Sitzung: 10.03.2023 Kreistag
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Anlage/n: Präsentation
Information zum Haushaltsplan-Entwurf 2023
Haushaltsreden 2023
Sachverhalt:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 (Stand: 11.01.2023) ist als
PDF-Datei in das Ratsinformationssystem Session eingestellt worden. Weiterhin
wurde eine Aufstellung über die Höhe der Kreisumlage, gegliedert nach
Gemeinden, die Eckdaten des Haushaltsplan-Entwurfes 2023 sowie Unterlagen zu
der Finanzsituation der jeweiligen Landkreisgemeinde zur Verfügung gestellt.
Im Entwurf ist, wie in der Vorschau auf das Jahr 2023 im Haushalt 2022,
ein Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 43,0 v.H. eingeplant und damit
gegenüber dem Vorjahr um 4 %-Punkte gestiegen. Im Finanzplanungszeitraum wurde
mit einem Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum im Jahr 2024
mit 45,0 v.H. und in den Jahren 2025 und 2026 mit 46,0 v.H. geplant.
Den Mitgliedern des Kreistages ist mit den Sitzungsunterlagen zur Sitzung des Kreistages am 10.03.2023 eine Aufstellung der Haushaltsdaten für die umlagepflichtigen Gemeinden für das Jahr 2022 sowie für die entsprechenden Finanzplanungsjahre 2023 bis 2025 zur Verfügung gestellt worden. Die Daten hat die Staatl. Rechnungsprüfung in Auftrag von Herrn Landrat Eberth zusammengestellt. Diese geben Aufschluss über die Finanzlage der Gemeinden des Landkreises Würzburg insbesondere Schuldenstand, Haushaltsausgleich, Bedarfszuweisungen sowie über die freie Finanzspanne. Weiterhin wurde eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zur finanziellen Lage der kreisangehörigen Gemeinden als Abwägungshilfe zur Verfügung gestellt. Am 13.02.2023 ist den Ersten Bürgermeistern der landkreisangehörigen Gemeinden im Rahmen einer Bürgermeisterarbeitstagung der Haushaltsplan-Entwurf 2023 vorgestellt worden.
Nach den vorliegenden Finanzdaten
sowie der Stellungnahme der Kommunalaufsicht können alle kreisangehörigen
Gemeinden des Landkreises Würzburg einen genehmigten Haushalt für das Jahr 2022
aufweisen. Auch in den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2025 ist nach heutigem
Stand die dauernde Leistungsfähigkeit gewährleistet. Somit sind alle
kreisangehörigen Gemeinden finanziell so ausgestattet, dass eine Entrichtung
der Kreisumlage in der vorgeschlagenen Höhe möglich ist, ohne dass die
verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden gegenwärtig
und im Finanzplanungszeitraum gefährdet ist.
Die Erstellung des Entwurfes des
Landkreishaushaltes 2023 gestaltete sich in diesem Jahr äußerst schwierig.
Inflation, Energiekrise, der Ukraine-Krieg und der damit verbundenen Aufnahme
von Flüchtlingen sind nur einige Gründe hierfür. Hinzu kommen steigende
Personal- und Sozialausgaben aber auch Aufgaben mit neuen hohen Personalbedarf,
wie z.B. das Wohngeld. Auch der Verlustausgleich an das Kommunalunternehmen hat
sich im Jahr 2022 und 2023 mehr als verdoppelt. Um einen noch höheren Anstieg
des Kreisumlagehebesatzes um bis zu 2 %-Punkte zu vermeiden, wird Herr Landrat
den Beschluss des Kreistages vom 25.07.2022, hinsichtlich Erhöhung der Abschlagszahlung
für den Verlustausgleich des Kommunalunternehmens nicht vollziehen.
Wesentliche Transferleistungen sind die
Auszahlungen für die Jugendhilfe, die Hilfen nach SGB II und SGB XII sowie die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Ausgabepositionen sind
vom Landkreis nicht beeinflussbar und steigen mit der Zahl der Menschen, die
bei uns Zuflucht suchen oder angesichts der Krise in eine soziale Schieflage
geraten. Die Energiepreise belasten den Landkreis und das Kommunalunternehmen mit
den Bereichen landkreiseigene Schulen und Verwaltungsgebäude, der Main-Klinik
in Ochsenfurt sowie den Senioreneinrichtungen stark. Daneben wird der Landkreis
in den nächsten Jahren in seine Förderschulen 30 bis 40 Mio. € investieren.
Auch im Bereich der Kreisstraßen sind in den kommenden Jahren hohe
Investitionen geplant, um das Kreisstraßennetz instand zu halten, zu verbessern
bzw. zu optimieren.
Zugleich steht der Landkreis Würzburg zu
seiner Verpflichtung, seinen Bürgerinnen und Bürgern eine gute und wohnortnahe
medizinische Versorgung zu sichern. Deshalb begann im vergangenen Jahr die
Generalsanierung der Main-Klinik in Ochsenfurt, die sich über ein ganzes
Jahrzehnt erstrecken und am Ende mehr als 100 Millionen Euro kosten wird.
Ferner muss sich der Landkreis in Sachen Katastrophenschutz noch breiter
aufstellen, weshalb das Kreisfeuerwehrzentrum in Klingholz zu einem Dreh- und
Angelpunkt in Katastrophensituationen ausgebaut wurde.
All dies wirkt sich massiv auf die
Landkreisfinanzen aus, weshalb sich die Kreiskämmerei mit Einvernehmen von
Herrn Landrat gezwungen sah, sämtliche sonstige Ausgaben einer genauen Prüfung
zu unterziehen und zu reduzieren. Auch im Sachaufwand in den landkreiseigenen
Schulen wurden Kostenreduzierungen pauschal vorgenommen. Ohne diese strenge
Haushaltsdisziplin wird der Landkreis Würzburg in den kommenden Jahren in
finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Über die tatsächliche Höhe der Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum
muss jeweils unter Berücksichtigung der Umlagekraft von Jahr zu Jahr
entschieden werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Umlagekraft um 2,7 %
gestiegen, nur aus diesem Grunde konnte auf eine noch höhere Steigerung der
Kreisumlage verzichtet werden.
Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus
Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist trotz der geplanten Erhöhung des
Hebesatzes der Kreisumlage nicht möglich. Eine Darlehnsaufnahme in Höhe von
18,0 Mio. € ist daher im Jahr 2023 vorausschauend eingeplant. In welcher Höhe
diese in Anspruch genommen werden muss, ist abhängig vom Fortgang der
Baumaßnahmen und dem daraus resultierenden Liquiditätsabfluss.
Aufgrund des hohen Investitionsvolumens in den Finanzplanungsjahren
(2024: 36,3 Mio. €, 2025: 44,7 Mio. €, 2026: 21,3 Mio. €) sowie zur Vermeidung
eines überproportionalen Anstieges der Kreisumlage, wurden entsprechende
Kreditaufnahmen in 2023 mit 18,0 Mio. € sowie in den Finanzplanungsjahren 2024
mit 14,0 Mio. € und 2025 mit 11,0 Mio. € eingeplant.
Unter Berücksichtigung dieser Planung ergibt sich am Ende des
Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein Bestand an liquiden Mitteln
in Höhe von ca. 3,73 Mio. €.
Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen, soweit erforderlich,
durch zinsgünstige öffentliche Darlehen mit entsprechend tilgungsfreien
Anlaufjahren im Finanzplanungszeitraum finanziert werden können. Aus diesem
Grund ist keine Erhöhung der Tilgungsleistungen eingeplant.
Der zu erwartenden wirtschaftlichen Situation wurde dadurch Rechnung
getragen, dass in den Finanzplanungsjahren 2024, 2025 und 2026 mit einer
Erhöhung der Umlagekraft mit 5 % zum Vorjahr geplant wurde. Bei der
Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Jedoch ist
die Entwicklung der Bezirksumlage durch die in den kommenden Jahren vorgesehene
Krankenhausreform noch völlig ungewiss. Für
das Jahr 2023 und die Folgejahre wurden unveränderte Schlüsselzuweisungen
eingeplant.
Für die Sanierung der Main-Klinik in Ochsenfurt wurde für den ersten
Bauabschnitt in den Jahren 2018 bis 2020 für den nicht durch Förderung
gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2,0 Mio. €, insgesamt 6,0 Mio. €,
ausgezahlt. Aufgrund einer weiteren Anforderung des Kommunalunternehmens
erfolgte im Haushaltsjahr 2022 eine weitere Auszahlung in Höhe von 300.000 €.
Für den ersten Bauabschnitt mit Baukosten in Höhe von 30,0 Mio. € (geplante
Fertigstellung: voraussichtlich Ende 2023) wurde eine Förderung durch den
Freistaat Bayern in Höhe von 24,7 Mio. € zugesagt. Nachdem der nicht durch
Förderung gedeckte Eigenanteil in Höhe von 6,3 Mio. € bereits geleistet wurde,
wurde die jährliche Zahlung in Höhe von 2,0 Mio. € für die weiteren vier Jahre
derzeit ausgesetzt.
Der für das Jahr 2023 vom Kommunalunternehmen gemeldete
Verlustausgleich für das Geschäftsjahr 2022 setzt sich wie folgt zusammen:
Bereich Verkehr, ÖPNV: 5,652
Mio. €
Bereich Pflegeversicherung 0,586
Mio. €
Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH
(mit Pflegeschule u. Haus Ärzte MVZ) 3,064
Mio. €
gesamt 9,302 Mio. €
Hinzu kommen für das Geschäftsjahr 2023 die Personalabrechnung in Höhe
von 328.000 € und der Reinigungsbereich in Höhe von 981.000 €.
Aufgrund der bereits genannten Sachzwänge in Bezug auf die
Pflichtaufgaben des Landkreises im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit
sowie dem Ziel einen nicht über 43,0 v.H. hinausgehenden Kreisumlagehebesatz
einplanen zu müssen, mussten die vom Kommunalunternehmen gemeldeten
Haushaltsansätze für das Geschäftsjahr 2022, die im Haushaltsjahr 2023
auszugleichen, sind erstmals um 10 %-Punkte reduziert worden. Der Verlustvortrag
in Höhe von 930.200 € wurde im Finanzplanungsjahr 2024 zu den fortgeschriebenen
Haushaltsansätzen eingeplant.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in der Sitzung
am 07.11.2022 dem Kreistag empfohlen, die vorgestellten Investitionen sowie
Unterhaltungsmaßnahmen aus dem Bereich des Hoch- und des Straßenbaus, in die
Haushaltsplanung 2023 zu übernehmen. Eine Empfehlung an den Kreistag zur
Übernahme der Haushaltsansätze der Servicestelle Sport und Ehrenamt sowie für
Kulturförderung ist am 21.11.2022 durch den Ausschuss für Sport, Kultur und
Ehrenamt erfolgt. Der Entwurf des Jugendhilfehaushalts wurde vom
Jugendhilfeausschuss am 21.11.2022 ebenfalls zur Verabschiedung empfohlen.
Freiwillige Leistungen aus dem sozialen Bereich, wurden im Sozialausschuss am
24.01.2023 für die Kreistagssitzung am 10.03.2023 empfohlen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass nur mit der eingeplanten
Kreisumlage in Höhe von 43,0 v.H. die Ziele eines positiven Abschlusses der
laufenden Verwaltungstätigkeit, hier insbesondere die Ausgaben im Sozial- und
Jugendhilfebereich und Ausgaben für den ÖPNV, sowie eine erhebliche
Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, hier sei
explizit die Main-Klinik in Ochsenfurt genannt, möglichst über einen längeren
Zeitraum, erreicht werden können. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes
wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, zusätzliche
Belastung durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, steigende Inflation,
höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe
Tarifabschlüsse, Einbruch der Konjunktur), wird eine weitere Anhebung des
Hebesatzes abweichend von der Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies
nicht durch andere Maßnahmen wie den Verzicht auf Investitionen, sowie
sonstigen weiteren Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu
beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum
hinaus noch erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt
aufzubringen sind. Dies ist nach dem derzeitigen Planungsstand und erhöhtem
Hebesatz der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen
eine belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im
Jahre 2026 nicht möglich ist.
Gesetzesänderungen auf allen Ebenen können die Haushaltslage jederzeit
zusätzlich verändern.
Beschlussvorschlag:
1. Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Alle in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu einzelnen Produktkonten und zu vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einzuarbeiten.
2. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird erlassen.
3. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 aufgeführten Kredite aufzunehmen und abzuwickeln.
Debatte:
Frau Hümmer und Herr Schebler stellen die Eckdaten des Haushaltsplanes
2023 anhand einer Präsentation dar.
Kreisrat Seifert fragt nach der Steigerung der Bezirksumlage.
Landrat Eberth teilt mit, dass die Umlagekraftsteigerungen,
die für ganz Unterfranken gelten, schwer zu beziffern seien. Es wäre vermessen
dem Bezirksratsgremium vorwegzugreifen. Er teilt mit, dass der aktuelle
Bezirksumlagesatz (2022) bei 20 % liegt.
Es folgen sodann die
Haushaltsreden zum Haushalt 2023. (siehe Anlage)
Es sprachen: Landrat
Thomas Eberth, CSU Fraktionsvorsitzender Björn Jungbauer, Bündnis 90/Die Grünen
Fraktionsvorsitzende und stellv. Landrätin Karen Heußner, UWG-FW Fraktionsvorsitzender
Hans Fiederling, SPD Fraktionsvorsitzender Stefan Wolfshörndl, FDP/ödp Fraktion
Florian Kuhl in Vertretung für den Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kuhl,
Kreisrat Berthold Seifert, Kreisrätin Simone Barrientos und Kreisrat Matthias
Henneberger
Landrat Eberth weist darauf hin, dass bei der
Straßenerhaltungsmaßnahme Neubrunn eine Verschiebung auf 2024 nicht mehr
möglich sei, da die Vergabe bereits erfolgt sei und der Landkreis damit
schadensersatzpflichtig wäre. Bezüglich des Neubaus Landratsamt bittet er trotz
Digitalisierung die Dienstleistung für den Bürger nicht zu vergessen. Viele
Dienstleistungen seien im Homeoffice nicht abzuarbeiten. Er bitte zu bedenken,
dass für das VgV-Verfahren die Leistungsphasen 1- 3 vergeben wurden. Nach Phase
3 können erst die Planungen gestoppt werden. Des Weiteren merkt er an, dass in
keiner der 52 Landkreisgemeinden die Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze in
Containern haben. Am Landratsamt dagegen schon in Haus 5.
Kreisrat Hansen äußerst sich zur vorgesehenen Streichung des
Radverkehrskonzeptes. In der letzten Sitzung des IKA am 15.02.2023 wurde
beschlossen dem Kreistag zu empfehlen ein Radverkehrskonzept für den Landkreis
Würzburg in interkommunaler Abstimmung mit der Stadt Würzburg zu erstellen. Er
ist der Meinung, dass eine Streichung sich gegen die Interkommunale
Zusammenarbeit richten würde. Einer Verschiebung und einer späteren Auszahlung
der Fördergelder an die Gemeinden könne er zustimmen. Er bittet darum, den
Antrag der CSU abzulehnen oder getrennt darüber abzustimmen.
Kreisrat Kuhl Florian äußert sich zum Neubau des Landratsamtes. Er
erinnert daran, dass die Fraktion FDP/ödp sich kritisch zum VgV-Verfahren
geäußert habe. Ein Appell geht an den Kreistag, den Kreishaushalt nicht mehr
als nötig zu belasten und so früh wie möglich auszusteigen.
Kreisrat Jungbauer geht auf das Radverkehrskonzept ein. Aus
seiner Erfahrung heraus wird das Radverkehrskonzept des Freistaates Bayern
umfangreich werden. Erst wenn das Konzept des Freistaates, die Abstimmungen der
Randgemeinden mit der Stadt Würzburg und der eigens gegründete Fachbereich des
Landratsamtes nicht weiterhelfen, sollte überlegt werden ein externes Büro zu
beauftragen. Bis dahin könnten 200.000 € gestrichen werden.
Kreisrat Götz berichtet, dass die Gemeinde Veitshöchheim
seit Jahren im Austausch mit der Stadt Würzburg sei, um die Radwegeverbindungen
in die Stadt Würzburg und heraus zu verbessern. Er gehe davon aus, dass die
restlichen Randgemeinden sich ebenfalls diesbezüglich mit der Stadt Würzburg im
Austausch befinden. Die vorgesehenen 200.000 € sollten besser für den Ausbau
der Radwege als für ein Konzept investiert werden.
Kreisrat Hansen hebt hervor, dass es ihm nicht um die
Radwegeverbindungen der Randgemeinden um Würzburg gehe, sondern um eine
durchgängige Verbindung von den Randgemeinden des Landkreises zur Stadt.
Kreisrat Labeille geht es nicht nur um die Radwegeverbindungen
nach Würzburg. Ein Radverkehrskonzept würde auch dem Tourismus dienen. Er
schildert, dass in Bayern viele Landkreise ein Radverkehrskonzept haben. Als
Beispiel nennt er den Landkreis Kitzingen. Der Landkreis Main-Spessart sei
gerade dabei ein Konzept zu erstellen.
Kreisrätin Schömig hebt die kommunale Selbstverwaltung hervor.
Als Bürgermeisterin möchte sie sich nicht vorschreiben lassen, wie sie mit
einer Nachbargemeinde einen Radweg zu bauen habe. Wichtiger als ein Konzept
wären ihr die finanziellen Mittel für die Umsetzung zu haben. Die Gemeinden
sollten selbst aufeinander zugehen.
Landrat Eberth hält fest, dass keine weiteren Wortmeldungen
vorhanden sind und schlägt für die Abstimmung folgende Reihenfolge vor:
- Schiebungen und Reduzierungen
- Hebesatz Kreisumlage
- Gesamthaushaltssatzung
Beschluss:
Verschiebungen und Reduzierungen
1. Verschiebung der Radwegeförderung mit einem Betrag
in Höhe von 200.000 € von 2023 nach 2024
Abstimmergebnis: 53 Ja 8
Nein
mehrheitlich
beschlossen
2. Streichung der Kosten zur Erstellung eines extern beauftragten
Radwegekonzeptes (Haushaltsansatz jeweils 100.000 €) im Jahr 2023 und im
Jahr 2024
Abstimmergebnis: 39 Ja 22
Nein
mehrheitlich beschlossen
3.
Verschiebung der Maßnahme WÜ 49 Eichelsee Wäldchen mit
einem Kostenvolumen von 400.000 € von 2023 nach 2024
Abstimmergebnis: 57 Ja 4
Nein
mehrheitlich
beschlossen
4. Reduzierung des EDV-Budgets pauschal um 200.000 €
Abstimmergebnis: 53 Ja 8
Nein
mehrheitlich
beschlossen
5. Der Kreistag wird sich
mit dem Thema der weiteren Notwendigkeit der vertieften Berufsorientierung, die
durch den Landkreis Würzburg finanziert wird, intensiv auseinandersetzen und
eruieren, ob eine Fortsetzung notwendig ist. Daher ergeht ein Prüfauftrag an
die Verwaltung, inwieweit der Posten für das Jahr 2024 nach einer Behandlung in
der Kreistagssitzung im Mai oder Juli 2023 wegfallen kann.
Abstimmergebnis: 46 Ja 15
Nein
mehrheitlich
beschlossen
6. Kreisstraße WÜ 10; Der Ausbau
zwischen Hettstadt und Greußenheim (investiv 4,4 Mio. € in 2024) soll
vor Vergabe nochmals in das Gremium.
Abstimmergebnis: 46 Ja 15
Nein
mehrheitlich
beschlossen
Hebesatz-Kreisumlage:
Landrat Eberth stellt fest, dass außer dem
Landrat keine Mehrheit für eine Erhöhung des Hebesatzes um 4 %-Punkte
gefunden wurde.
Auf eine Abstimmung kann daher verzichtet
werden.
1. Antrag der CSU-Kreistagsfraktion auf Erhöhung des
Hebesatzes der Kreisumlage um 3 %
Abstimmergebnis: 29 Ja 32
Nein
mehrheitlich
abgelehnt
2. Antrag der FDP/ödp-Kreistagsfraktion auf Erhöhung
des Hebesatzes der Kreisumlage um 2,5 %
Abstimmung: 29 Ja 32 Nein
mehrheitlich
abgelehnt
3. Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage um 2 %
Abstimmung: 32 Ja 29 Nein
mehrheitlich
beschlossen
Somit wird
festgehalten, dass der Kreisumlagesatz bei insgesamt 41 % liegt.
Gesamthaushaltsatzung:
1. Die Haushaltssatzung des
Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr
2023 wird in der vorliegenden Fassung mit den beschlossenen Änderungen beschlossen.
Alle in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu
einzelnen Produktkonten sind in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan
einzuarbeiten.
Zusätzliche notwendige Einsparungen um einen
Haushaltsausgleich wegen der Nichterhöhung um 4 % herzustellen muss die
Verwaltung aus dem laufenden Haushalt bzw. durch weitere Abschmelzung der
Liquidität gegenfinanzieren.
2. Die Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2023 wird erlassen.
3. Die Landkreisverwaltung
wird ermächtigt, die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
aufgeführten Kredite aufzunehmen und abzuwickeln.
Abstimmergebnis: 58 Ja 3 Nein
mehrheitlich
beschlossen
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1
Zur Kenntnis an S,
SFB 7, ZB, ZFB 4, ZFB 6, GB 3, KrPA