Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Am 25.02.2022 wurde eine Lenkungsgruppe von Herrn Landrat Eberth gegründet, die eine mögliche Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine koordinieren soll. Geleitet wird diese derzeit von Regierungsrätin Nina Opfermann und Paul Justice. Teil dieser Lenkungsgruppe sind zudem Vertreterinnen und Vertreter weiterer Fachbereiche wie z.B. dem Ordnungs- und Gesundheitsamt, der Asylbetreuung sowie dem Kreisbrandrat. Weiterhin aktualisieren die Hilfsorganisationen, die Feuerwehren sowie das THW ihre Konzepte, füllen Lager auf und bereiten ihre Helferinnen und Helfer für den Einsatzfall vor.

 

Die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt als Aufgabe des Staatl. Landratsamtes (Kreisverwaltungsbehörde). Die Kosten hierfür trägt der Freistaat Bayern. Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist jedoch davon auszugehen, dass der Landkreis Würzburg für die Finanzierung der Hilfsmaßnahmen im Landkreis Würzburg in Vorleistung gehen muss.

 

Sobald die Möglichkeit besteht über das Integrierte Haushalts- und Kassenverfahren (IHV) des Freistaates Bayern direkt auf den Staatshaushalt zu buchen, ist eine Vorleistung durch den Landkreis Würzburg nicht mehr notwendig. Erfahrungsgemäß kann dies jedoch noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, gem. Art. 60 Abs. 1 Landkreisordnung (LkrO), außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1,0 Mio.€ für den Haushalt 2022 zu bewilligen. Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 1,0 Mio.€ des Freistaat Bayern.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bewilligt für den Haushalt 2022 gem. Art. 60 Abs. 1 Landkreisordnung (LkrO) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1,0 Mio.€ für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen im Landkreis Würzburg und geht damit in Vorleistung für den Freistaat Bayern. Die Deckung hierfür erfolgt durch Einnahmen in gleicher Höhe durch den Freistaat Bayern.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Hümmer, Fachbereichsleitung Finanzen und Controlling, erläutert den Sachverhalt.

Sie teilt mit, dass entgegen dem ursprünglichen Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage der Betrag von 1 Mio. € auf 3 Mio. € erhöht werden soll.

 

Grund sei, dass die Kosten für Unterbringung bereits über das IHV gebucht werden können (IMS vom 04.03.2022). Die außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz benötigt.

 

 

Landrat Eberth lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

 

Der Kreistag bewilligt für den Haushalt 2022 gem. Art. 60 Abs. 1 Landkreisordnung (LkrO) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 3,0 Mio.€ für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen im Landkreis Würzburg und geht damit in Vorleistung für den Freistaat Bayern. Die Deckung hierfür erfolgt durch Einnahmen in gleicher Höhe durch den Freistaat Bayern.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA