Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 9

Sachverhalt:

 

Der Finanzplan ist aus dem Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt in den Spalten Planung 2022 bis Planung 2026 und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfes ersichtlich.

 

Die Abschlusszahlen des Finanzplans stellen sich vorläufig wie folgt dar (in Euro):

 

Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Kreditaufnahmen

2022

-10.663.501

515.413

14.000.000

2023

-4.542.523

2.888.086

18.000.000

2024

310.505

2.544.741

14.000.000

2025

6.858.330

1.586.491

11.000.000

2026

9.855.957

3.730.648

0

 

Der Ergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2023 einen Fehlbetrag aus. Dieser Fehlbetrag wird durch die bestehende Ergebnisrücklage gedeckt. Die negativen Salden des Finanzhaushaltes können bis zum Jahr 2026 mit vorhandenen liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Danach sind am Ende des Finanzplanungszeitraumes noch liquide Mittel in Höhe von ca. 3,73 Mio. € vorhanden.

 

Insgesamt wurde bei den Planungen im Finanzplanungszeitraum von einer Erhöhung der Umlagekraft um 5,0 % zum Vorjahr ausgegangen. Der Ansatz der gemeldeten Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2023 wurde ebenfalls in den Jahren 2024 bis 2026 in den Haushalt aufgenommen.

 

Für die Finanzierung der beschlossenen und eingeplanten erheblichen Investitionen während des Finanzplanungszeitraums wurde für das Jahr 2023 eine Kreditaufnahme in Höhe von 18,0 Mio. €, für die Jahre 2024 von 14,0 Mio. € und 2025 eine Kreditaufnahme in Höhe von 11,0 Mio. € eingeplant. Die Kreditermächtigung in Höhe von 14,0 Mio. € des Haushaltsjahres 2022 musste im vergangenen Jahr nicht in Anspruch genommen werden. Grund hierfür ist, dass die für 2022 eingeplanten Mittel für Investitionen nicht wie vorgesehen abfließen konnten.

 

Im Entwurf ist der Hebesatz der Kreisumlage mit 43,0 v.H. eingeplant. Der nicht gedeckte Bedarf i.S.d. Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) erfolgte auf Grundlage des Finanzhaushaltes. Der Hebesatz wurde für den Finanzplanungszeitraum für das Jahr 2024 mit 45,0 v.H. und in den Jahren 2025 und 2026 mit 46,0 v.H. geplant. Zudem wurde der Bezirksumlagehebesatz mit 20,0 v.H. eingeplant. Im Finanzplanungszeitraum wird von einem gleichbleibenden Hebesatz der Bezirksumlage ausgegangen.

 

 

Eine Erhaltung bzw. Senkung der Kreisumlage wird, über den Finanzplanungszeitraum gesehen, den Gestaltungsspielraum des Kreistages erheblich einschränken. Spielräume bestehen nur dann, wenn in den kommenden Jahren Haushaltsverbesserungen erzielt werden können, die das Ergebnis der Finanzplanungsdaten wesentlich verbessern werden oder wenn im Entwurf vorgesehene Investitionsmaßnahmen über den Finanzplanungszeitraum hinaus auf das Jahr 2026 verschoben werden.

 

Der Hebesatz des Landkreises Würzburg liegt auch mit einer Erhöhung um 4%-Punkte weiterhin unter dem Landesdurchschnitt und im unterfränkischen Bereich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der auf Grundlage des Finanzhaushaltes geplante Finanzplan der Jahre 2022 – 2026 (Stand: 11.01.2023) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. Die in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.

 

 

 

Debatte:

 

Es sind keine Wortmeldungen vorhanden.

 


Beschluss:

 

Der auf Grundlage des Finanzhaushaltes geplante Finanzplan der Jahre 2022 – 2026 (Stand: 11.01.2023) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. Die in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA