Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlagen:

·        Schreiben des Marktes Randersacker vom 08.02.2023

·        Beschlussbuchauszug des Marktes Randersacker vom 07.02.2023

·        Stellungnahme der Schulleitung der Grundschule Randersacker vom 29.01.2023

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 08.02.2023 beantragt der Markt Randersacker die Einrichtung einer Stelle für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Der beantragte Stellenumfang wurde mit 0,5 VzÄ festgelegt. Über die Trägerschaft hat der Markt noch nicht entschieden. Nach den geltenden Richtlinien ist die Neueinrichtung einer JaS durch den kreisangehörigen Markt/Gemeinde nicht mehr möglich.

 

Hinsichtlich der Begründung und der Bedarfsfeststellung wird auf das Antragsschreiben und die Stellungnahme der Schulleitung vom 29.01.2023 verwiesen. Außerdem wird Bezug genommen auf den Grundsatzbeschluss zum weiteren Ausbau von JaS im Landkreis Würzburg in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.03.2021, Beschluss-Nr. JHA/2021.03.12/Ö-3.

 

Für die Förderung der JaS gilt die Förderrichtlinie des Sozialministeriums (StMAS) vom 25.03.2021, in Kraft getreten mit Wirkung vom 01.01.2021. Sie besteht weiterhin aus einer Festbetragsfinanzierung von 8.160,00 € pro Kalenderjahr für eine 50 %-Stelle der Sozialpädagogik/Sozialarbeit.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Randersacker im Stellenumfang von 0,5 VzÄ. Vorbehaltlich der Zusage der staatlichen Förderung befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Förderung von JaS.

 

Das Amt für Jugend und Familie (FB 31a) wird beauftragt, die ausstehenden Verfahrensschritte gemäß der Förderrichtlinie abzuschließen.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einrichtung von JaS an der Grundschule Randersacker zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.

 

Es sind keine Wortmeldungen vorhanden.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Randersacker im Stellenumfang von 0,5 VzÄ. Vorbehaltlich der Zusage der staatlichen Förderung befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Förderung von JaS.

 

Das Amt für Jugend und Familie (FB 31a) wird beauftragt, die ausstehenden Verfahrensschritte gemäß der Förderrichtlinie abzuschließen.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einrichtung von JaS an der Grundschule Randersacker zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 a

 

Zur Kenntnis an GB 3, KrPA