Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Nach den Ausführungen von Herrn Blenk zu der Notwendigkeit der Neufestsetzung der Mietobergrenzen spricht Kreisrat Halbleib, MdL, drei Punkte an:

 

·                Homogene Wohnbereiche sind auf den gesamten Landkreis gesehen nicht gleich, es gibt sicher Unterschiede z.B. zwischen Riedenheim und Veitshöchheim. Nach der Wohngeldverordnung gibt es jedenfalls Unterschiede bei Gemeinden über 10.000 Einwohnern im Vergleich zu Gemeinden darunter.

 

·                Bei der Ermittlung der Mietobergrenzen wird die Eigenleistung vorausgesetzt, was ist mit Maklerprovisionen?

 

·                Wie sieht es mit Ermessensentscheidung der Verwaltung in Einzelfällen bei Überschreitung der Mietobergrenzen aus?

 

Da er hier noch Beratungsbedarf sehe, schlage er vor, unter Umständen den Sozialausschuss zu beteiligen und vorher auch die Beratungsdienste der Wohlfahrtspflege einzubinden. Erst dann solle im Kreistag vorgetragen werden.

 

Herr Blenk erwidert, dass die angesetzten vergleichsweise Wohnungen im unteren Bereich längen, es handele sich um sehr einfache Wohnungen und keine Luxuswohnungen, deshalb gehe man von keinen so großen Unterschieden aus. Beim angesprochenen Ermessen hat der Sachbearbeiter den Spielraum der sozialen Komponente.

Eine Kaution oder Provision für eine Wohnung könne über eine Darlehensgewährung, die allerdings auch im Ermessen des Sachbearbeiters liege, abgewickelt werden.

 

Einen runden Tisch mit Beratungsdiensten und Wohlfahrtsverbänden einzuberufen halte er für nicht zielführend und hilfreich, da hier dann sicher noch über noch höhere Mieten gesprochen werde, das Amt aber gewisse Grenzen zu beachten habe.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Trautner, wie viele Personen über die Mietobergrenzen kommen, erwidert Herr Blenk, dass dies erst genau ausgewertet werden müsste. Eine Statistik liege nicht vor, er schätze die Anzahl allerdings ganz grob auf unter 20 %.

 

Auf nochmaligen Einwurf von Kreisrat Halbleib, MdL, erst einem runden Tisch Gelegenheit zu geben Stellung zu nehmen und dann den Sozialausschuss zur Vorbereitung für den Kreistag

zu beschäftigen, erwidert Landrat Nuß, dass er kein Problem damit habe, zunächst den Sozialausschuss einzuberufen. Einen runden Tisch halte er aber aufgrund der geschilderten Probleme für nicht zielführend. Für die Festsetzung der Mietobergrenzen gebe es zwei Möglichkeiten, zum einen dies selbst – wie geschehen – zu ermitteln oder einen externen Gutachter zu beschäftigen.

 

Der Landrat lässt sodann darüber abstimmen, ob zur Entscheidung in der Angelegenheit zunächst eine Sitzung des Sozialausschusses einberufen werde, die dann dem Kreistag eine Empfehlung ausspricht.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt, vor einer Entscheidung im Kreistag eine Sitzung des Sozialausschusses einzuberufen.

 


Zur weiteren Veranlassung an S1, FB 32, GB 3

 

Zur Kenntnis an ZFB 2