Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Anlage:            Niederschrift Wahlausschuss

 

 

Sachverhalt:

 

Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 02.01.2023 mitgeteilt, dass im Jahr 2023 die Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss 2023 beim jeweiligen Amtsgericht zu wählen sind.

 

Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz, Art. 3 AGGGVG i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung tritt bei den Amtsgerichten für die Schöffenwahl (die Schöffenvorschläge unterbreiten die Gemeinden) alle 5 Jahre ein Ausschuss zusammen, bestehend aus dem Richter am Amtsgericht als Vorsitzenden und einem Verwaltungsbeamten sowie 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer des gemeinsamen Ausschusses von Stadt und Landkreis Würzburg.

Von den 7 Vertrauenspersonen hat der Landkreis Würzburg 4 Personen zu bestellen, die Einwohner des Landkreises sein müssen.

 

Die Verwaltung schlug dem Kreisausschuss in seiner Sitzung am 27.02.2023 vor, wie bereits in den Bestelljahren davor, auf die Einholung entsprechender Vorschläge bei den Landkreisgemeinden zu verzichten; stattdessen sollten die Fraktionen dem Kreistag entsprechende Wahlvorschläge unterbreiten. Der Kreistag hat dann in seiner nächsten Sitzung am 10.03.2023 mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (36) in geheimer Abstimmung für die Dauer von 5 Jahren die Vertrauenspersonen zu wählen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 diese Angelegenheit beraten und dabei dem Kreistag empfohlen, die Wahl der Vertrauenspersonen in der nächsten Kreistagssitzung am 10.03.2023 durchzuführen. Die Kreistagsfraktionen wurden gebeten, rechtzeitig geeignete Vorschläge zu unterbreiten und zwar:

 

1 Vorschlag aus der Fraktion der CSU

1 Vorschlag aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW

1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD

 

Die Anzahl der Vorschläge errechnet sich auf Basis der Zusammensetzung des gewählten Kreistages nach dem Hare-Niemayer-Verfahren (Quotenverfahren).

 

Folgende Vorschläge wurden unterbreitet:

 

Fraktion

Ordentliches Mitglied

Vertreter

CSU

Herr Waldemar Brohm

Frau Rosalinde Schraud

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Rita Heeg

Herr Stefan Rettner

UWG-FW

Herr Ernst Joßberger

Herr Hans Fiederling

SPD

Frau Christine Haupt-Kreutzer

Herr Stefan Wolfshörndl

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Wahl der Vertrauenspersonen entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses vom 27.02.2023 durchzuführen.

 

Wahlablauf:

 

Für die Durchführung der Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses wird vom Kreistag ein Wahlausschuss aus folgenden Personen bestellt:

 

1. Herr Tobias Reitzenberger, Leiter Fachbereich 13

2. Herr Jürgen Schwab, Fachbereich 13

3. Herr Manuel Braun, Fachbereich 13

 

Der Wahlausschuss wird vom Kreistag einstimmig bestätigt.

 

Die Wahl der ordentlichen Mitglieder und deren Vertreter wird geheim mit Stimmzettel durchgeführt.

Über die Durchführung der Wahl und das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss eine Niederschrift erstellt, welche der Sitzungsniederschrift beigefügt wird.

 

Ergebnis:

 

Ordentliches Mitglied                          Gültige Stimmen

 

1. N. N.

2. N. N.

3. N. N.

4. N. N.

 

Vertreter                                              Gültige Stimmen

 

1. N. N.

2. N. N.

3. N. N.

4. N. N.

 

Der Kreistag nimmt vom Ergebnis der Wahl der Vertrauenspersonen Kenntnis. Folgende Personen haben somit die erforderliche Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder des Kreistages (36) erhalten:

 

Ordentliches Mitglied:                         Vertreter:

 

1. N. N.                                                            1. N. N.

2. N. N.                                                            2. N. N.

3. N. N.                                                            3. N. N.

4. N. N.                                                            4. N. N.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Opfermann erläutert kurz den Sachverhalt und den Wahlablauf.

 

Auf die Nachfrage von Landrat Eberth, ob es Ergänzungen zum blauen Stimmzettel gibt, schlägt Kreisrat Seifert Herrn Dr. Titus Hay vor.

 

Landrat Eberth bittet die Mitglieder des Kreistages den blauen Stimmzettel unter der Nummer 5 mit den Namen Dr. Titus Hay zu ergänzen.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Wahl der Vertrauenspersonen entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses vom 27.02.2023 durchzuführen.

 

Wahlablauf:

 

Für die Durchführung der Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses wird vom Kreistag ein Wahlausschuss aus folgenden Personen bestellt:

 

1. Herr Tobias Reitzenberger, Leiter Fachbereich 13

2. Herr Jürgen Schwab, Fachbereich 13

3. Herr Manuel Braun, Fachbereich 13

 

Der Wahlausschuss wird vom Kreistag einstimmig bestätigt.

 

Die Wahl der ordentlichen Mitglieder und deren Vertreter wird geheim mit Stimmzettel durchgeführt.

Über die Durchführung der Wahl und das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss eine Niederschrift erstellt, welche der Sitzungsniederschrift beigefügt wird.

 

Ergebnis:

 

Ordentliches Mitglied                          Gültige Stimmen

 

1. Brohm Waldemar                            50

2. Heeg Rita                                        43

3. Joßberger Ernst                              46

4. Haupt-Kreutzer Christine                44

5. Dr. Titus Hay                                   3

 

Vertreter                                              Gültige Stimmen

 

1. Schraud Rosalinde                         51

2. Rettner Stefan                                 41

3. Fiederling Hans                               46

4. Wolfshörndl Stefan                         46

 

Der Kreistag nimmt vom Ergebnis der Wahl der Vertrauenspersonen Kenntnis. Folgende Personen haben somit die erforderliche Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder des Kreistages (36) erhalten:

 

Ordentliches Mitglied:                         Vertreter:

 

1. Brohm Waldemar                            Schraud Rosalinde

2. Heeg Rita                                        Rettner Stefan

3. Joßberger Ernst                              Fiederling Hans

4. Haupt-Kreutzer Christine                Wolfshörndl Stefan

 

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 13

 

Zur Kenntnis an GB 1