiligen Zuschussverfahren eine Fahrzeugbestandserhebung
vorgeschaltet. Als den für die Zuschussberechnung maßgeblichen Stichtag wird der Fahrzeugbestand
jeweils zum 1. Januar eines Jahres
erklärt. Die Fahrzeugbestandserhebung ist als Punktebewertungssystem ausgeführt und wird bei allen
Hilfsorganisationen durchgeführt, die bis zum 30. Juni eines Jahres einen Antrag
auf Zuschussleistung beim Landratsamt Würzburg gestellt haben. Dabei folgt
die Punktebewertung der nachstehenden Berechnungssystematik:
Fahrzeuge mit Standort im Landkreis Würzburg 4 Punkte
Fahrzeuge mit Standort im Stadtgebiet Würzburg 1
Punkt
Fahrzeuge, die eine Bundes-/Landesförderung erfahren - 1 Punkt
Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt nach abgeschlossener Punktebewertung und in Abhängigkeit der
haushaltsrechtlichen Budgetfreigabe. Die Antragsteller werden über das erzielte
Punkteergebnis und den daran bemessenen Zuschussbetrag schriftlich informiert.
Seitens der Verwaltung
wurden in den Haushalt 2023 bereits 60.000 Euro eingestellt.
In Abhängigkeit der
weiteren Entwicklungen im Bereich des Katastrophenschutzes behält sich das
Landratsamt Würzburg vor, künftige, im Rahmen der freiwilligen Selbstverwaltung
stehende, Zuschussleistungen auch auf weitere Hilfsorganisationen auszuweiten.
Wobei sich der Anwendungsfall des Zuschussverfahrens analog an der bereits etablierten
Praxis ausrichten soll. Insbesondere kann Zuschussberücksichtigung erfahren wer
- staatlich anerkannte Hilfsorganisation
ist und in den Geltungsbereich des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes
(BayKSG) fällt,
- Leistungen für die Menschen im Landkreis
Würzburg erbringt,
- in besonderer Weise im Bereich des
Katastrophenschutzes engagiert ist,
- Ausgaben für den Katastrophenschutz
leistet, die nicht bereits durch andere Zuschussgeber erstattungsfähig
sind und
- mindestens ein Fahrzeug für den
Landkreis Würzburg unterhält, welches der dem Zuschussverfahren
vorgeordneten, finanziellen Berechnungsmatrix entspricht.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
ermächtigt, nach erfolgter Datenerhebung bei den Hilfsorganisationen die
Förderbeträge entsprechend der dargestellten Verteilmatrix auszuzahlen.
Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, weitere
Hilfsorganisationen, welche die oben dargelegten Kriterien erfüllen, in den
Kreis der förderfähigen Organisationen mit aufzunehmen.
Debatte:
Es wird kein Sachvortrag gewünscht.
Beschluss:
Die Verwaltung wird
ermächtigt, nach erfolgter Datenerhebung bei den Hilfsorganisationen die
Förderbeträge entsprechend der dargestellten Verteilmatrix auszuzahlen.
Die Verwaltung wird
zudem ermächtigt, weitere Hilfsorganisationen, welche die oben dargelegten
Kriterien erfüllen, in den Kreis der förderfähigen Organisationen mit
aufzunehmen.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1, SFB 1
Zur Kenntnis an FB
13, KBR, S