Beschluss: Mehrfachbeschluss

 

Anlage/n:         Präsentation

                        Information zum Haushaltsplan-Entwurf 2023

                        Haushaltsreden 2023

 

 

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 (Stand: 11.01.2023) ist als PDF-Datei in das Ratsinformationssystem Session eingestellt worden. Weiterhin wurde eine Aufstellung über die Höhe der Kreisumlage, gegliedert nach Gemeinden, die Eckdaten des Haushaltsplan-Entwurfes 2023 sowie Unterlagen zu der Finanzsituation der jeweiligen Landkreisgemeinde zur Verfügung gestellt.

 

Im Entwurf ist, wie in der Vorschau auf das Jahr 2023 im Haushalt 2022, ein Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 43,0 v.H. eingeplant und damit gegenüber dem Vorjahr um 4 %-Punkte gestiegen. Im Finanzplanungszeitraum wurde mit einem Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum im Jahr 2024 mit 45,0 v.H. und in den Jahren 2025 und 2026 mit 46,0 v.H. geplant.

 

Den Mitgliedern des Kreistages ist mit den Sitzungsunterlagen zur Sitzung des Kreistages am 10.03.2023 eine Aufstellung der Haushaltsdaten für die umlagepflichtigen Gemeinden für das Jahr 2022 sowie für die entsprechenden Finanzplanungsjahre 2023 bis 2025 zur Verfügung gestellt worden. Die Daten hat die Staatl. Rechnungsprüfung in Auftrag von Herrn Landrat Eberth zusammengestellt. Diese geben Aufschluss über die Finanzlage der Gemeinden des Landkreises Würzburg insbesondere Schuldenstand, Haushaltsausgleich, Bedarfszuweisungen sowie über die freie Finanzspanne. Weiterhin wurde eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zur finanziellen Lage der kreisangehörigen Gemeinden als Abwägungshilfe zur Verfügung gestellt. Am 13.02.2023 ist den Ersten Bürgermeistern der landkreisangehörigen Gemeinden im Rahmen einer Bürgermeisterarbeitstagung der Haushaltsplan-Entwurf 2023 vorgestellt worden.

 

Nach den vorliegenden Finanzdaten sowie der Stellungnahme der Kommunalaufsicht können alle kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Würzburg einen genehmigten Haushalt für das Jahr 2022 aufweisen. Auch in den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2025 ist nach heutigem Stand die dauernde Leistungsfähigkeit gewährleistet. Somit sind alle kreisangehörigen Gemeinden finanziell so ausgestattet, dass eine Entrichtung der Kreisumlage in der vorgeschlagenen Höhe möglich ist, ohne dass die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden gegenwärtig und im Finanzplanungszeitraum gefährdet ist.

 

Die Erstellung des Entwurfes des Landkreishaushaltes 2023 gestaltete sich in diesem Jahr äußerst schwierig. Inflation, Energiekrise, der Ukraine-Krieg und der damit verbundenen Aufnahme von Flüchtlingen sind nur einige Gründe hierfür. Hinzu kommen steigende Personal- und Sozialausgaben aber auch Aufgaben mit neuen hohen Personalbedarf, wie z.B. das Wohngeld. Auch der Verlustausgleich an das Kommunalunternehmen hat sich im Jahr 2022 und 2023 mehr als verdoppelt. Um einen noch höheren Anstieg des Kreisumlagehebesatzes um bis zu 2 %-Punkte zu vermeiden, wird Herr Landrat den Beschluss des Kreistages vom 25.07.2022, hinsichtlich Erhöhung der Abschlagszahlung für den Verlustausgleich des Kommunalunternehmens nicht vollziehen.

 

Wesentliche Transferleistungen sind die Auszahlungen für die Jugendhilfe, die Hilfen nach SGB II und SGB XII sowie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Ausgabepositionen sind vom Landkreis nicht beeinflussbar und steigen mit der Zahl der Menschen, die bei uns Zuflucht suchen oder angesichts der Krise in eine soziale Schieflage geraten. Die Energiepreise belasten den Landkreis und das Kommunalunternehmen mit den Bereichen landkreiseigene Schulen und Verwaltungsgebäude, der Main-Klinik in Ochsenfurt sowie den Senioreneinrichtungen stark. Daneben wird der Landkreis in den nächsten Jahren in seine Förderschulen 30 bis 40 Mio. € investieren. Auch im Bereich der Kreisstraßen sind in den kommenden Jahren hohe Investitionen geplant, um das Kreisstraßennetz instand zu halten, zu verbessern bzw. zu optimieren.

 

Zugleich steht der Landkreis Würzburg zu seiner Verpflichtung, seinen Bürgerinnen und Bürgern eine gute und wohnortnahe medizinische Versorgung zu sichern. Deshalb begann im vergangenen Jahr die Generalsanierung der Main-Klinik in Ochsenfurt, die sich über ein ganzes Jahrzehnt erstrecken und am Ende mehr als 100 Millionen Euro kosten wird. Ferner muss sich der Landkreis in Sachen Katastrophenschutz noch breiter aufstellen, weshalb das Kreisfeuerwehrzentrum in Klingholz zu einem Dreh- und Angelpunkt in Katastrophensituationen ausgebaut wurde.

 

All dies wirkt sich massiv auf die Landkreisfinanzen aus, weshalb sich die Kreiskämmerei mit Einvernehmen von Herrn Landrat gezwungen sah, sämtliche sonstige Ausgaben einer genauen Prüfung zu unterziehen und zu reduzieren. Auch im Sachaufwand in den landkreiseigenen Schulen wurden Kostenreduzierungen pauschal vorgenommen. Ohne diese strenge Haushaltsdisziplin wird der Landkreis Würzburg in den kommenden Jahren in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

 

Über die tatsächliche Höhe der Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung der Umlagekraft von Jahr zu Jahr entschieden werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Umlagekraft um 2,7 % gestiegen, nur aus diesem Grunde konnte auf eine noch höhere Steigerung der Kreisumlage verzichtet werden.

 

Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist trotz der geplanten Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage nicht möglich. Eine Darlehnsaufnahme in Höhe von 18,0 Mio. € ist daher im Jahr 2023 vorausschauend eingeplant. In welcher Höhe diese in Anspruch genommen werden muss, ist abhängig vom Fortgang der Baumaßnahmen und dem daraus resultierenden Liquiditätsabfluss.

 

Aufgrund des hohen Investitionsvolumens in den Finanzplanungsjahren (2024: 36,3 Mio. €, 2025: 44,7 Mio. €, 2026: 21,3 Mio. €) sowie zur Vermeidung eines überproportionalen Anstieges der Kreisumlage, wurden entsprechende Kreditaufnahmen in 2023 mit 18,0 Mio. € sowie in den Finanzplanungsjahren 2024 mit 14,0 Mio. € und 2025 mit 11,0 Mio. € eingeplant. Unter Berücksichtigung dieser Planung ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 3,73 Mio. €.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen, soweit erforderlich, durch zinsgünstige öffentliche Darlehen mit entsprechend tilgungsfreien Anlaufjahren im Finanzplanungszeitraum finanziert werden können. Aus diesem Grund ist keine Erhöhung der Tilgungsleistungen eingeplant.

 

Der zu erwartenden wirtschaftlichen Situation wurde dadurch Rechnung getragen, dass in den Finanzplanungsjahren 2024, 2025 und 2026 mit einer Erhöhung der Umlagekraft mit 5 % zum Vorjahr geplant wurde. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Jedoch ist die Entwicklung der Bezirksumlage durch die in den kommenden Jahren vorgesehene Krankenhausreform noch völlig ungewiss. Für das Jahr 2023 und die Folgejahre wurden unveränderte Schlüsselzuweisungen eingeplant.

 

Für die Sanierung der Main-Klinik in Ochsenfurt wurde für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2018 bis 2020 für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2,0 Mio. €, insgesamt 6,0 Mio. €, ausgezahlt. Aufgrund einer weiteren Anforderung des Kommunalunternehmens erfolgte im Haushaltsjahr 2022 eine weitere Auszahlung in Höhe von 300.000 €. Für den ersten Bauabschnitt mit Baukosten in Höhe von 30,0 Mio. € (geplante Fertigstellung: voraussichtlich Ende 2023) wurde eine Förderung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 24,7 Mio. € zugesagt. Nachdem der nicht durch Förderung gedeckte Eigenanteil in Höhe von 6,3 Mio. € bereits geleistet wurde, wurde die jährliche Zahlung in Höhe von 2,0 Mio. € für die weiteren vier Jahre derzeit ausgesetzt.

 

Der für das Jahr 2023 vom Kommunalunternehmen gemeldete Verlustausgleich für das Geschäftsjahr 2022 setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bereich Verkehr, ÖPNV:                                 5,652 Mio. €

Bereich Pflegeversicherung                            0,586 Mio. €

Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH

(mit Pflegeschule u. Haus Ärzte MVZ)           3,064 Mio. €

gesamt                                                            9,302 Mio. €

 

Hinzu kommen für das Geschäftsjahr 2023 die Personalabrechnung in Höhe von 328.000 € und der Reinigungsbereich in Höhe von 981.000 €.

 

Aufgrund der bereits genannten Sachzwänge in Bezug auf die Pflichtaufgaben des Landkreises im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie dem Ziel einen nicht über 43,0 v.H. hinausgehenden Kreisumlagehebesatz einplanen zu müssen, mussten die vom Kommunalunternehmen gemeldeten Haushaltsansätze für das Geschäftsjahr 2022, die im Haushaltsjahr 2023 auszugleichen, sind erstmals um 10 %-Punkte reduziert worden. Der Verlustvortrag in Höhe von 930.200 € wurde im Finanzplanungsjahr 2024 zu den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen eingeplant.

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in der Sitzung am 07.11.2022 dem Kreistag empfohlen, die vorgestellten Investitionen sowie Unterhaltungsmaßnahmen aus dem Bereich des Hoch- und des Straßenbaus, in die Haushaltsplanung 2023 zu übernehmen. Eine Empfehlung an den Kreistag zur Übernahme der Haushaltsansätze der Servicestelle Sport und Ehrenamt sowie für Kulturförderung ist am 21.11.2022 durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt erfolgt. Der Entwurf des Jugendhilfehaushalts wurde vom Jugendhilfeausschuss am 21.11.2022 ebenfalls zur Verabschiedung empfohlen. Freiwillige Leistungen aus dem sozialen Bereich, wurden im Sozialausschuss am 24.01.2023 für die Kreistagssitzung am 10.03.2023 empfohlen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass nur mit der eingeplanten Kreisumlage in Höhe von 43,0 v.H. die Ziele eines positiven Abschlusses der laufenden Verwaltungstätigkeit, hier insbesondere die Ausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich und Ausgaben für den ÖPNV, sowie eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, hier sei explizit die Main-Klinik in Ochsenfurt genannt, möglichst über einen längeren Zeitraum, erreicht werden können. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, zusätzliche Belastung durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, steigende Inflation, höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse, Einbruch der Konjunktur), wird eine weitere Anhebung des Hebesatzes abweichend von der Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen wie den Verzicht auf Investitionen, sowie sonstigen weiteren Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen sind. Dies ist nach dem derzeitigen Planungsstand und erhöhtem Hebesatz der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2026 nicht möglich ist.

 

Gesetzesänderungen auf allen Ebenen können die Haushaltslage jederzeit zusätzlich verändern.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Alle in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu einzelnen Produktkonten und zu vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einzuarbeiten.

 

2.       Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird erlassen.

 

3.       Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 aufgeführten Kredite aufzunehmen und abzuwickeln.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Hümmer und Herr Schebler stellen die Eckdaten des Haushaltsplanes 2023 anhand einer Präsentation dar.

 

Kreisrat Seifert fragt nach der Steigerung der Bezirksumlage.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass die Umlagekraftsteigerungen, die für ganz Unterfranken gelten, schwer zu beziffern seien. Es wäre vermessen dem Bezirksratsgremium vorwegzugreifen. Er teilt mit, dass der aktuelle Bezirksumlagesatz (2022) bei 20 % liegt.

 

Es folgen sodann die Haushaltsreden zum Haushalt 2023. (siehe Anlage)

 

Es sprachen: Landrat Thomas Eberth, CSU Fraktionsvorsitzender Björn Jungbauer, Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzende und stellv. Landrätin Karen Heußner, UWG-FW Fraktionsvorsitzender Hans Fiederling, SPD Fraktionsvorsitzender Stefan Wolfshörndl, FDP/ödp Fraktion Florian Kuhl in Vertretung für den Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kuhl, Kreisrat Berthold Seifert, Kreisrätin Simone Barrientos und Kreisrat Matthias Henneberger

 

 

 

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass bei der Straßenerhaltungsmaßnahme Neubrunn eine Verschiebung auf 2024 nicht mehr möglich sei, da die Vergabe bereits erfolgt sei und der Landkreis damit schadensersatzpflichtig wäre. Bezüglich des Neubaus Landratsamt bittet er trotz Digitalisierung die Dienstleistung für den Bürger nicht zu vergessen. Viele Dienstleistungen seien im Homeoffice nicht abzuarbeiten. Er bitte zu bedenken, dass für das VgV-Verfahren die Leistungsphasen 1- 3 vergeben wurden. Nach Phase 3 können erst die Planungen gestoppt werden. Des Weiteren merkt er an, dass in keiner der 52 Landkreisgemeinden die Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze in Containern haben. Am Landratsamt dagegen schon in Haus 5.

 

Kreisrat Hansen äußerst sich zur vorgesehenen Streichung des Radverkehrskonzeptes. In der letzten Sitzung des IKA am 15.02.2023 wurde beschlossen dem Kreistag zu empfehlen ein Radverkehrskonzept für den Landkreis Würzburg in interkommunaler Abstimmung mit der Stadt Würzburg zu erstellen. Er ist der Meinung, dass eine Streichung sich gegen die Interkommunale Zusammenarbeit richten würde. Einer Verschiebung und einer späteren Auszahlung der Fördergelder an die Gemeinden könne er zustimmen. Er bittet darum, den Antrag der CSU abzulehnen oder getrennt darüber abzustimmen.

 

Kreisrat Kuhl Florian äußert sich zum Neubau des Landratsamtes. Er erinnert daran, dass die Fraktion FDP/ödp sich kritisch zum VgV-Verfahren geäußert habe. Ein Appell geht an den Kreistag, den Kreishaushalt nicht mehr als nötig zu belasten und so früh wie möglich auszusteigen.

 

Kreisrat Jungbauer geht auf das Radverkehrskonzept ein. Aus seiner Erfahrung heraus wird das Radverkehrskonzept des Freistaates Bayern umfangreich werden. Erst wenn das Konzept des Freistaates, die Abstimmungen der Randgemeinden mit der Stadt Würzburg und der eigens gegründete Fachbereich des Landratsamtes nicht weiterhelfen, sollte überlegt werden ein externes Büro zu beauftragen. Bis dahin könnten 200.000 € gestrichen werden.

 

Kreisrat Götz berichtet, dass die Gemeinde Veitshöchheim seit Jahren im Austausch mit der Stadt Würzburg sei, um die Radwegeverbindungen in die Stadt Würzburg und heraus zu verbessern. Er gehe davon aus, dass die restlichen Randgemeinden sich ebenfalls diesbezüglich mit der Stadt Würzburg im Austausch befinden. Die vorgesehenen 200.000 € sollten besser für den Ausbau der Radwege als für ein Konzept investiert werden.

 

Kreisrat Hansen hebt hervor, dass es ihm nicht um die Radwegeverbindungen der Randgemeinden um Würzburg gehe, sondern um eine durchgängige Verbindung von den Randgemeinden des Landkreises zur Stadt.

 

Kreisrat Labeille geht es nicht nur um die Radwegeverbindungen nach Würzburg. Ein Radverkehrskonzept würde auch dem Tourismus dienen. Er schildert, dass in Bayern viele Landkreise ein Radverkehrskonzept haben. Als Beispiel nennt er den Landkreis Kitzingen. Der Landkreis Main-Spessart sei gerade dabei ein Konzept zu erstellen.

 

Kreisrätin Schömig hebt die kommunale Selbstverwaltung hervor. Als Bürgermeisterin möchte sie sich nicht vorschreiben lassen, wie sie mit einer Nachbargemeinde einen Radweg zu bauen habe. Wichtiger als ein Konzept wären ihr die finanziellen Mittel für die Umsetzung zu haben. Die Gemeinden sollten selbst aufeinander zugehen.

 

Landrat Eberth hält fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorhanden sind und schlägt für die Abstimmung folgende Reihenfolge vor:

 

  1. Schiebungen und Reduzierungen
  2. Hebesatz Kreisumlage
  3. Gesamthaushaltssatzung

 


Beschluss:

 

Verschiebungen und Reduzierungen

 

1.     Verschiebung der Radwegeförderung mit einem Betrag in Höhe von 200.000 € von 2023 nach 2024

 

Abstimmergebnis:       53 Ja               8 Nein

                                                mehrheitlich beschlossen

 

2.     Streichung der Kosten zur Erstellung eines extern beauftragten Radwegekonzeptes (Haushaltsansatz jeweils 100.000 €) im Jahr 2023 und im Jahr 2024

 

Abstimmergebnis:       39 Ja               22 Nein

                        mehrheitlich beschlossen

 

 

 

 

 

3.      Verschiebung der Maßnahme WÜ 49 Eichelsee Wäldchen mit einem Kostenvolumen von 400.000 € von 2023 nach 2024

 

Abstimmergebnis:        57 Ja               4 Nein

                                     mehrheitlich beschlossen

 

 

4.     Reduzierung des EDV-Budgets pauschal um 200.000 €

Abstimmergebnis:        53 Ja               8 Nein

                                     mehrheitlich beschlossen

 

 

5.     Der Kreistag wird sich mit dem Thema der weiteren Notwendigkeit der vertieften Berufsorientierung, die durch den Landkreis Würzburg finanziert wird, intensiv auseinandersetzen und eruieren, ob eine Fortsetzung notwendig ist. Daher ergeht ein Prüfauftrag an die Verwaltung, inwieweit der Posten für das Jahr 2024 nach einer Behandlung in der Kreistagssitzung im Mai oder Juli 2023 wegfallen kann.

 

Abstimmergebnis:        46 Ja               15 Nein

                                     mehrheitlich beschlossen

 

 

6.     Kreisstraße WÜ 10; Der Ausbau zwischen Hettstadt und Greußenheim (investiv 4,4 Mio. € in 2024) soll vor Vergabe nochmals in das Gremium.

 

Abstimmergebnis:        46 Ja               15 Nein

                                     mehrheitlich beschlossen

 

 

 

 

Hebesatz-Kreisumlage:

 

Landrat Eberth stellt fest, dass außer dem Landrat keine Mehrheit für eine Erhöhung des Hebesatzes um 4 %-Punkte gefunden wurde.

 

Auf eine Abstimmung kann daher verzichtet werden.

 

 

1.     Antrag der CSU-Kreistagsfraktion auf Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage um 3 %

 

Abstimmergebnis:        29 Ja               32 Nein

                                     mehrheitlich abgelehnt

 

 

2.     Antrag der FDP/ödp-Kreistagsfraktion auf Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage um 2,5 %

 

Abstimmung:                29 Ja               32 Nein

                                     mehrheitlich abgelehnt

 

3.     Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage um 2 %

 

Abstimmung:                32 Ja               29 Nein

                                     mehrheitlich beschlossen

 

Somit wird festgehalten, dass der Kreisumlagesatz bei insgesamt 41 % liegt.

 

 

Gesamthaushaltsatzung:

 

1.     Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in der vorliegenden Fassung mit den beschlossenen Änderungen beschlossen.

 

Alle in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu einzelnen Produktkonten sind in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einzuarbeiten.

Zusätzliche notwendige Einsparungen um einen Haushaltsausgleich wegen der Nichterhöhung um 4 % herzustellen muss die Verwaltung aus dem laufenden Haushalt bzw. durch weitere Abschmelzung der Liquidität gegenfinanzieren.

 

2.     Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird erlassen.

 

3.     Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 aufgeführten Kredite aufzunehmen und abzuwickeln.

 

 

Abstimmergebnis:            58 Ja               3 Nein

                                         mehrheitlich beschlossen

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, SFB 7, ZB, ZFB 4, ZFB 6, GB 3, KrPA