Sitzung: 10.03.2023 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Im
Zentralen Fachbereich 6 Kreiseigene Schulen, Liegenschaften, Straßen und
Hochbau kam es im Jahr 2022 zu einer Überschreitung des Deckungsrings 4
Kreisstraßenunterhalt um 139.599,73 €.
Für
das Jahr 2022 belief sich der Haushaltsansatz beim Deckungsring 4
Kreisstraßenunterhalt auf 1.670.700,00 €. Die gebuchten Auszahlungen bis zum
31.12.2022 liegen bei 1.810.299,73 €.
Nennenswerte
Ausgaben fielen im Bereich Kreisstraßenunterhalt unter anderem für die
Erneuerungen der Fahrbahndecken zwischen Gelchsheim und Baldersheim (WÜ 43,
275.606,30 €) und zwischen Tückelhausen und der B19 (WÜ 46, 103.070,16 €), für
die Instandsetzung der Brücke über die WÜ 47 bei Acholshausen (WÜ 46, 77.087,07
€), für Bohrarbeiten zur Baugrunderkundung für die Instandsetzung der
Pleichachbrücke in Mühlhausen (WÜ 2, 25.776,55 €) und für umfangreiche
Fahrbahnmarkierungen auf den Kreisstraßen WÜ 3 (57.439,69 €) und WÜ 4
(23.945,80 €) an.
Nach
§ 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die Zuständigkeit für die
Bewil-ligung von außerplanmäßigen Ausgaben ab 100.000,00 € beim Kreistag.
Eine
Sitzung des Kreistages fand zum Zeitpunkt der Erkenntnis über die
Überschreitung des Deckungsrings 4 im Jahr 2022 nicht mehr statt.
Nachdem
die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 150.000,00 € unaufschiebbar war,
erfolgte diese im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 45 der
Geschäftsordnung des Kreistages.
Mit
der dringlichen Anordnung wurden am 22.12.2022 für den Kreisstraßenunterhalt
(Deckungsring 4) überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,00 € gem. §
44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages bewilligt. Die Deckung erfolgte
über den Gesamthaushalt.
Der
Kreistag wird über die dringliche Anordnung gem. § 45 Abs. 2 der
Geschäftsordnung des Kreistages informiert und nimmt diese zur Kenntnis.
Debatte:
Es
wird kein Sachvortrag gewünscht.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 6
Zur Kenntnis an ZB,
S, SFB 1, KrPA