Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Geschäftsbereichleiter Horlemann erläutert nochmals den Sachverhalt. Er weist daraufhin, dass gegenüber der Vorlage nunmehr vier Träger ihre Bereitschaft zum Abschluss der vorgeschlagenen Vereinbarung gegeben hätten. Beim vierten Träger handelt es sich um die Stiftung für Hör- und Sprachförderung, die Karl-Kreuß-Schule. Er stellt zudem nochmals heraus, dass auch die Stadt Würzburg mit den gleichen Trägern für das gleiche Entgelt die gleiche Vereinbarung abschließen werde.

 

Landrat Nuß spricht von einer „guten Sache“, in der der Landkreis Würzburg eine Sonderrolle einnehme. Natürlich müsse einem klar sei, dass der Haushalt entsprechend mit den anfallenden Kosten belastet werde. Unterfränkische Landkreise zahlen in der Regel 13,-- bis 15,-- € für die Schulbegleitung und hätten ausschließlich das Elternmodell. Er halte das jetzt gewählte Trägermodell für eine interessante Alternative für Eltern. In jedem Falle hätten diese nun eine Wahlmöglichkeit.

 

Kreisrat Halbleib, MdL, bedankt sich für die schnelle Umsetzung des von der SPD gestellten Antrages. Dies stelle eine große Hilfe für die Eltern dar.

 

Kreisrat Ländner, MdL, spricht von einem Meilenstein im Landkreis Würzburg. Der Wert dieses Beschlusses habe bayernweite Signalwirkung. Wenn man die Inklusion umsetzen wolle, sei dies ein richtiger und wichtiger Schritt.

 

Kreisrat Fuchs bemerkt, wenn zwei Abgeordnete des Bayer. Landtages die Angelegenheit so gut darstellen, dann müsse er daraus folgern, dass das doch auch der Landtag zahlen solle. Er sehe hier eine zusätzliche Aufgabe, die dem Landkreis viel Geld koste. Er stehe zwar voll dahinter, lieber wäre ihm aber, wenn es einen anderen Finanzier gebe.

 

Landrat Nuß stellt fest, dass es wichtig sei, heute einen Beschluss zu fassen, um die Eltern wie geplant entlasten zu können. Er trägt sodann den Beschlussvorschlag vor.

 


Beschluss:

 

Dem Abschluss der vorgelegten „Vereinbarung gemäß § 77 SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung des Einsatzes von Schulbegleitern/Schulbegleiterinnen“ mit den hierfür in Frage kommenden Trägern und Diensten wird zugestimmt.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, FB 31 b, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an FB 31 a, KrPA