Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Herr Rostek (Leiter des Fachbereichs Kinder-, Jugend und Familienarbeit) informiert zum Thema Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.

 

Anlass ist eine bayernweite Information der Jugendämter durch das Bay. Landesjugendamt, welches auf die originäre Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe hinweist. Tatsächlich gibt es in nahezu allen Jugendämtern keine geeigneten Inobhutnahme-Einrichtungen, die behinderten Kindern und Jugendlichen Schutz gewähren können. Die bestehenden Inobhutnahmestellen der Jugendhilfe haben in ihren Regularien i.d.R. die Aufnahme von behinderten Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen. Die Einrichtungen der Behindertenhilfe verweisen ihrerseits auf die Zuständigkeit der Jugendhilfe.

 

Dem Bay. Landesjugendamt sind diese Einwürfe durchaus bekannt, es betont aber die Zuständigkeit der Jugendhilfe und in diesem ungeklärten Handlungsfeld auf die Zuständigkeit der Jugendhilfeplanung in einem ersten Schritt.

 

Deshalb ist die Jugendhilfeplanung gefordert, zeitnah einen Planungsprozess zu starten, der insbesondere auch mögliche Kooperationsformen mit Einrichtungen der Behindertenhilfe zum Gegenstand hat.

 

Herr Adler (Leiter des Fachbereichs Soziale Dienste) erläutert, dass im Jahr 2028 unter dem Dach der Jugendhilfe (Stichwort inklusives Jugendamt) die Kernaufgabe Schutz von Kindern auch für behinderte Kinder betroffen sein werde. Bisher sei der Bezirk für die Eingliederungsmaßnahmen bei behinderten Kindern und Jugendlichen zuständig.

Er teilt mit, dass behinderte Kinder vulnerable Kinder seien und diese 4-mal so oft von Gewalt betroffen seien. Diese Kinder können sich oft nicht artikulieren. Die Beweissicherung bei behinderten Kindern sei oft schwierig. Die Eltern von behinderten Kindern seien mehr belastet als andere Eltern. Für diesen Aufgabenbereich sei deshalb entsprechendes fachliches Personal einzustellen.

Er weist drauf hin, dass es schon jetzt schwierig sei, im Bereich des ASD die Stellen zu besetzen.

Er erläutert die aktuelle Situation und wie schwierig es sei, entsprechende Einrichtungsplätze für behinderte Kinder zu finden (Fachkräftemangel, Wohngruppenschließungen). Die Einrichtungen haben mehr Nachfragen als Platzangebote.

Bei Inobhutnahmen, bei denen der sofortige Schutz von Kindern notwendig sei, ist die Lage schwierig. Die Inobhutnahmestelle für Mädchen im Antonia-Werr-Zentrum sei seit einem Jahr geschlossen. Er sehe es daher als erforderlich an, dass es einen Planungsschwerpunkt im Bereich der Jugendhilfeplanung gebe und hier Abhilfe zu schaffen sei, Lösungen zu finden, Plätze zu schaffen und wenn die freien Träger es in dem Maße nicht können, müsse die Kommune irgendwann überlegen, ob sie es selbst mache.

Er weist darauf hin, dass seit der Jahreswende erfolgreich eine eigene UMA-Wohngruppe des Landkreises in Ochsenfurt betrieben werde, da es einfach fast keine Plätze gebe.

Er betont, dass zunächst viel Energie in die aktuelle Situation aufgebracht werden müsse und dass Lösungen gefunden werden müssen, um sich dann aus diesen Überlegungen heraus dem künftigen Klientel zuwenden. Das bedeutet, dass im Bereich der Jugendhilfeplanung mit den üblichen Anbietern der Behindertenhilfe in Stadt und Landkreis Würzburg Vernetzungen erfolgen müssen. Er informiert, dass viele Inobhutnahmestellen keine Behinderten aufnehmen. Planerisch habe man in der Jugendhilfe ein Nahziel, dass angegangen werden muss und auch ein Fernziel, dem man sich zuwenden müsse. Aus seiner Einschätzung, habe das große Priorität.

 

Kreisrätin Linsenbreder dankt für das rechtzeitige Erkennen der Situation und betont, dass es wichtig sei, dass rechtzeitig auf die Situation eingegangen werde. Sie weist in ihrer Eigenschaft als stellv. Bezirkstagspräsidentin hin, dass dem Bezirk Unterfranken die Situation auch „schwer im Magen liege“, die Menschen, die dann erwachsen sind, unterzubringen. Hier liege ein erhöhter Betreuungsbedarf vor. Als Vorsitzende des Sozialausschusses setze Sie sich auch persönlich ein. Sie verhandele teilweise auch mit Einrichtungen in ganz Deutschland um einen Platz. Der Bezirk sei deshalb in der Überlegung, selbst Plätze einzurichten.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 


Nachdem keine weiteren Anfragen, Wünsche und Anregungen der Ausschussmitglieder zu verzeichnen sind, beendet Landrat Eberth die Sitzung um11:16 Uhr.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 31a, FB 31c

 

Zur Kenntnis an GB 3