Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:       1 Präsentation

 

 

 

Sachverhalt:

 

Endlagersuche

 

In Deutschland wird ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) setzt die Standortsuche als Vorhabenträgerin um. Die Suche nach dem am besten geeigneten Standort läuft nach festen Regeln ab. Diese stehen im Standortauswahlgesetz (StandAG).

 

Standortauswahlverfahren

 

Das Standortauswahlverfahren verläuft in drei Phasen, in denen der Suchraum immer weiter eingegrenzt wird. Dabei steigt der Detaillierungsgrad der Informationen über einen möglichen Standort. Am Ende jeder Phase werden die Vorschläge des BGE vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft. Auf dieser Basis unterrichtet das Bundesumweltministerium Bundestag und Bundesrat, die über das weitere Vorgehen entscheiden.

 

Phase I: Teilgebiete (Schritt 1) und Vorschlag für Standortregionen (Schritt 2)

Schritt 1 der Phase I: Teilgebiete

 

Ausgangspunkt war eine uneingeschränkte bundesweite Suche, somit wurde kein Standort von vornherein ausgeschlossen oder bevorzugt. Die BGE ermittelt geeignete Standortregionen. Ungeeignete Gebiete werden ausgeschlossen, z.B., weil es dort Erdbeben oder Vulkanismus geben kann. Als Ergebnis veröffentlichte die BGE den „Zwischenbericht Teilgebiete“.

 

Schritt 2 der Phase I: Standortregionen

 

Im Schritt 2 der Phase I werden aus den 90 Teilgebieten wenige Standortregionen identifiziert, die für eine übertägige Erkundung gut geeignet erscheinen. Auf dieser Basis macht die BGE einen Standortregionenvorschlag. Zudem werden Regionalkonferenzen angestoßen, die umfangreiche Informations- und Kontrollrechte im weiteren Standortauswahlverfahren haben.

 

Phase II: übertägige Erkundung

 

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung erkundet die durch Bundesgesetz ausgewählten Standortregionen übertägig. Mit Bohrungen und seismischen Messungen wird ermittelt, ob der Untergrund für ein Endlager geeignet sein kann. Die Arbeiten münden in begründete Vorschläge zu den untertägig zu erkundenden Standorten.

 

Phase III: untertägige Erkundung

 

Die ausgewählten Standorte werden Untertage erkundet, um die notwendigen Erkenntnisse über den Standort zu gewinnen.

 

Finale: Standortvorschlag und Standortentscheidung

 

Ein unabhängiges nationales Begleitgremium begleitet das Verfahren. An allen Entscheidungen wird die Öffentlichkeit beteiligt.

 

Das BASE prüft den Vorschlag der BGE einschließlich des zugrundeliegenden Standortvergleichs und bewertet unter Abwägung sämtlicher privater und öffentlicher Belange sowie der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens, welches der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist.

 

Diesen Standortvorschlag übermittelt das BASE an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Entscheidung über den Standort fällen Bundestag und Bundesrat.

 

 

Aktueller Verfahrensstand

 

Die BGE hat den „Zwischenbericht Teilgebiete“ am 28. September 2020 veröffentlicht. Er weist 90 Gebiete in Deutschland aus, die günstige geologische Bedingungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen.

 

Nach den drei Beratungsterminen der Fachkonferenz Teilgebiete, bei denen Bürger*innen, Wissenschaftler*innen, Kommunen und gesellschaftliche Interessengruppen ihre Anmerkungen dazu einbringen konnten, geht es nun in Schritt 2 der Phase I der Endlagersuche darum, diese große Fläche der Teilgebiete einzugrenzen.

 

Hierzu wird mit Daten aus vier Teilgebieten eine für alle 90 Teilgebiete übertragbare Methodik entwickelt, die zur Prüfung der Sicherheitskriterien an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle geeignet sind.

 

Der nächste Meilenstein ist der Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen.

 

 

Landkreis Würzburg: Saxothuringikum (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO)

 

Das Teilgebiet „Saxothuringikum“ erstreckt sich von Südwesten über Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt bis ins südliche Brandenburg und Sachsen. Es ist eines von 90 Teilgebieten, die im „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht worden sind.

 

Seit dem Sommer 2021 ist es eines von vier Gebieten zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Unterschiedliche Entstehungszeiten des Grundgebirges bringen verschiedene kristalline Wirtsgesteine zutage. Das Gebiet bietet somit unterschiedliche Testfälle für methodische Überlegungen an, die bei einer Methode für alle Teilgebiete helfen können.

 

 

Ausführliche Informationen zum Verfahren und der „Zwischenbericht Teilgebiete“ können unter www.bge.de abgerufen werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Endlagersuche zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, spätestens nach Abschluss der Phase I, wieder zu berichten.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Leiter der Stabsstelle Landrat, erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Endlagersuche zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, spätestens nach Abschluss der Phase I, wieder zu berichten.


Zur weiteren Veranlassung an S, SFB 4

 

Zur Kenntnis an GB 5