Sitzung: 27.02.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Gemäß einem Kreisausschussbeschluss vom Mai 1979 gewährt der Landkreis Würzburg als Sachaufwandsträger den kreiseigenen Schulen für die Durchführung des Hauswirtschaftsunterrichts einen Kochgeldzuschuss. Der ursprüngliche Betrag von 1,50 DM wurde im Rahmen der Währungsumstellung 2002 geringfügig auf 0,80 € angehoben. Mit Kreisausschussbeschluss vom 28.11.2008 wurde der Kochgeldzuschuss von 0,80 € auf 1,00 € zum 01.01.2009 erhöht.
Aufgrund der anhaltenden Steigerung der Lebensmittelpreise fällt es den Schulen zunehmend schwer mit dem bisherigen Kochgeldzuschuss den Hauswirtschaftsunterricht durchzuführen. Die Schulverwaltung schlägt daher vor, den Kochgeldzuschuss ab dem 01.04.2023 auf 1,50 € pro Schüler und Kochtag anzuheben.
Die sich daraus ergebenden Mehrkosten belaufen sich insgesamt auf ca. 4.500,00 € im Jahr.
Für das Jahr 2023 würden anteilig Mehrkosten von ca. 3.300,00 € anfallen.
Entsprechende Haushaltsmittel
stehen zur Verfügung.
Kochgeldabrechnungen der kreiseigenen Schulen im Jahr 2022 |
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Produktkonto |
Schule |
Betrag |
21511001.527110 |
Realschule
am Maindreieck |
1.237,00
€ |
21512001.527110 |
Leopold-Sonnemann-Realschule |
2.096,00
€ |
22111000.527110 |
Rupert-Egenberger-Schule
Veitshöchheim |
643,00
€ |
22112000.527110 |
Rupert-Egenberger-Schule
Höchberg |
851,00
€ |
22113000.527110 |
Rupert-Egenberger-Schule
Sommerhausen |
523,00
€ |
23112000.527110 |
Staatl.
Berufsfachschule für Hauswirtschaft |
3.617,00
€ |
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|
8.967,00
€ |
Der Betrag von 8.967,00 €
entspricht für das Jahr 2022 einer Schülerzahl von 8.967.
Bei einer Erhöhung des
Kochgeldzuschusses von 0,50 € entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 4.500,00
€/Jahr.
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen den Sachvortrag zur Kenntnis.
Der Kreisausschuss stimmt der Anhebung des Kochgeldzuschusses für die landkreiseigenen Schulen von bisher 1,00 € auf 1,50 € pro Schüler und Kochtag ab dem 01.04.2023 zu.
Debatte:
Herr Lober (Fachbereichsleiter Kreiseigene Schulen, Liegenschaften, Straßen und
Hochbau) erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine
Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen den Sachvortrag zur Kenntnis.
Der Kreisausschuss stimmt der Anhebung des Kochgeldzuschusses für die landkreiseigenen Schulen von bisher 1,00 € auf 1,50 € pro Schüler und Kochtag ab dem 01.04.2023 zu.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 6
Zur Kenntnis an ZB,
SFB 1, KrPA