Sitzung: 04.04.2022 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: 1 Präsentation
Sachverhalt:
Endlagersuche
In
Deutschland wird ein Endlager für hochradioaktive
Abfälle gesucht. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) setzt die
Standortsuche als Vorhabenträgerin um. Die Suche nach dem am besten geeigneten
Standort läuft nach festen Regeln ab. Diese stehen im Standortauswahlgesetz
(StandAG).
Standortauswahlverfahren
Das
Standortauswahlverfahren verläuft in drei Phasen, in denen der Suchraum immer
weiter eingegrenzt wird. Dabei steigt der Detaillierungsgrad der Informationen
über einen möglichen Standort. Am Ende jeder Phase werden die Vorschläge des
BGE vom Bundesamt für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung (BASE)
geprüft. Auf dieser Basis unterrichtet das Bundesumweltministerium Bundestag und Bundesrat, die über das
weitere Vorgehen entscheiden.
Phase I: Teilgebiete (Schritt 1) und Vorschlag
für Standortregionen (Schritt 2)
Schritt 1 der Phase
I: Teilgebiete
Ausgangspunkt
war eine uneingeschränkte bundesweite Suche, somit wurde kein Standort von
vornherein ausgeschlossen oder bevorzugt. Die BGE ermittelt geeignete
Standortregionen. Ungeeignete Gebiete werden ausgeschlossen, z.B., weil es dort
Erdbeben oder Vulkanismus geben kann. Als Ergebnis veröffentlichte die BGE
den „Zwischenbericht Teilgebiete“.
Schritt 2 der Phase
I: Standortregionen
Im Schritt 2 der Phase I werden aus den 90
Teilgebieten wenige Standortregionen identifiziert, die für eine übertägige
Erkundung gut geeignet erscheinen. Auf dieser Basis macht die BGE einen
Standortregionenvorschlag. Zudem werden Regionalkonferenzen angestoßen, die
umfangreiche Informations- und Kontrollrechte im weiteren
Standortauswahlverfahren haben.
Phase II: übertägige Erkundung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung erkundet die durch Bundesgesetz
ausgewählten
Standortregionen übertägig.
Mit
Bohrungen und seismischen Messungen wird ermittelt, ob der Untergrund für ein
Endlager geeignet sein kann. Die
Arbeiten münden in begründete Vorschläge zu den untertägig zu erkundenden
Standorten.
Phase III: untertägige Erkundung
Die
ausgewählten Standorte werden Untertage erkundet, um die notwendigen
Erkenntnisse über den Standort zu gewinnen.
Finale: Standortvorschlag und
Standortentscheidung
Ein
unabhängiges nationales Begleitgremium
begleitet das Verfahren. An allen Entscheidungen wird die Öffentlichkeit beteiligt.
Das BASE
prüft den Vorschlag der BGE einschließlich des zugrundeliegenden
Standortvergleichs und bewertet unter Abwägung sämtlicher privater und
öffentlicher Belange sowie der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens, welches
der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist.
Diesen
Standortvorschlag übermittelt das BASE an das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Entscheidung über den Standort fällen
Bundestag und Bundesrat.
Aktueller
Verfahrensstand
Die BGE hat den „Zwischenbericht Teilgebiete“ am 28. September 2020
veröffentlicht. Er weist 90 Gebiete in Deutschland aus, die günstige
geologische Bedingungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten
lassen.
Nach den drei Beratungsterminen der
Fachkonferenz Teilgebiete, bei denen Bürger*innen, Wissenschaftler*innen,
Kommunen und gesellschaftliche Interessengruppen ihre Anmerkungen dazu
einbringen konnten, geht es nun in Schritt 2 der Phase I der Endlagersuche
darum, diese große Fläche der Teilgebiete einzugrenzen.
Hierzu
wird mit Daten aus vier Teilgebieten eine für alle 90 Teilgebiete übertragbare Methodik entwickelt, die zur Prüfung der Sicherheitskriterien an
ein Endlager für hochradioaktive Abfälle geeignet sind.
Der nächste
Meilenstein ist der Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen.
Landkreis Würzburg:
Saxothuringikum (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO)
Das Teilgebiet „Saxothuringikum“ erstreckt sich von Südwesten über
Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt bis ins südliche
Brandenburg und Sachsen. Es ist eines von 90 Teilgebieten, die im „Zwischenbericht
Teilgebiete“ veröffentlicht worden sind.
Seit dem Sommer 2021 ist es eines von vier Gebieten zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen
Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Unterschiedliche Entstehungszeiten des
Grundgebirges bringen verschiedene kristalline Wirtsgesteine zutage. Das Gebiet
bietet somit unterschiedliche Testfälle für methodische Überlegungen an, die
bei einer Methode für alle Teilgebiete helfen können.
Ausführliche Informationen zum Verfahren und der „Zwischenbericht
Teilgebiete“ können unter www.bge.de abgerufen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Endlagersuche zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, spätestens nach Abschluss der Phase I, wieder zu berichten.
Debatte:
Herr Dröse, Leiter der
Stabsstelle Landrat, erläutert den Sachverhalt anhand einer
Power-Point-Präsentation.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Endlagersuche zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, spätestens nach Abschluss der Phase I, wieder zu berichten.
Zur weiteren
Veranlassung an S, SFB 4
Zur Kenntnis an GB 5