Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         1 Satzungsentwurf vom 24.04.2023

 

 

Sachverhalt:

 

Mit § 12 Nr. 4 des Gesetzes vom 23.12.2022 wurde Art. 19 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) zum 01.01.2023 geändert. Nach der neuen Fassung des Art. 19 Abs. 1 Nr. 4 AGSG gehört ab dem 01.01.2023 zusätzlich auch ein Bediensteter des zuständigen Jobcenters dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an.

 

Dadurch erhöht sich die Anzahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. § 3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Jugendamtes ist daher anzupassen und wie folgt zu fassen:

 

„Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte und 12 beratende Mitglieder an.“

 

Die Anzahl von 12 beratenden Mitgliedern ergibt sich wie folgt:

 

-        Art. 19 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 und 5 – 8: jeweils 1 Mitglied, insgesamt                              7

-        Art. 19 Abs. 1 Nr. 4: Agentur für Arbeit und Jobcenter je 1, insgesamt                       2

-        Art. 19 Abs. 1 Nr. 9 AGSG i.V.m. § 3 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes:

Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter

o   der Katholischen Kirche

o   der Evangelisch-Lutherischen Kirche

o   der Israelitischen Gemeinde Würzburg

zusammen                                                                                                         3

            insgesamt:                                                                                                                 12

 

Es ist daher der Erlass einer neuen Satzung auf den jetzt geltenden gesetzlichen Grundlagen erforderlich. Darüber hinaus sind redaktionelle Änderungen aufgenommen worden. Ein Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt und wird in den wesentlichen Punkten erläutert.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Würzburg beschließt den vorgelegten Satzungsentwurf und setzt ihn mit dem heutigen Tag in Kraft.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Würzburg beschließt den vorgelegten Satzungsentwurf und setzt ihn mit dem heutigen Tag in Kraft.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3

 

Zur Kenntnis an FB 31 a, FB 31 b, FB 31 c