Sitzung: 21.02.2011 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Nach den Ausführungen von Herrn
Blenk zu der Notwendigkeit der Neufestsetzung der Mietobergrenzen spricht Kreisrat Halbleib, MdL, drei Punkte an:
·
Homogene Wohnbereiche sind auf den gesamten
Landkreis gesehen nicht gleich, es gibt sicher Unterschiede z.B. zwischen
Riedenheim und Veitshöchheim. Nach der Wohngeldverordnung gibt es jedenfalls
Unterschiede bei Gemeinden über 10.000 Einwohnern im Vergleich zu Gemeinden
darunter.
·
Bei der Ermittlung der Mietobergrenzen wird die
Eigenleistung vorausgesetzt, was ist mit Maklerprovisionen?
·
Wie sieht es mit Ermessensentscheidung der
Verwaltung in Einzelfällen bei Überschreitung der Mietobergrenzen aus?
Da er hier noch Beratungsbedarf sehe, schlage er vor, unter Umständen
den Sozialausschuss zu beteiligen und vorher auch die Beratungsdienste der Wohlfahrtspflege
einzubinden. Erst dann solle im Kreistag vorgetragen werden.
Herr Blenk erwidert, dass
die angesetzten vergleichsweise Wohnungen im unteren Bereich längen, es handele
sich um sehr einfache Wohnungen und keine Luxuswohnungen, deshalb gehe man von
keinen so großen Unterschieden aus. Beim angesprochenen Ermessen hat der
Sachbearbeiter den Spielraum der sozialen Komponente.
Eine Kaution oder Provision für eine Wohnung könne über eine
Darlehensgewährung, die allerdings auch im Ermessen des Sachbearbeiters liege,
abgewickelt werden.
Einen runden Tisch mit Beratungsdiensten und Wohlfahrtsverbänden
einzuberufen halte er für nicht zielführend und hilfreich, da hier dann sicher
noch über noch höhere Mieten gesprochen werde, das Amt aber gewisse Grenzen zu
beachten habe.
Auf Nachfrage von Kreisrat
Trautner, wie viele Personen über die Mietobergrenzen kommen, erwidert Herr
Blenk, dass dies erst genau ausgewertet werden müsste. Eine Statistik liege
nicht vor, er schätze die Anzahl allerdings ganz grob auf unter 20 %.
Auf nochmaligen Einwurf von Kreisrat
Halbleib, MdL, erst einem runden Tisch Gelegenheit zu geben Stellung zu
nehmen und dann den Sozialausschuss zur Vorbereitung für den Kreistag
zu beschäftigen, erwidert Landrat
Nuß, dass er kein Problem damit habe, zunächst den Sozialausschuss
einzuberufen. Einen runden Tisch halte er aber aufgrund der geschilderten
Probleme für nicht zielführend. Für die Festsetzung der Mietobergrenzen gebe es
zwei Möglichkeiten, zum einen dies selbst – wie geschehen – zu ermitteln oder
einen externen Gutachter zu beschäftigen.
Der Landrat lässt sodann darüber abstimmen, ob zur Entscheidung in der
Angelegenheit zunächst eine Sitzung des Sozialausschusses einberufen werde, die
dann dem Kreistag eine Empfehlung ausspricht.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt, vor einer Entscheidung im Kreistag eine Sitzung des Sozialausschusses einzuberufen.
Zur weiteren
Veranlassung an S1, FB 32, GB 3
Zur Kenntnis an ZFB 2