Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Debatte:

 

Nach dem Sachvortrag von Herrn Künzig von der Kämmerei meldet sich Kreisrat Lehrieder, MdB, zu Wort. Unter Hinweis auf die Abwicklung des Grunderwerbes für die Gaubahntrasse bei den Gemeinden Aub, Bieberehren, Gelchsheim und Sonderhofen hält er es für richtig, der Gemeinde für den Bauplatz den tatsächlichen Wert in Höhe von 26.000,00 Euro, in dem Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge plus Kanalanschlusskosten enthalten sind, zu erstatten.

 

In einer intensiven Debatte mit Wortbeiträgen von Landrat Nuß, Kreisrat Ländner, Kreisrat Lehrieder, Kreisrätin Kinzinger und Kreisrat Stichler werden verschiedene Argumente ausgetauscht, was in dieser Sache der richtige Weg sei. Nur das reine Grundstück zu übergeben, die Erschließungskosten dem Landkreis zu erstatten oder aber das Grundstück inklusive Erschließungskosten der Gemeinde zu überlassen.

 

Landrat Nuß greift im Letzten einen Vorschlag von Kreisrat Ländner, MdL, auf, das Grundstück der Gemeinde zu überlassen. Verkaufe die Gemeinde das Grundstück an einen Dritten, so müsse der Käufer Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge für Wasser- und Kanalanschlusskosten an den Landkreis zurückerstatten. Hierüber lässt er dann auch abstimmen.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Kreistag der Übertragung des Grundstückes Fl.Nr. 255/34 der Gemarkung Eichelsee an die Gemeinde Gaukönigshofen zuzustimmen.

 

Die geleisteten Erschließungskosten sind bei einer Verwertung/Nutzung des Grundstückes durch Dritte an den Landkreis Würzburg zurückzuerstatten.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA