Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Debatte:

 

Landrat Nuß begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ersten Bürgermeister Weber aus Estenfeld und informiert, dass für diesen Antrag eigentlich der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt zuständig sei. Da dieser erst im Oktober tage, die Gemeinde Estenfeld jedoch früher ein Signal benötige, sei dieser Punkt auf die Tagesordnung genommen worden.

 

Kreisrätin Kinzinger weist darauf hin, dass der Fördertopf „Kultur“ nicht wieder aufgebläht werde, wie dies bereits im vergangenen Jahr der Fall gewesen sei. Es gäbe ein Budget für Kulturförderung, dieses dürfe nicht überschritten werden. Solange der Rahmen eingehalten werde, spreche nichts gegen eine mögliche Förderung.

 

Kreisrat Ländner, MdL, hält es für wichtig, klar zu unterscheiden, ob hier eine immer wiederkehrende Veranstaltung vorliege, oder ob es sich um eine einmalige Veranstaltung handele. Er gehe davon aus, dass es sich um eine einmalige Angelegenheit handele, die der Region förderlich sei. In den Haushaltsjahren 2014 oder 2015 werde die Sache nicht mehr auftauchen.

 

Kreisrat Stichler kann grundsätzlich dem Antrag zustimmen, hält es aber für wichtig, kein „Fass aufzumachen“. Für ihn sei wichtig, wer Veranstalter sei und das Risiko der Veranstaltung trage. Sei dies die Gemeinde, eine Firma, ein Unternehmen oder ein Verein oder eine Organisation vor Ort. Wer bekomme die sicher zu erzielenden Einnahmen? Er könne sich gut vorstellen, dass der Landkreis eine Ausfallbürgschaft übernehme, die nur dann greife, wenn ein Verlust bei der Veranstaltung entstehe.

 

Bürgermeister Weber von der Gemeinde Estenfeld, dem das Wort erteilt wird, teilt mit, dass die Gemeinde der Veranstalter sei. Allerdings hole sich die Gemeinde professionelle Hilfe bei der Organisation und Abwicklung dieses Festes.

 

Kreisrat Lehrieder, MdB, weist auf die Präzedenzwirkung hin. Der von dem Vorredner geäußerten Meinung könne er sich anschließen. Wenn es sich um eine einmalige Veranstaltung dieser Art handele, könne man sicher einer Förderung, gleich wie diese geartet sei, zustimmen.

 

Herr Stumpf informiert, dass der Landkreis selbstverständlich einen Verwendungsnachweis zur Veranstaltung verlange. Ergebe sich hier ein Gewinn, so müsse der Förderbetrag gekürzt oder letztlich gar nicht ausgezahlt werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinde Estenfeld wird für die Durchführung der Garten- und Landhaustage 2013 in Estenfeld ein einmaliger Projektzuschuss in Höhe von 6.000 Euro (ca. 20 %) aus den Mitteln der Kulturförderung gewährt, vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistages über den Haushalt 2013.

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Zur weiteren Veranlassung an S 1, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA