Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:        

 

Geschäftsbericht 2022 FB31c – Kinder-, Jugend- und Familienarbeit

1 Power-Point-Präsentation

 

 

 

Sachverhalt:

 

Regelmäßig legt die Verwaltung im Frühjahr den Geschäftsbericht des Vorjahres vor und berichtet besonders hervorzuhebende Teilbereiche. Aufgrund der Umstellung des Geschäftsberichts auf das bayernweite Verfahren JUBB – Jugendhilfeberichterstattung Bayern – wird dieser erstmals 2024 erstellt werden können. Aus diesem Grund berichten die Fachbereichsleiter auszugsweise über besondere Aspekte des Jahres 2022.

 

FB31a, Amt für Jugend und Familie - Soziale Dienste: Herr Adler

FB31b, Amt für Jugend und Familie - Verwaltung: Herr Obermayer

FB31c, Amt für Jugend und Familie - Kinder-, Jugend- und Familienarbeit: Herr Rostek

 

 

Debatte:

 

Frau Lange (Fachbereich Soziale Dienste) erläutert zunächst anhand einer Power-Point-Präsentation die Hilfen zur Erziehung im Bereich der ambulanten und teilstationären Hilfen.

 

Kreisrätin Wild spricht die Anzahl der aktiven Pflegefamilien an. Sie sei davon ausgegangen, dass die Anzahl der Pflegefamilien zurückgehe und sei daher überrascht, dass diese leicht steigt bzw. stabil sei.

 

Herr Adler (Leiter des Fachbereichs Soziale Dienste) teilt mit, dass die Anzahl zwar stabil sei, diese jedoch nicht ausreichen, da die Zahl der Unterbringungen steige. Mittelfristig sei davon auszugehen, dass viele Pflegefamilien schon sehr lange in dem Bereich tätig seien, sich aber mittlerweile zu alt dafür fühlen. Es werde daher bereits in den Medien dafür geworben, neue Pflegefamilien zu finden - leider ohne große Resonanz.

Eine große Wertschätzung komme daher auch den Bereitschaftsfamilien zu, die Tag und Nacht zur Verfügung stehen. Dennoch sei man erfreut darüber, dass die Zahlen zumindest stabil bleiben.

 

Herr Obermayer (Leiter des Fachbereichs Jugendamt Verwaltung) erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Geschäftsbericht 2022 im Bereich der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII (ambulant).

Er weist drauf hin, dass die Zahlen aufgrund der Umstrukturierung auf das Verfahren JUBB nicht ganz stimmen. So gab es im Bereich der Schulbegleitung im Jahr 2017 30 Schulbegleitungen, im Jahr 2018 34 Schulbegleitungen und im Jahr 2019 44 Schulbegleitungen.

Im Bereich der Teilleistungsstörung liegen die Zahlen 2017 bei 29 Fällen, 2018 bis 20 Fällen und 2019 bei 23 Fällen. Er weist drauf hin, dass die Zahlen jedoch wieder rückläufig sein werden. Dies liege daran, dass aufgrund der Rechtsprechung darauf zu achten sei, dass in den Diagnosen aufgeführt sein müsse, dass eine sekundäre Neurotisierung erforderlich sei.

Im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe für junge Volljährige zeige sich ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen. Dies liege an der gesetzlichen Nachbetreuung der jungen Volljährigen.

 

Kreisrätin Braunreuther bittet um Erläuterung weshalb die Hilfen zur Erziehung oder die Eingliederungshilfen vermischt seien.

 

Herr Obermayer teilt mit, dass aufgrund der Spezialisierung die Zuordnung genauer erfolge.

 

Frau Vollmar (Schulamt Würzburg) weist darauf hin, dass ein Schulbegleiter in keinem der Fälle ein Luxus sei. Sie weist auf das Problem hin, dass die Schulbegleitung aus unterschiedlichen Gründen wegfalle (Stichwort: Schulbegleiterverschleiß) auch könne nicht jeder die Aufgabe eines Schulbegleiters ausüben. Dennoch können die Kinder nicht zuhause bleiben. Es werden deshalb immer wieder Versuche gestartet, Schulbegleiter zu finden. Sie sei hier dankbar für die tatkräftige Unterstützung des Jugendamtes.

 

Fragen aus dem Gremium zu den rückläufigen Zahlen im Bereich Hilfen zur Erziehung- ambulante und teilstationäre Hilfen werden von Herrn Adler beantwortet (Diversifizierung der Anbieter, Einführung einer wirkungsorientierten Fallsteuerung, Qualität der Hilfen).

 

Prof. Dr. Adams hat den Eindruck, dass die Chance, die in einer Schulbegleitung liege, noch nicht richtig wahrgenommen worden sei. Hauptproblem sei, dass die Klassenstärken zu groß seien. Zudem sei die Schulbegleitung an einen Schüler*in gebunden, da es sich um eine individuelle Maßnahme handele. Des Weiteren sei das Konzept für die Schulbegleitung mehr ein Nebeneffekt. Es sollte darüber nachgedacht werden, z.B. Hilfslehrer einzusetzen, der sich mit einer kleinen Gruppe beschäftigt. Hier sei aus seiner Sicht ein Entwicklungspotenzial vorhanden. Dies würde eine enge Zusammenarbeit mit zwei Referaten fordern (Bildung und Soziales). Deshalb müsste hier nochmal ein politisches Statement abgegeben werden.

 

Herr Joßberger fragt nach, aus welchen Ländern die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) kommen. Hierzu teilt Frau Lange mit, dass der Großteil aus Syrien und Afghanistan stammt sowie aus der Ukraine.

 

Im weiteren Verlauf stellt Herr Rostek den Teilgeschäftsbericht 2022 des Fachbereichs Kinder-, Jugend- und Familienarbeit vor (s. Anlage).

 

Prof. Dr. Adams spricht im Bereich der Kindertageseinrichtung das massive Problem des Fachkräftemangels an. Es muss daher eine Lösung gefunden werden, wie z.B. Gruppen aufrechterhalten werden können, wenn keine Fachkräfte vorhanden sind. Er weist drauf hin, dass ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht, deshalb könne nicht einfach die Gruppe geschlossen werden. Er regt daher an, dass die Anerkennung oder die vorrübergehende Anerkennung von nicht Fachkräften auf Fachkräftepositionen erfolgt. Im Bereich der Heimerziehung wurden bereits Lösungen mit der Regierung von Unterfranken gefunden, um Gruppen aufrecht zu erhalten trotz Fachkräftemangel. Dies könne beispielsweise durch eine berufsbegleitende Qualifizierung erreicht werden. Eine Umsetzung müsse jedoch zeitnah erfolgen, noch bevor Gruppen schließen müssen.

 

Herr Rostek äußert sich, dass dies durchaus ein großes Thema sei. Auch stelle sich die Frage, wie liebgewonnene Standards so angepasst werden, dass die Qualität aber auch die Betreuung aufrechterhalten werden kann.

 

Er teilt mit, dass die Kindergartenfachaufsicht durchaus Ausnahmen bewilligen könne. Problem sei jedoch, dass die Ausnahmegenehmigung auch die Aufsichtspflicht beinhaltet und dass diese auch sichergestellt ist. Dies würde nicht automatisch bedeuten, dass dadurch auch die Anerkennung der Ergänzungskräfte beinhaltet für die Abrechnung, die seitens des Freistaates erfolgt. Er weist darauf hin, dass es momentan eine Initiative gebe, das BayKiBiG zu ändern. Dass das Thema „brennt“ sei dem Ministerium und der Regierung von Unterfranken bekannt. Er weist auf einige „Lockerungen“ hin. Die Genehmigung einer vorzeitigen Tätigkeit als Fachkraft für, diejenigen, die gerade in der Ausbildung in einer Weiterbildungsmaßnahme sind, die gibt es, werde aber sehr streng gehandhabt. Er hoffe daher auch auf eine gewisse Lockerung, dass z.B. die Kindergartenfachaufsicht vor Ort die Möglichkeit habe zu prüfen und zu entscheiden, inwieweit eine Person nicht nur aufgrund der auf dem Papier stehenden Qualitäten, sondern auch aufgrund der Qualitäten, die die Person mitbringt, als Fachkraft geeignet ist, da sie schon lange genug in der Einrichtung arbeitet, das Geschäft aus dem FF kennt und genug Erfahrung mitbringt.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 31c

 

Zur Kenntnis an GB 3, FB 31a, FB 31 b