Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 5, Anwesend: 53

Anlage/n:         Dokumentation (Tischvorlage)

                        Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Bezüglich des Wettbewerbsergebnis wird auf den mündlichen Sachvortrag verwiesen.

 

Weiter wird in der Sitzung die Dokumentation zum Wettbewerb an die Hand gegeben. Diese Dokumentation ist auch in das RIS-Programm „Session“ eingestellt.

 

Das Preisgericht hat in seinen Sitzungen am 03. und 04.02.2022 folgende Entscheidungen getroffen:

 

  1. Preis:
    Steimle, Architekten, Stuttgart mit Koeber Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  1. Preis:
    Lehmann Architekten GmbH BDA, Offenburg/Berlin mit w+p Landschaften – Hans-Jörg Wöhrle Landschaftsarchitekt BDLA dwb, Offenburg/Berlin
  1. Preis:
    ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf

 

Bei der Umsetzung des Realisierungsteils wird einer der Preisträger*innen

unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren

Planungsleistungen beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.


Folgende Leistungen sollen Bestandteil der GP-Vergabe auf Grundlage der HOAI 2013:


1. Objektplanung/Gebäude und Innenräume, §34 HOAI, Lph 2-9, 1 anteilig

2. Freianlagenplanung, §39 HOAI, Lph 2-9, 1 anteilig

3. Tragwerksplanung, §51 HOAI, Lph 1-6 anteilig

4. TGA, §55 HOAI, Alg 1-8 Lph 1-9 anteilig

5. Bauphysik, Anlage 1 HOAI, Lph 1-9 anteilig

6. Brandschutzplanung gem. AHO Heft 17

Es ist eine Vergabe der Bauleistungen als Generalunternehmer*innen Vergabe

(GU-Vergabe) vorgesehen. Sofern die Beauftragung der kompletten Ausführungsplanung nicht erfolgt, wird der Auslober durch eine anteilige weitere Beauftragung der Lph 5+6 gemäß HOAI sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Dies erfolgt z.B. durch Regeldetails, Funktionalausschreibung und gestalterische Bau- und Qualitätskontrolle.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Herr Landrat Eberth wird ermächtigt nach Abschluss des VgV Verfahrens den Generalplanervertrag mit dem Preisträger stufenweise abzuschließen und nach Vorlage der Kostenberechnung den Kreistag diese zur Entscheidung über die Vergabe der weiteren Planungsstufen (s. Leistungsphasen 5 – 9 der HOAI) vorzulegen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Bäumle vom Architektenbüro Bäumle erläutert anhand der Präsentation das Vergaberecht (VgV) und stellt die Preise des Preisgerichtes vor.

 

Kreisrat Henneberger äußert sich, dass seine Fraktion den Zeitpunkt für die Beauftragung für extrem ungünstig erachte. Der Landkreis sei parallel bei wichtigen Investitionen engagiert, wie z.B. bei der Sanierung der Schulen und der Main-Klinik. Weiterhin sei die Baukonjunktur aktuell so überhitzt wie noch nie, dann die Materialengpässe, zudem komme jetzt noch der Krieg in der Ukraine dazu, der die Kosten extrem in die Höhe treiben werde, weshalb die Kosten derzeit nicht realistisch kalkulierbar seien.

Er gehe davon aus, dass die Ist-Situation nicht zwingend von Dauer so sein müsse. Er ist der Auffassung, dass die regionale Wirtschaft die Corona-Krise bisher gut gemeistert habe. Diese habe eine Rekordumlagekraft, es wäre sehr positiv formuliert zu sagen, es ist nicht sicher, dass es so weitergeht, vielmehr sei es so, dass die Steuerkraft vielleicht durch eine Verstärkung der Kriseneffekte, die wir jetzt schon haben, einen drastischen Rückgang der Umlagekraft mit sich bringe. Welche Kosten dann tatsächlich durch eine Vertagung der heutigen Geschichte verursacht würde, sei nicht so ganz klar. Die Container seien „gekauft, sie seien zwar formal gemietet, aber es handele sich um einen Mietkauf und realistischer Weise werden diese sicherlich 3 Jahre gebraucht und dann gehören sie dem Landkreis. Es sei zwar eine Belastung für die Mitarbeiter, dennoch müsse man den Gesamthaushalt nicht nur in diesem Jahr, sondern die nächsten Jahre mit im Auge behalten. Aus diesen Gründen werde seine Fraktion heute nicht zustimmen können.

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass heute kein Grundsatzbeschluss zum Bau erfolge.

 

Kreisrat Kuhl nimmt Bezug auf seine Haushaltsrede in der er bereits angesprochen habe, dass das Bauvorhaben aus finanziellen Gründen verschoben werden sollte. Die FDP/ödp-Fraktion habe die Planungen und auch den Wettbewerb zwar mitgetragen und entschieden, diese Entscheidungen seien jedoch vor der Ukraine-Krise gewesen. Es könne daher nicht abgeschätzt werden, was in den nächsten Jahren noch auf den Landkreis zukommen werde, wie sich die Wirtschaft entwickeln wird, wie die finanzielle Situation sein werde und was letztlich beim Bau eines neuen Landratsamtes auch den Gemeinden mit der Kreisumlage abverlangt werden müsse. Aus diesen Gründen beantrage er daher die weiteren Verfahren heute einzustellen und den Bau bis auf das Ende des Ukrainekrieges zu verschieben.

 

Kreisrat Hansen ist ebenfalls der Auffassung, dass vor der endgültigen Entscheidung die Kosten bekannt sein müssen und mit welchen Kostensteigerungen zu rechnen sei. Er fragt nach, wie das weitere Verfahren ablaufe und welches Gremium beispielsweise über die Detailplanungen entscheide.

 

Landrat Eberth erklärt das Prozedere des VgV-Verfahrens. Die Planungen sowie die Details werden zunächst dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur zur Diskussion und anschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Kreisrat Jungbauer versteht die Bedenken und Sorgen, dennoch habe man den Startschuss für dieses Projekt gegeben und es sei auch wichtig, die beiden Leistungsphasen fortzuführen, um am Ende des Tages zu sehen, welches Platzangebot damit geschafft werden kann, welche Notwendigkeit gegeben ist und wie die Baukosten zum Zeitpunkt nach Abschluss der Planungen aussehen. Inwieweit es dann letztendlich zu einer Umsetzung des Projektes kommen wird, könne erst nach Abschluss und Feststellung der Grundlagen und Kosten entschieden werden.

Er bittet daher den Weg bis zur Leistungsphase 4 - wie vorgeschlagen - weiterzugehen, um dann entscheiden zu können.

 

Landrat Eberth ergänzt, dass auch die baurechtliche Möglichkeit für eine Erweiterung zunächst zu prüfen wäre.

 

Kreisrat Stichler äußert sich, dass die SPD-Kreistagsfraktion zwar den Beschluss (Leistungsphase 1-4) mittragen werde, wenngleich diese auch die Auffassung der Vorredner teilen und abzuwarten sei, um zu sehen, ob das Landratsamt der Zukunft auch bezahlbar und wirtschaftlich ist. Um diese Fragen abzuklären, werden Zahlen benötigt. Er weist darauf hin, dass die Zustimmung dennoch nicht als „Freibrief“ gesehen werden dürfe, das Landratsamt der Zukunft so zu bauen, wie es heute vorgestellt wurde. Es werde noch viel Zeit ins Land gehen, deshalb solle dies als Vorbehalt mitvermerkt werden.

 

Kreisrat Fiederling ist auch der Auffassung, das Verfahren fortzuführen, um Klarheiten zu schaffen. Er fragt nach, wie sich die Kommission für das VgV-Verfahren zusammensetze.

 

Herr Bäumle teilt mit, dass ein Gremium gebildet werde, das aus Verwaltung und Vertretern der Politik bestehen werde. Das Gremium müsse nicht aus den gleichen Personen bestehen, wie im Wettbewerb. Er empfiehlt jedoch aus dem Preisgericht beispielsweise den Vorsitzenden und den Landschaftsarchitekten hinzuzuziehen sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Herr Landrat Eberth wird ermächtigt nach Abschluss des VgV Verfahrens den Generalplanervertrag mit dem Preisträger stufenweise abzuschließen und nach Vorlage der Kostenberechnung den Kreistag diese zur Entscheidung über die Vergabe der weiteren Planungsstufen (s. Leistungsphasen 5 – 9 der HOAI) vorzulegen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 1, KrPA