Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Im Zentralen Fachbereich 6 Kreiseigene Schulen, Liegenschaften, Straßen und Hochbau kam es im Jahr 2022 zu einer Überschreitung des Deckungsrings 4 Kreisstraßenunterhalt um 139.599,73 €.

 

Für das Jahr 2022 belief sich der Haushaltsansatz beim Deckungsring 4 Kreisstraßenunterhalt auf 1.670.700,00 €. Die gebuchten Auszahlungen bis zum 31.12.2022 liegen bei 1.810.299,73 €.

 

Nennenswerte Ausgaben fielen im Bereich Kreisstraßenunterhalt unter anderem für die Erneuerungen der Fahrbahndecken zwischen Gelchsheim und Baldersheim (WÜ 43, 275.606,30 €) und zwischen Tückelhausen und der B19 (WÜ 46, 103.070,16 €), für die Instandsetzung der Brücke über die WÜ 47 bei Acholshausen (WÜ 46, 77.087,07 €), für Bohrarbeiten zur Baugrunderkundung für die Instandsetzung der Pleichachbrücke in Mühlhausen (WÜ 2, 25.776,55 €) und für umfangreiche Fahrbahnmarkierungen auf den Kreisstraßen WÜ 3 (57.439,69 €) und WÜ 4 (23.945,80 €) an.

 

Nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die Zuständigkeit für die Bewil-ligung von außerplanmäßigen Ausgaben ab 100.000,00 € beim Kreistag.

 

Eine Sitzung des Kreistages fand zum Zeitpunkt der Erkenntnis über die Überschreitung des Deckungsrings 4 im Jahr 2022 nicht mehr statt.

 

Nachdem die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 150.000,00 € unaufschiebbar war, erfolgte diese im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 45 der Geschäftsordnung des Kreistages.

 

Mit der dringlichen Anordnung wurden am 22.12.2022 für den Kreisstraßenunterhalt (Deckungsring 4) überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,00 € gem. § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages bewilligt. Die Deckung erfolgte über den Gesamthaushalt.

 

Der Kreistag wird über die dringliche Anordnung gem. § 45 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages informiert und nimmt diese zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 6

 

Zur Kenntnis an ZB, S, SFB 1, KrPA