Sitzung: 22.05.2023 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage: 1 Übersichtkarte der Maßnahme
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur wurde am 15.07.2022 eine Förderung des Marktes Remlingen für den
Ausbau des Rad- und Wirtschaftsweges Lückenschluss Greußenheimer Weg
beschlossen.
Die beabsichtigte Baumaßnahme besitzt eine Länge von
ca. 800 Meter und es wurde hierbei eine Förderung von bis zu 83.633,42 € (35 %
der zuwendungsfähigen Kosten von 238.952,64 €) dem Markt Remlingen zugesagt.
Am 19.01.2023 wurde vom Markt Remlingen eine
veränderte Ausbauvariante mitgeteilt. Hierbei liegen zuwendungsfähige
Gesamtkosten von lediglich 150.959,36 € vor. Nicht zuwendungsfähig wären
darüber hinaus anfallende Kosten, welche durch Arbeiten des gemeindeeigenen
Bauhofs anfallen. Diese Kosten sind als kommunale Eigenleistungen zu werten,
bei denen eine Förderung gemäß der Richtlinie unter 3.6 ausgeschlossen ist.
Der Hintergrund der veränderten Ausbauvariante sind
die Kostensteigerungen in Folge des Ukrainekriegs und die aus diesen finanziellen
Gründen nun gewünschte höhere Verwendung des vorhandenen Unterbaus für die
Generalinstandsetzung. Hierdurch wird auch dem Nachhaltigkeitsgedanken besser
Rechnung getragen, indem eine Abfallvermeidung erfolgt.
In der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur
Förderung von Radwegen vom 13.10.2022 ist eine Fördervoraussetzung bei einer
Generalinstandsetzung wie folgt definiert (Nr. 2.4 der Richtlinie):
Eine Förderung für eine Generalinstandsetzung wird
gewährt wenn,
… die zuwendungsfähigen Kosten mindestens 50 v. H. der
Neubaukosten betragen.
Die Frage der Höhe der Neubaukosten lassen sich bei
Radwegen schwer beziffern. Dies liegt an einer sehr hohen Preisspanne, welche
u. a. aufgrund der Anforderungen beim Geländeverlauf, dem Abstand zur Fahrbahn
und evtl. erforderliche Bauwerke vorliegt.
Aus Sicht der Verwaltung kann nicht abschließend
beurteilt werden, inwieweit hier die Referenz von 50 v. H. der Neubaukosten
eingehalten werden.
Jedoch sollte über die zuwendungsfähigen Kosten von
ca. 190.000,00 €/km und weiteren anfallenden Kosten des Marktes Remlingen für
Tätigkeiten deren Bauhofes die Substanz einer Generalinstandsetzung mit einem
Anteil von 50 v. H. der Neubaukosten angenommen werden bzw. dem Förderantrag
des Marktes Remlingen im Wege einer Abweichung stattgegeben werden. Die
Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur die
Bewilligung nach Ziffer 4.5 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur
Förderung von Radwegen in Höhe von bis zu 52.835,78 €. Mit Ausnahme von Ziffer
2.4 der oben genannten Richtlinie bleiben die Regelungen unberührt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur beschließt die Aufrechterhaltung der Förderung des Marktes Remlingen in Höhe von 35 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur bewilligt nach Ziffer 4.5 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen den Förderantrag des Marktes Remlingen und gewährt eine Zuwendung in Höhe von bis zu 52.835,78 €.
Debatte:
Frau Hümmer (Leiterin des Fachbereichs Kreiskämmerei) erläutert den Sachverhalt anhand der Übersichtskarte.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur beschließt die Aufrechterhaltung der Förderung des Marktes Remlingen in Höhe von 35 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur bewilligt nach Ziffer 4.5 der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen den Förderantrag des Marktes Remlingen und gewährt eine Zuwendung in Höhe von bis zu 52.835,78 €.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1
Zur Kenntnis an S,
KrPA