Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage:            1 Übersichtkarte der Maßnahme

 

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur wurde am 15.07.2022 eine Förderung des Marktes Remlingen für den Ausbau des Rad- und Wirtschaftsweges Lückenschluss Greußenheimer Weg beschlossen.

 

Die beabsichtigte Baumaßnahme besitzt eine Länge von ca. 800 Meter und es wurde hierbei eine Förderung von bis zu 83.633,42 € (35 % der zuwendungsfähigen Kosten von 238.952,64 €) dem Markt Remlingen zugesagt.

 

Am 19.01.2023 wurde vom Markt Remlingen eine veränderte Ausbauvariante mitgeteilt. Hierbei liegen zuwendungsfähige Gesamtkosten von lediglich 150.959,36 € vor. Nicht zuwendungsfähig wären darüber hinaus anfallende Kosten, welche durch Arbeiten des gemeindeeigenen Bauhofs anfallen. Diese Kosten sind als kommunale Eigenleistungen zu werten, bei denen eine Förderung gemäß der Richtlinie unter 3.6 ausgeschlossen ist.

 

Der Hintergrund der veränderten Ausbauvariante sind die Kostensteigerungen in Folge des Ukrainekriegs und die aus diesen finanziellen Gründen nun gewünschte höhere Verwendung des vorhandenen Unterbaus für die Generalinstandsetzung. Hierdurch wird auch dem Nachhaltigkeitsgedanken besser Rechnung getragen, indem eine Abfallvermeidung erfolgt.

 

In der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen vom 13.10.2022 ist eine Fördervoraussetzung bei einer Generalinstandsetzung wie folgt definiert (Nr. 2.4 der Richtlinie):

 

Eine Förderung für eine Generalinstandsetzung wird gewährt wenn,

… die zuwendungsfähigen Kosten mindestens 50 v. H. der Neubaukosten betragen.

 

Die Frage der Höhe der Neubaukosten lassen sich bei Radwegen schwer beziffern. Dies liegt an einer sehr hohen Preisspanne, welche u. a. aufgrund der Anforderungen beim Geländeverlauf, dem Abstand zur Fahrbahn und evtl. erforderliche Bauwerke vorliegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann nicht abschließend beurteilt werden, inwieweit hier die Referenz von 50 v. H. der Neubaukosten eingehalten werden.

 

Jedoch sollte über die zuwendungsfähigen Kosten von ca. 190.000,00 €/km und weiteren anfallenden Kosten des Marktes Remlingen für Tätigkeiten deren Bauhofes die Substanz einer Generalinstandsetzung mit einem Anteil von 50 v. H. der Neubaukosten angenommen werden bzw. dem Förderantrag des Marktes Remlingen im Wege einer Abweichung stattgegeben werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur die Bewilligung nach Ziffer 4.5 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen in Höhe von bis zu 52.835,78 €. Mit Ausnahme von Ziffer 2.4 der oben genannten Richtlinie bleiben die Regelungen unberührt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur beschließt die Aufrechterhaltung der Förderung des Marktes Remlingen in Höhe von 35 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur bewilligt nach Ziffer 4.5 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen den Förderantrag des Marktes Remlingen und gewährt eine Zuwendung in Höhe von bis zu 52.835,78 €.

 

 

Debatte:

 

Frau Hümmer (Leiterin des Fachbereichs Kreiskämmerei) erläutert den Sachverhalt anhand der Übersichtskarte.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur beschließt die Aufrechterhaltung der Förderung des Marktes Remlingen in Höhe von 35 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur bewilligt nach Ziffer 4.5 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen den Förderantrag des Marktes Remlingen und gewährt eine Zuwendung in Höhe von bis zu 52.835,78 €.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA