Sitzung: 15.05.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1) Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 160.486.645,50
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen: 167.945.656,71
€
Saldo (=Jahresergebnis): - 7.459.011,21 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 156.362.646,21
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 156.116.224,00
€
Saldo: +
246.422,21 €
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 8.479.291,02
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 13.917.996,22
€
Saldo -
5.438.705,20 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 1.028.830,89
€
Saldo: -
1.028.830,89 €
Finanzmittelfehlbetrag: 6.221.113,88 €
Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide
Mittel): 22.347.613,12 €
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2021)
Bilanzsumme (Summe der Aktiva bzw. Passiva): 168.953.354,74 €
Verbindlichkeiten des Landkreises
Würzburg aus
Krediten für
Investitionen und aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichen, zum 31.12.2021: 14.793.402,71 €.
2) Örtliche Rechnungsprüfung 2021
Der Jahresabschluss 2021
wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 22.03.2023
örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht des
Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 27.02.2023.
Das Ergebnis der
örtlichen Rechnungsprüfung ist im
Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift über
die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.
Die getroffenen
Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und
deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem
Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.
Nach Art. 88 Abs. 3
LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den
Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die
Entlastung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 mit den unter der Nummer
1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr
2021 zu erteilen.
Der Kreisausschuss hat
in seiner Sitzung am 24.04.2023 dem Kreistag ebenfalls die Feststellung und
Entlastung des Jahresabschlusses 2021 empfohlen.
3) Ergebnisverwendung
Im Rahmen der Doppik ist auch über die
Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresfehlbetrages 2021 in Höhe
von 7.459.011,21 € zu beschließen.
§ 24 Abs. 3 KommHV-Doppik regelt, dass ein
erwirtschafteter Jahresfehlbetrag durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage
unverzüglich ausgeglichen werden soll.
Im Hinblick auf die erwirtschafteten
Jahresüberschüsse der Jahre 2011 - 2019 und unter Berücksichtigung eines
Jahresfehlbetrages aus dem Jahr 2020 weist die Ergebnisrücklage zum 31.12.2021
einen Betrag in Höhe von 32.895.427,59 € aus. Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt deshalb die Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2021 mit dieser
Ergebnisrücklage
Der Kreisausschuss ist in seiner Sitzung am 24.04.2023
dieser Empfehlung gefolgt.
Beschlussvorschlag:
1.
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Ergebnisverwendung:
Der Kreistag nimmt Kenntnis von der
Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021. Er stellt gemäß
den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den
Jahresabschluss 2021 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten
Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresfehlbetrag
2021 in Höhe von 7.459.011,21 € mit der Ergebnisrücklage verrechnet werden.
2.
Entlastung:
Der Kreistag erteilt für den Jahresabschluss
2021 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
Debatte:
Es wird kein Sachvortrag gewünscht.
Beschluss:
1.
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Ergebnisverwendung:
Der Kreistag nimmt Kenntnis von der
Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021. Er stellt gemäß
den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den
Jahresabschluss 2021 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten
Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresfehlbetrag
2021 in Höhe von 7.459.011,21 € mit der Ergebnisrücklage verrechnet werden.
2.
Entlastung:
Der Kreistag erteilt für den Jahresabschluss
2021 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an S,
SFB 1