Sitzung: 10.03.2023 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Anlage: Niederschrift Wahlausschuss
Sachverhalt:
Die Regierung
von Unterfranken hat mit Schreiben vom 02.01.2023 mitgeteilt, dass im Jahr 2023
die Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss 2023 beim jeweiligen
Amtsgericht zu wählen sind.
Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz, Art. 3
AGGGVG i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung tritt bei den
Amtsgerichten für die Schöffenwahl (die Schöffenvorschläge unterbreiten die
Gemeinden) alle 5 Jahre ein Ausschuss zusammen, bestehend aus dem Richter am
Amtsgericht als Vorsitzenden und einem Verwaltungsbeamten sowie 7
Vertrauenspersonen als Beisitzer des gemeinsamen Ausschusses von Stadt und
Landkreis Würzburg.
Von den 7
Vertrauenspersonen hat der Landkreis
Würzburg 4 Personen zu bestellen, die Einwohner des Landkreises sein
müssen.
Die Verwaltung
schlug dem Kreisausschuss in seiner Sitzung am 27.02.2023 vor, wie bereits in
den Bestelljahren davor, auf die Einholung entsprechender Vorschläge bei den
Landkreisgemeinden zu verzichten; stattdessen sollten die Fraktionen dem
Kreistag entsprechende Wahlvorschläge unterbreiten. Der Kreistag hat dann in
seiner nächsten Sitzung am 10.03.2023 mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden
Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl
(36) in geheimer Abstimmung für die Dauer von 5 Jahren die Vertrauenspersonen
zu wählen.
Der
Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 diese Angelegenheit beraten
und dabei dem Kreistag empfohlen, die Wahl der Vertrauenspersonen in der nächsten
Kreistagssitzung am 10.03.2023 durchzuführen. Die Kreistagsfraktionen wurden
gebeten, rechtzeitig geeignete Vorschläge zu unterbreiten und zwar:
1 Vorschlag aus der Fraktion der CSU
1 Vorschlag aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW
1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD
Die Anzahl der
Vorschläge errechnet sich auf Basis der Zusammensetzung des gewählten
Kreistages nach dem Hare-Niemayer-Verfahren (Quotenverfahren).
Folgende
Vorschläge wurden unterbreitet:
Fraktion |
Ordentliches Mitglied |
Vertreter |
CSU |
Herr Waldemar
Brohm |
Frau Rosalinde
Schraud |
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN |
Frau Rita Heeg |
Herr Stefan
Rettner |
UWG-FW |
Herr Ernst
Joßberger |
Herr Hans
Fiederling |
SPD |
Frau Christine
Haupt-Kreutzer |
Herr Stefan
Wolfshörndl |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt die Wahl der Vertrauenspersonen entsprechend der Empfehlung des
Kreisausschusses vom 27.02.2023 durchzuführen.
Wahlablauf:
Für die
Durchführung der Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses wird vom Kreistag
ein Wahlausschuss aus folgenden Personen bestellt:
1. Herr Tobias Reitzenberger, Leiter Fachbereich 13
2. Herr Jürgen Schwab, Fachbereich 13
3. Herr Manuel Braun, Fachbereich 13
Der
Wahlausschuss wird vom Kreistag einstimmig bestätigt.
Die Wahl der
ordentlichen Mitglieder und deren Vertreter wird geheim mit Stimmzettel
durchgeführt.
Über die
Durchführung der Wahl und das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss eine
Niederschrift erstellt, welche der Sitzungsniederschrift beigefügt wird.
Ergebnis:
Ordentliches
Mitglied Gültige
Stimmen
1. N. N.
2. N. N.
3. N. N.
4. N. N.
Vertreter Gültige
Stimmen
1. N. N.
2. N. N.
3. N. N.
4. N. N.
Der Kreistag
nimmt vom Ergebnis der Wahl der Vertrauenspersonen Kenntnis. Folgende Personen
haben somit die erforderliche Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder,
mindestens jedoch die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder des
Kreistages (36) erhalten:
Ordentliches
Mitglied: Vertreter:
1. N. N. 1.
N. N.
2. N. N. 2.
N. N.
3. N. N. 3.
N. N.
4. N. N. 4.
N. N.
Debatte:
Frau Opfermann erläutert kurz den Sachverhalt und den
Wahlablauf.
Auf die Nachfrage
von Landrat Eberth, ob es
Ergänzungen zum blauen Stimmzettel gibt, schlägt Kreisrat Seifert Herrn Dr. Titus Hay vor.
Landrat Eberth bittet die Mitglieder des Kreistages den
blauen Stimmzettel unter der Nummer 5 mit den Namen Dr. Titus Hay zu ergänzen.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Wahl der
Vertrauenspersonen entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses vom
27.02.2023 durchzuführen.
Wahlablauf:
Für die Durchführung der Wahl und
Feststellung des Wahlergebnisses wird vom Kreistag ein Wahlausschuss aus
folgenden Personen bestellt:
1. Herr
Tobias Reitzenberger, Leiter Fachbereich 13
2. Herr
Jürgen Schwab, Fachbereich 13
3. Herr
Manuel Braun, Fachbereich 13
Der Wahlausschuss wird vom Kreistag
einstimmig bestätigt.
Die Wahl der ordentlichen Mitglieder und
deren Vertreter wird geheim mit Stimmzettel durchgeführt.
Über die Durchführung der Wahl und das
Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss eine Niederschrift erstellt, welche der
Sitzungsniederschrift beigefügt wird.
Ergebnis:
Ordentliches Mitglied Gültige Stimmen
1. Brohm
Waldemar 50
2. Heeg Rita 43
3. Joßberger
Ernst 46
4. Haupt-Kreutzer
Christine 44
5. Dr. Titus
Hay 3
Vertreter Gültige
Stimmen
1. Schraud
Rosalinde 51
2. Rettner
Stefan 41
3.
Fiederling Hans 46
4.
Wolfshörndl Stefan 46
Der Kreistag nimmt vom Ergebnis der Wahl
der Vertrauenspersonen Kenntnis. Folgende Personen haben somit die
erforderliche Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die
Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder des Kreistages (36) erhalten:
Ordentliches Mitglied: Vertreter:
1. Brohm Waldemar Schraud Rosalinde
2. Heeg Rita Rettner Stefan
3. Joßberger Ernst Fiederling Hans
4. Haupt-Kreutzer Christine Wolfshörndl Stefan
Zur weiteren
Veranlassung an FB 13
Zur Kenntnis an GB 1