Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß einem Kreisausschussbeschluss vom Mai 1979 gewährt der Landkreis Würzburg als Sachaufwandsträger den kreiseigenen Schulen für die Durchführung des Hauswirtschaftsunterrichts einen Kochgeldzuschuss. Der ursprüngliche Betrag von 1,50 DM wurde im Rahmen der Währungsumstellung 2002 geringfügig auf 0,80 € angehoben. Mit Kreisausschussbeschluss vom 28.11.2008 wurde der Kochgeldzuschuss von 0,80 € auf 1,00 € zum 01.01.2009 erhöht.

 

Aufgrund der anhaltenden Steigerung der Lebensmittelpreise fällt es den Schulen zunehmend schwer mit dem bisherigen Kochgeldzuschuss den Hauswirtschaftsunterricht durchzuführen. Die Schulverwaltung schlägt daher vor, den Kochgeldzuschuss ab dem 01.04.2023 auf 1,50 € pro Schüler und Kochtag anzuheben.

 

Die sich daraus ergebenden Mehrkosten belaufen sich insgesamt auf ca. 4.500,00 € im Jahr.

Für das Jahr 2023 würden anteilig Mehrkosten von ca. 3.300,00 € anfallen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

Kochgeldabrechnungen der kreiseigenen Schulen im Jahr 2022

Produktkonto

Schule

Betrag

21511001.527110

Realschule am Maindreieck
Staatl. Realschule Ochsenfurt

1.237,00 €

21512001.527110

Leopold-Sonnemann-Realschule
Staatl. Realschule Höchberg

2.096,00 €

22111000.527110

Rupert-Egenberger-Schule Veitshöchheim

643,00 €

22112000.527110

Rupert-Egenberger-Schule Höchberg

851,00 €

22113000.527110

Rupert-Egenberger-Schule Sommerhausen

523,00 €

23112000.527110

Staatl. Berufsfachschule für Hauswirtschaft
und Kinderpflege

3.617,00 €

 

 

8.967,00 €

 

Der Betrag von 8.967,00 € entspricht für das Jahr 2022 einer Schülerzahl von 8.967.

 

Bei einer Erhöhung des Kochgeldzuschusses von 0,50 € entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 4.500,00 €/Jahr.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Der Kreisausschuss stimmt der Anhebung des Kochgeldzuschusses für die landkreiseigenen Schulen von bisher 1,00 € auf 1,50 € pro Schüler und Kochtag ab dem 01.04.2023 zu.

 

 

Debatte:

 

Herr Lober (Fachbereichsleiter Kreiseigene Schulen, Liegenschaften, Straßen und Hochbau) erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Der Kreisausschuss stimmt der Anhebung des Kochgeldzuschusses für die landkreiseigenen Schulen von bisher 1,00 € auf 1,50 € pro Schüler und Kochtag ab dem 01.04.2023 zu.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 6

 

Zur Kenntnis an ZB, SFB 1, KrPA