Beschluss: Mehrfachbeschluss

Anlage/n:       1 Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Die Kreistagsfraktion der SPD beantragt mit Schreiben vom 22.04.2021 den Beitritt in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune Bayern“ (AGFK e. V.).

 

Der Kreisausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 21.06.2021 mit dem Antrag und den vom SFB 4 vorgestellten Sachstandsbericht.

 

Im Rahmen der Prüfung des Antrages und zur Vorbereitung der Behandlung im Kreisausschuss wurden die Aufnahmekriterien und Vorteile einer Mitgliedschaft aufgearbeitet.

Grundlage sind die Informationen des AGFK e. V. die auf der Homepage aufgelistet sind:

Mitglied werden – AGFK (agfk-bayern.de)

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Landkreise 3.000 € pro Jahr.

 

Die Gründe bzw. Vorteile einer Mitgliedschaft werden vom AGFK e. V. wie folgt beschrieben:

 

Gründe für die Mitgliedschaft in der AGFK Bayern

1.Interessensvertretung gegenüber Land, Bund, EU sowie anderen Dritten

Die AGFK Bayern setzt sich gegenüber dem Land, dem Bund sowie anderen Akteuren für die rad-verkehrsspezifischen Interessen der Mitgliedskommunen ein. Dies betrifft insbesondere mehr Mittel für den Radverkehr. Die AGFK Bayern bündelt die Interessen der Kommunen und verleiht ihnen dadurch ein stärkeres Gewicht.

2.Erfahrungs-und Informationsaustausch im Netzwerk der AGFK Bayern

Im Netzwerk der AGFK Bayern ist schnell der richtige Ansprechpartner gefunden. Die verschiedenen Angebote der AGFK wie Facharbeitskreis und Unterarbeitskreise, Homepage mit internem Bereich und zahlreiche Veranstaltungen bieten Kommunikationsplattformen, um sich zu vernetzen und Erfahrungen auszutauschen. Die Geschäftsstelle der AGFK Bayern bündelt Informationen und gibt diese an ihre Mitgliedskommunen weiter. Von Bedeutung sind auch die „kurzen Wege“ zum Freistaat Bayern

3.Beratung und Hilfestellung

Radverkehrsbeauftragte finden bei Fragen der Radverkehrsförderung die richtigen Ansprechpartner im Netzwerk der AGFK Bayern. So werden Synergieeffekte genutzt, z.B. bei Planungs-und Infrastrukturthemen oder Öffentlichkeitsarbeit. Fachbezogene Leitfäden werden durch die AGFK Bayern erstellt und mit dem Land abgestimmt -dies kann die Umsetzung und Einführung vor Ort erleichtern.

4.Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit

Mitgliedskommunen der AGFK Bayern werden bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Durch die kostenfreie Nutzung der AGFK-Materialien können in den Kommunen Kosten gespart und Mitarbeiter entlastet werden. Die Materialien werden unter Beteiligung des AGFK-Koordinationsbüros und professioneller Planungsbüros erstellt.

5.Veranstaltungen und Seminare

Mitgliedern der AGFK Bayern stehen zahlreiche Veranstaltungsformate offen: Fachgespräche, Fachtagungen, Arbeitskreise, Exkursionen und Seminare. Vertretern aus Politik und Verwaltung bieten diese Angebote eine Plattform für Weiterbildung und für den erforderlichen Erfahrungsaustausch.

6.Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“

Ausschließlich Mitgliedskommunen der AGFK Bayern können die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ erhalten. Die Auszeichnung signalisiert nicht nur eine fahrradfreundliche Atmosphäre, sondern zeugt zugleich von einer gewissen Lebensqualität vor Ort. Sie ist ein deutliches Marken-und Qualitätszeichen und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen.

 

Mittlerweile konnten sowohl die notwendigen Pflichtaufgaben geklärt und ein möglicher Zeithorizont sowie Kostenschätzungen erarbeitet werden. In der Sitzung werden die Ergebnisse vorgestellt, um die weitere Vorgehensweise zu beraten und zu beschließen.

 

Der Freistaat Bayern arbeitet ebenfalls an einer Weiterentwicklung des Radwegenetzes. Unter der Dachmarke RadlLand Bayern (www.radlland-bayern.de) werden alle Aktivitäten des Freistaats Bayern rund um das Thema Radverkehr gebündelt. Sie wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) gemeinsam betreut.

 

Für die Planung einer Fahrradtour bieten wir mit dem Radroutenplaner Bayern (www.radlland-bayern.de/radroutenplaner) ein modernes und zuverlässiges Informations- und Routingwerkzeug an. Dieses soll in Kürze auch als html-Widget zur Einbindung in kommunale Webseiten zur Verfügung stehen.

Um diesen Radroutenplaner laufend auf dem aktuellsten Stand zu halten, soll ein Fachportal eingerichtet werden, in dem autorisierte Personen aus den Kommunen neue Routenführungen, Routenverlegungen, Baustelleninformationen, etc. melden können. Eine Weiterentwicklung mit einem Mängelmelder für Nutzer ist ebenfalls angedacht. Autorisierte Personen könnten für die lokalen Netze (Radzielwegweisung) die Radverkehrsbeauftragten sowie für die Themenrouten die Tourismusmitarbeiter/innen der Landkreise und kreisfreien Städte sein.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Würzburg soll seine Aktivitäten und Bemühungen rund um das Radwegenetz weiter ausbauen und alle Möglichkeiten eines koordinierten, nutzerfreundlichen und zukunftsweisenden Ausbaus begleiten. Der Landkreis Würzburg wird nicht Mitglied im AGFK
e. V..

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Leiter der Stabsstelle Landrat, erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.

 

Kreisrat Wolfshörndl äußert sich, dass ihm durchaus bewusst sei, dass anspruchsvolle Kriterien vorgegeben sind, die aufwendig, aber dennoch sinnvoll seien. Es sei ein Prozess, der viele Player brauche. Er weist auf die viel höheren Ausgaben für den Straßenbau und den Erhalt von Straßen hin, daher halte er es konzeptionell in der Summe durchaus vertretbar.

 

Landrat Eberth sieht nicht das Problem beim Thema Geld, sondern die Verstrickung Landkreis – Kommune als wichtigen Punkt und welche Zugriffsmöglichkeiten der Landkreis habe z.B. beim Thema Mängelmelder und Winterdienst. Dies sei ein Portfolio an Kriterien, die die Verwaltung vom Nutzen / Aufwand und dem Ergebnis mit Fragezeigen versehen lässt, da nicht der Landkreis den Radweg baut, sondern die Gemeinde.

 

Herr Dröse weist darauf hin, dass die Verwaltung die nächsten Jahre am Radwegeverkehrskonzept arbeite.

 

Kreisrat Winzenhörlein äußert sich, dass die Grünen den Antrag der SPD unterstützen werden. Er ist der Meinung, dass nicht alle Kommunen von Anfang an mit eingebunden werden müssen, sondern es sukzessiv umgesetzt werden könnte. Ihm fehle eine klare Zielvorgabe für die Anhebung des Radverkehrs, daran müsse auch gearbeitet werden. Das derzeitige Radwegenetz sei eher ein „Alltagsradwegenetz“ das für die Freizeit gedacht ist, für Pendler es jedoch kein vernünftiges Radwegenetz gebe und genau das sei der Punkt. Hier wären auch die Kommunen gefragt und umso wichtiger wäre deshalb einen Koordinator (Radverkehrswegemanager), der vom Landratsamt aus diese Aufgaben übernimmt, wie z.B. die Koordination des Winterdienstes, des Baustellenmanagements und des Mängelmanagements.

 

Kreisrat Jungbauer sieht zwar die Notwendigkeit des Themas, dennoch sei er der Auffassung, dass sich die Umsetzung in den Kommunen schwer gestalten könnte. Zudem nütze ein tolles Konzept keinem etwas, wenn dieses nicht umgesetzt werde. Des Weiteren werden die meisten Kommunen auf dem Gebiet sowieso tätig, wenn diese eine Notwendigkeit sehen, wofür es dann entsprechende Fördermittel gebe. Er vertritt die Auffassung, dass die Kommunen hierfür kein Landkreiskonzept benötigen.

 

Kreisrat Juks äußert sich, dass sich der Radwegebau in den letzten 14 Jahren durchaus positiv entwickelt habe. Deshalb sollte dieser Weg auch weitergegangen werden, um das Netz weiterhin gut auszubauen. Die Kommunen müssen vor Ort Lösungen finden und die angesprochenen Maßnahmen vor Ort umsetzen. Problematisch sehe er das angesprochene Thema Winterdienst. Dieses Thema sei aus seiner Sicht nicht zu gewährleisten. Er erinnert an die Debatte im Kreistag angesichts der Erhöhung der Kreisumlage, weiteren Diskussionen um neue Stellen, die im nächsten Haushalt eine weitere Erhöhung der Kreisumlage zur Folge haben werden, und weist darauf hin, dass es sich nicht um eine originäre Aufgabe des Landkreises handele.

 

Kreisrat Schlier weist darauf hin, dass die Mitarbeiter in den Bauhöfen der Kommunen bereits jetzt schon überlastet seien und deshalb nicht mit einem zusätzlichen Winterdienst oder Bereitschaftsdienst für die Radwege belastet werden können.

Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass viele Radwege gerade in der Fläche durch die Landwirtschaft genutzt werden, was zur Folge hat, dass diese Wege vor allem im Herbst stark verschmutzt sind. Als weiteres Problem der Kommune benennt er die mangelnden Ausgleichsflächen, die u.a. für den Bau von Radwegen notwendig seien. Ein Radweg für den reinen Berufsverkehr sei daher aus seiner Sicht in der Fläche nicht möglich.

 

Kreisrätin Hecht äußert, dass ein Radwegekonzept einen gewissen Druck aufbauen würde, um möglichst schnell Veränderungen in einem Bereich, der notwendig sei, vorzunehmen. Es sei eine Frage der Priorisierung. Sie weist darauf hin, dass niemand außer Frage stelle, dass ein Straßennetz gebraucht werde für den motorisierten Individualverkehr, dass jedoch eine Veränderung vorgenommen werden müsse im Bereich des Verkehrs insgesamt und dass der Fahrradverkehr in einer anderen Weise unterstützt werden müsse, als es bisher erfolgt sei. Was die angesprochenen Winterdienste auf den Radwegen angehe, so sei dies witterungsbedingt nicht täglich notwendig, demnach scheide dies als Hauptargument aus. Sie habe den Eindruck, dass viele Kommunen dringend personell unterstützt werden müssen, dass es durchaus Möglichkeiten gebe, Planungen zu vereinfachen, modellhaft voranzutreiben und die Kommunen dadurch zu unterstützen. Der Landkreis habe Ressourcen, die den Kommunen unter Umständen nicht gegeben sind. Hierfür wäre ein Radwegemanager sehr hilfreich, um das Projekt Fahrradwege/Berufspendlerwege wirklich voranzutreiben. Sie sehe aufgrund der Verkehrswende eine gewisse Verpflichtung.

 

Kreisrat Fiederling ist der Auffassung, dass mit „Druck von oben“ auf die Kommunen nichts erreicht werde, auch möchte er diesen Druck auf die Kommunen nicht aufbauen.

 

Kreisrat Winzenhörlein sieht das Ganze nicht als „Druck von oben“, sondern als Angebot und Unterstützung. Was die zuvor angesprochenen Argumente Winterdienst und fehlende Ausgleichsflächen angehe, so würde es sicherlich Lösungen geben. Er vertritt den Standpunkt: „Wo ein Wille, da auch ein Weg“.

 

Kreisrat Wolfshörndl weist drauf hin, dass bereits 93 Gebietskörperschaften in Bayern Mitglied in dem Verband seien, darunter auch große Flächenlandkreis, die scheinbar mit der Umsetzung keine Probleme haben.

 

Kreisrat Jungbauer spricht das Thema der Verkehrssicherheitspflicht an und welche Verantwortung die Kommunen tragen. Er sei der Auffassung, dass dieses Konzept keinen Meter mehr Radweg bringe. Die Kommunen wüssten selbst, was sie vor Ort tun wollen und tun müssen. Mehr als das Logo, dass der Landkreis sich auf die Website schreiben kann, könne er nicht erkennen. Ihm sei bis dato kein Projekt im Landkreis bekannt, dass nicht umgesetzt werden könnte, weil der Landkreis nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt hätte. Er weist darauf hin, dass der Bau von Radwegen oft nicht daran scheitere, ob es ein Konzept gebe, sondern daran, die Grundstückseigentümer von der Notwendigkeit des Radweges zu überzeugen. Wichtig sei aus seiner Sicht, dass zielgerichtet weitergemacht werde. Ob eine Mitgliedschaft im AGFK e.V. bestehe oder nicht, sei hierfür nicht ausschlaggebend.

 

Kreisrat Krämer ist ebenfalls der Auffassung, dass sich der Landkreis nicht diesem Druck aussetzen solle, denn es gebe genügend kostspielige Aufgaben. Er pflichtet seinen Vorrednern bei, dass schon viele Verbesserungen in den letzten Jahren umgesetzt worden sind, ebenso der Hinweis was zusätzliche Stellen angehe. Er äußert sich, dass auch er keinen Vorteil in einer Mitgliedschaft beim AGFK e.V. sehe.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer vertritt die Auffassung, dass das Ganze nicht nur im Bereich Radwege gesehen werden müsse, sondern im Gesamtkontext Nahverkehr, ÖPNV. Wichtig wären beispielsweise die Hauptverkehrsachsen im Zugang zur Stadt Würzburg. Diese wären sicherlich abdeckbar. Sie sehe den Landkreis in dem Projekt als Vorreiterrolle.

 

Kreisrat Kuhl schließt sich den Äußerungen der Grünen und auch der SPD an, dass immer weiter geplant und verbessert werden müsse, dennoch möchte er sich auch den Argumenten der Kollegen Krämer und Juks anschließen, dass kein Druck auf die Kommunen aufgebaut werde. Er sehe eine Mitgliedschaft im AGFK e.V. nicht als zielführend an.

 

Landrat Eberth äußert, dass der Landkreis in Sachen Radwege gut aufgestellt sei, dennoch sei das Thema immer wieder mit den Bürgermeister*Innen zu diskutieren. Gerade das Beispiel „Welche Achse hat welche Bedeutung“ sei ein wichtiger Punkt und genau hier sei der Kritikpunkt, dass der Landkreis keine Zugriffsmöglichkeiten habe. Deshalb müsse bei dem Thema die Gemeinde für sich definieren, welche Priorisierungen vorgenommen werden müssen.

Des Weiteren sei er der Auffassung, dass der Landkreis zwischenzeitlich in der Beratung und Unterstützung der Kommunen sowie in der Planungsbegleitung über den Geschäftsbereich 2 und den Geschäftsbereich 5 hervorragend aufgestellt ist und mit Frau Stumpf (SFB 4) bereits eine hervorragende Radverkehrsmanagerin habe, die diesbezüglich bestmöglich unterstützt und auch beim Alltagsradwegenetz mit dem Freistaat Bayern das Kartenmaterial fortgeschrieben habe.

Er betont, dass sicherlich mehr immer besser sei, dennoch sehe er es derzeit nicht als gegeben, die Vielfalt an Notwendigkeiten durch den Landkreis Würzburg zu erfüllen. Aufgrund der kontroversen Debatte schlägt er deshalb vor, den Beschlussvorschlag aufzuteilen:


Beschluss:

 

1.    Der Landkreis Würzburg soll seine Aktivitäten und Bemühungen rund um das Radwegenetz weiter ausbauen und alle Möglichkeiten eines koordinierten, nutzerfreundlichen und zukunftsweisenden Ausbaus begleiten.

 

 

Ergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

 

 

2.    Der Landkreis Würzburg wird derzeit nicht Mitglied im AGFK e. V..

 

 

Ergebnis: 10 Ja   5 Nein

                  mehrheitlich beschlossen

 

 


Zur weiteren Veranlassung an S, SFB 4

 

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