Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

1) Jahresabschluss 2021

 

Ergebnisrechnung:

 

Gesamtbetrag der Erträge:                                                                      160.486.645,50 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:                                                         167.945.656,71 €

Saldo (=Jahresergebnis):                                                                        - 7.459.011,21 €

 

Finanzrechnung:

 

Laufende Verwaltungstätigkeit:                                                                                           

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                           156.362.646,21 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                          156.116.224,00 €

Saldo:                                                                                                           + 246.422,21 €

 

Investitionstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                               8.479.291,02 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                            13.917.996,22 €

Saldo                                                                                                          - 5.438.705,20 €

 

Finanzierungstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                                              0,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                              1.028.830,89 €

Saldo:                                                                                                         - 1.028.830,89 €

 

 

Finanzmittelfehlbetrag:                                                                             6.221.113,88 €

 

Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide Mittel):            22.347.613,12 €

 

Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2021)

Bilanzsumme (Summe der Aktiva bzw. Passiva):                             168.953.354,74 €

 

Verbindlichkeiten des Landkreises Würzburg aus

Krediten für Investitionen und aus Vorgängen, die

Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichen, zum 31.12.2021:                    14.793.402,71 €.

 

 

 

2) Örtliche Rechnungsprüfung 2021

 

Der Jahresabschluss 2021 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 22.03.2023 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 27.02.2023.

 

Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.

Die getroffenen Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.

 

Nach Art. 88 Abs. 3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 mit den unter der Nummer 1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr 2021 zu erteilen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 dem Kreistag ebenfalls die Feststellung und Entlastung des Jahresabschlusses 2021 empfohlen.

 

 

 

 

3) Ergebnisverwendung

 

Im Rahmen der Doppik ist auch über die Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresfehlbetrages 2021 in Höhe von 7.459.011,21 € zu beschließen.

 

§ 24 Abs. 3 KommHV-Doppik regelt, dass ein erwirtschafteter Jahresfehlbetrag durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden soll.

 

Im Hinblick auf die erwirtschafteten Jahresüberschüsse der Jahre 2011 - 2019 und unter Berücksichtigung eines Jahresfehlbetrages aus dem Jahr 2020 weist die Ergebnisrücklage zum 31.12.2021 einen Betrag in Höhe von 32.895.427,59 € aus. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt deshalb die Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2021 mit dieser Ergebnisrücklage

 

Der Kreisausschuss ist in seiner Sitzung am 24.04.2023 dieser Empfehlung gefolgt.


 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Ergebnisverwendung:

 

Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021. Er stellt gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den Jahresabschluss 2021 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten Abschlusszahlen fest.

 

Darüber hinaus soll der Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 7.459.011,21 € mit der Ergebnisrücklage verrechnet werden.

 

2. Entlastung:

 

Der Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2021 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.

 


Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Ergebnisverwendung:

 

Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021. Er stellt gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den Jahresabschluss 2021 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten Abschlusszahlen fest.

 

Darüber hinaus soll der Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 7.459.011,21 € mit der Ergebnisrücklage verrechnet werden.

 

2. Entlastung:

 

Der Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2021 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.

 


Zur weiteren Veranlassung an KrPA

 

Zur Kenntnis an S, SFB 1