Sitzung: 23.07.2012 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Geschäftsbereichleiter
Horlemann erläutert nochmals den Sachverhalt. Er weist daraufhin, dass gegenüber
der Vorlage nunmehr vier Träger ihre Bereitschaft zum Abschluss der
vorgeschlagenen Vereinbarung gegeben hätten. Beim vierten Träger handelt es
sich um die Stiftung für Hör- und Sprachförderung, die Karl-Kreuß-Schule. Er
stellt zudem nochmals heraus, dass auch die Stadt Würzburg mit den gleichen
Trägern für das gleiche Entgelt die gleiche Vereinbarung abschließen werde.
Landrat
Nuß
spricht von einer „guten Sache“, in der der Landkreis Würzburg eine Sonderrolle
einnehme. Natürlich müsse einem klar sei, dass der Haushalt entsprechend mit
den anfallenden Kosten belastet werde. Unterfränkische Landkreise zahlen in der
Regel 13,-- bis 15,-- € für die Schulbegleitung und hätten ausschließlich das Elternmodell.
Er halte das jetzt gewählte Trägermodell für eine interessante Alternative für
Eltern. In jedem Falle hätten diese nun eine Wahlmöglichkeit.
Kreisrat
Halbleib, MdL, bedankt sich für die schnelle Umsetzung des von der SPD gestellten
Antrages. Dies stelle eine große Hilfe für die Eltern dar.
Kreisrat
Ländner, MdL, spricht von einem Meilenstein im Landkreis Würzburg. Der Wert dieses
Beschlusses habe bayernweite Signalwirkung. Wenn man die Inklusion umsetzen
wolle, sei dies ein richtiger und wichtiger Schritt.
Kreisrat
Fuchs bemerkt, wenn zwei Abgeordnete des Bayer. Landtages die Angelegenheit
so gut darstellen, dann müsse er daraus folgern, dass das doch auch der Landtag
zahlen solle. Er sehe hier eine zusätzliche Aufgabe, die dem Landkreis viel
Geld koste. Er stehe zwar voll dahinter, lieber wäre ihm aber, wenn es einen
anderen Finanzier gebe.
Landrat
Nuß
stellt fest, dass es wichtig sei, heute einen Beschluss zu fassen, um die
Eltern wie geplant entlasten zu können. Er trägt sodann den Beschlussvorschlag
vor.
Beschluss:
Dem Abschluss der vorgelegten „Vereinbarung gemäß § 77 SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung des Einsatzes von Schulbegleitern/Schulbegleiterinnen“ mit den hierfür in Frage kommenden Trägern und Diensten wird zugestimmt.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 3, FB 31 b, ZFB 2
Zur Kenntnis an FB 31
a, KrPA