Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In der Kreistagssitzung am 10.02.2020 wurde entschieden, dass ein jährlicher Zuschuss für die nicht gedeckten Aufwendungen für den Katastrophenschutz im Landkreis Würzburg gezahlt werden soll. Die Kriterien für die genaue Aufteilung des jährlichen Zuschusses wurden in der Kreisausschusssitzung am 22.03.2021 beschlossen.

Die rettungsdienstliche Versorgung von Stadt und Landkreis Würzburg wurde bisher von den Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Malteser Hilfsdienst (MHD) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sichergestellt. Im Katastrophenfall sind die freiwilligen Hilfsorganisationen nach Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz auch zur Katastrophenhilfe verpflichtet.

Während der Rettungsdienst in Bayern zu 100 % von den Krankenkassen finanziert wird, tragen die zur Katastrophenhilfe Verpflichteten die sich aus der Erfüllung nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) ergebenden Aufgaben selbst (Art. 11 Abs.1 BayKSG).

Aus einem vom Freistaat Bayern, den Landkreisen und den kreisfreien Städten finanzierten Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes können Aufwendungen der Hilfsorganisationen zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr gefördert werden (Art. 12 Abs.2 Nr. 1 BayKSG). Ebenso können die Hilfsorganisationen Ersatz der notwendigen Kosten verlangen, die ihnen durch Einsätze bei Katastrophen entstanden sind (Art. 13 Abs.1 S.1 BayKSG). Im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortung im Bereich des Zivilschutzes ergänzt der Bund die Ausstattung der Hilfsorganisation im Katastrophenschutz.

Die letzten Jahre haben die Bedeutung des Katastrophenschutzes hervorgehoben. Ohne die Unterstützung der Hilfsorganisationen hätte sowohl die Corona Pandemie als auch die Ukrainekrise nicht bewältigt werden können. Durch die intensive Zeit hat sich auch der Kreis der unterstützenden Hilfsorganisationen vergrößert.

Mit Schreiben vom 27.10.2022 hat die DLRG Gerbrunn e.V. einen Antrag auf Bezuschussung beim Landkreis Würzburg gestellt. Da die DLRG den Landkreis in den letzten Jahren ebenso wie die oben bereits genannten Hilfsorganisationen unterstützt hat, würde das Landratsamt Würzburg dem Antrag gerne entsprechen. Dazu müssen die Verteilungskriterien wie folgt neu beschlossen werden:

Um den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Prozesstransparenz gerecht zu werden, ist dem jeweiligen Zuschussverfahren eine Fahrzeugbestandserhebung vorgeschaltet. Als den für die Zuschussberechnung maßgeblichen Stichtag wird der Fahrzeugbestand jeweils zum 1. Januar eines Jahres erklärt. Die Fahrzeugbestandserhebung ist als Punktebewertungssystem ausgeführt und wird bei allen Hilfsorganisationen durchgeführt, die bis zum 30. Juni eines Jahres einen Antrag auf Zuschussleistung beim Landratsamt Würzburg gestellt haben. Dabei folgt die Punktebewertung der nachstehenden Berechnungssystematik:

 

Fahrzeuge mit Standort im Landkreis Würzburg                          4 Punkte
Fahrzeuge mit Standort im Stadtgebiet Würzburg                                   1 Punkt
Fahrzeuge, die eine Bundes-/Landesförderung erfahren                      - 1 Punkt

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abgeschlossener Punktebewertung und in Abhängigkeit der haushaltsrechtlichen Budgetfreigabe. Die Antragsteller werden über das erzielte Punkteergebnis und den daran bemessenen Zuschussbetrag schriftlich informiert.

Seitens der Verwaltung wurden in den Haushalt 2023 bereits 60.000 Euro eingestellt.

In Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen im Bereich des Katastrophenschutzes behält sich das Landratsamt Würzburg vor, künftige, im Rahmen der freiwilligen Selbstverwaltung stehende, Zuschussleistungen auch auf weitere Hilfsorganisationen auszuweiten. Wobei sich der Anwendungsfall des Zuschussverfahrens analog an der bereits etablierten Praxis ausrichten soll. Insbesondere kann Zuschussberücksichtigung erfahren wer

  • staatlich anerkannte Hilfsorganisation ist und in den Geltungsbereich des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) fällt,
  • Leistungen für die Menschen im Landkreis Würzburg erbringt,
  • in besonderer Weise im Bereich des Katastrophenschutzes engagiert ist,
  • Ausgaben für den Katastrophenschutz leistet, die nicht bereits durch andere Zuschussgeber erstattungsfähig sind und
  • mindestens ein Fahrzeug für den Landkreis Würzburg unterhält, welches der dem Zuschussverfahren vorgeordneten, finanziellen Berechnungsmatrix entspricht.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach erfolgter Datenerhebung bei den Hilfsorganisationen die Förderbeträge entsprechend der dargestellten Verteilmatrix auszuzahlen.

Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, weitere Hilfsorganisationen, welche die oben dargelegten Kriterien erfüllen, in den Kreis der förderfähigen Organisationen mit aufzunehmen.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach erfolgter Datenerhebung bei den Hilfsorganisationen die Förderbeträge entsprechend der dargestellten Verteilmatrix auszuzahlen.

Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, weitere Hilfsorganisationen, welche die oben dargelegten Kriterien erfüllen, in den Kreis der förderfähigen Organisationen mit aufzunehmen.


Zur weiteren Veranlassung an GB 1, SFB 1

 

Zur Kenntnis an FB 13, KBR, S