Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Kreuzung der Staatstraße 2418 mit der Kreisstraße WÜ16 ist in der Unfallauswertung 2018-2020 als sog. Unfallhäufungsstelle (UHS) erfasst. Hauptsächlich kommt es bei diesem Knotenpunkt durchkreuzenden und einbiegenden Verkehr in West-Ost-Richtung zu Unfällen. Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes im Bestand ist durch die vergleichsweise hohe Verkehrsbelastung gerade noch ausreichend (QSV D). Insgesamt liegt hier eine ungünstige Knotenpunktform vor.

Die Unfallkommission im Landkreis Würzburg hat daher empfohlen, das bestehende Verkehrssicherheitsdefizit durch bauliche Anpassung der Kreuzung, unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit, zu beseitigen.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg als Vertreter des Straßenbaulastträgers der St 2418 (Freistaat Bayern) hat hierzu eine Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung des Knotenpunktes beauftragt. Hierin wurden folgende Varianten untersucht:

 

1.     Änderung der Vorfahrtsrichtung

2.     Lichtsignalanlage

3.     Mini-Kreisverkehrsplatz

 

Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie kommen für die Beseitigung des Verkehrssicherheitsdefizits lediglich die Varianten „Lichtsignalanlage“ und „Mini-Kreisverkehrsplatz“ in Frage.

Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit verspricht der Mini-Kreisverkehrsplatz jedoch eine deutlich bessere Leistungsfähigkeit (QSV A) gegenüber der Lichtsignalanlage (QSV C).

Mit Mini-Kreisverkehren an derart vergleichbare Kreuzungen, insbesondere hinsichtlich der Verkehrsbelastung, liegen in der bayerischen Straßenbauverwaltung jedoch keinerlei Erfahrungen vor. Zudem unterliegt die Errichtung von Mini-Kreisverkehren der Abstimmungspflicht mit dem Staatministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr.

 

In Abstimmung mit der Unfallkommission, der Regierung von Unterfranken und dem Staatsministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr wurde daher folgende Vorgehensweise festgelegt: An der Kreuzung soll für einen „Testbetrieb“ zunächst ein provisorischer Mini-Kreisverkehr errichtet werden. Aus den im Testbetrieb gewonnenen Erkenntnissen wird dann unter Beteiligung der genannten Stellen die Festlegung für den finalen Umbau der Kreuzung getroffen (Lichtsignalanlage oder Mini-Kreisverkehr).

 

Der Landkreis Würzburg ist gemäß Art. 32 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz kreuzungs- und somit auch kostenbeteiligt. Die vorläufig ermittelte Kostenschätzung für den Umbau der Kreuzung zu einem provisorischen Mini-Kreisverkehr beläuft sich auf ca. 100.000 €. Die Kostenteilung zwischen den beteiligten Baulastträgern ergibt sich gemäß Art. 32 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz aus dem Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Fahrbahnäste. Der Kostenanteil des Landkreises Würzburg beträgt demnach rund 53 % der kreuzungsbedingten Gesamtkosten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zur Kenntnis.

 

Herr Landrat Eberth wird ermächtigt, mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch das Staatliche Bauamt Würzburg, eine Vereinbarung zum Kreuzungsumbau St 2418/WÜ 16 in Winterhausen zu schließen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Kreisrat Henneberger befürwortet grundsätzlich die Variante Mini-Kreisverkehr. Er spricht das Thema Fußgängerüberwege an sowie das Thema Finanzen (Kostenaufteilung Landkreis).

 

Herr Voll geht zunächst auf die Fußgängerüberwege ein und erläutert die Kostenaufteilung, die sich nicht nach der Verkehrsstärke richte, sondern nach dem Verhältnis der vorhandenen Fahrbahnbreite.

 

Kreisrat Hansen hält es für sinnvoll eine Entschärfung der Unfallhäufungsstelle anzustreben sowie den Mini-Kreisverkehr zunächst mittels Probebetrieb zu testen. Er bittet im Falle einer endgültigen Umsetzung jedoch darum, sich nochmal Gedanken zum Rad- und Fußverkehr zu machen und vor allem den Radverkehr im Gesamtkonzept der Brücke (Winterhausen-Sommerhausen) mit einzubeziehen.

 

Kreisrat Haaf spricht die in der Skizze eingezeichnete Furt Richtung Goßmannsdorf an. Er ist der Auffassung, dass ein Fußgängerüberweg weiter vorne besser wäre.

 

Herr Voll äußert, dass aufgrund der engen Platzverhältnisse der Mini-Kreisverkehr dies nicht vorsehe. Ebenso sei nach den Planungsvorgaben bei einem Mini-Kreisverkehr der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen.

 

Kreisrat Fischer fragt nach, inwieweit die Gemeinde Winterhausen bei einem Vollausbau mit dabei sei?

 

Herr Voll teilt mit, dass die Gemeinde bei den Planungen involviert werde und viele Abstimmungsgespräche erfolgen werden.

 

Landrat Eberth merkt an, dass nach der Probephase und Begutachtung die Abwägung erfolge, inwieweit ein Mini-Kreisverkehr sinnvoll erscheine, erst dann erfolgt die Planung, die Ausschreibungen und dann die Bauphase. Es sei von 2-3 Jahren auszugehen.

 

Es folgen weitere Wortmeldungen zum Thema Fußgängerüberwege sowie zur überörtlichen Umleitung während der Bauzeit.

 

Herr Voll teilt mit, dass bei der Errichtung des Probe-Kreisverkehrs im Zusammenhang mit dem Brückenausbau eine Vollsperrung notwendig sei. Die Verkehrsführung sei derzeit noch in der Abstimmung.

Was das Thema Fußgängerüberwege angehe, so werde er das Thema nochmal bei der Polizei und der Verkehrsbehörde vorbringen.

 

Bürgermeister Luksch äußert sich, dass die Gemeinde die Maßnahmen zur Minimierung des Unfallschwerpunktes begrüße. Er weist auf unterirdische Leitungen hin (Verrohrung Steingraben, Düker Fernwasserleitung), auf die Breitbandausbaumaßnahmen 2024/25 sowie den Anbau des Kindergartens, die Gemeinde würde es daher ebenfalls begrüßen, wenn im Ort ein Zebrastreifen wäre. Des Weiteren sei wichtig, dass das Provisorium so gebaut werde, wie es später im Echtbetrieb ist, daher würde er auch keinen Bypass an der Stelle einplanen. Die Gemeinde erhoffe sich zudem, dass der Schwerlastverkehr durch diese Maßnahme künftig diese Kreuzung meide.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zur Kenntnis.

 

Herr Landrat Eberth wird ermächtigt, mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch das Staatliche Bauamt Würzburg, eine Vereinbarung zum Kreuzungsumbau St 2418/WÜ 16 in Winterhausen zu schließen.

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 6, StBA (Herrn Voll)

 

Zur Kenntnis an ZB, SFB 1, KrPA