Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 28.10.2021 beantragt die Gemeinde Reichenberg die Einrichtung einer Stelle für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Grundschule Reichenberg.

Der beantragte Stellenumfang wurde mit 0,5 VzÄ festgelegt. Über die Trägerschaft hat die Gemeinde noch nicht entschieden. Nach den geltenden Richtlinien ist die Neueinrichtung einer JaS durch eine kreisangehörige Gemeinde nicht mehr möglich.

 

Hinsichtlich der Begründung und der Bedarfsfeststellung wird auf das Antragsschreiben, die beigefügte Stellungnahme der Schulleitung und die sozialräumliche Stellungnahme der Gemeinde verwiesen. Außerdem wir Bezug genommen auf den Grundsatzbeschluss zum weiteren Ausbau von JaS im Landkreis Würzburg in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.03.2021, Beschluss-Nr. JHA/2021.03.12/Ö-3.

 

Für die Förderung der JaS gilt die Förderrichtlinie des Sozialministeriums (StMAS) vom 25.03.2021, in Kraft getreten mit Wirkung vom 01.01.2021. Sie besteht weiterhin aus einer Festbetragsfinanzierung von 8.160,00 € pro Kalenderjahr für eine 50%-Stelle der Sozialpädagogik/Sozialarbeit.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Reichenberg im Stellenumfang von 0,5 VzÄ.

Vorbehaltlich der Zusage der staatlichen Förderung befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Förderung von JaS.

 

Das Amt für Jugend und Familie (FB 31a) wird beauftragt, die ausstehenden Verfahrensschritte gemäß der Förderrichtlinie abzuschließen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, ab dem Haushaltsjahr 2023 entsprechende Mittel im Jugendhilfehaushalt bereitzustellen.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Reichenberg im Stellenumfang von 0,5 VzÄ.

Vorbehaltlich der Zusage der staatlichen Förderung befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Förderung von JaS.

 

Das Amt für Jugend und Familie (FB 31a) wird beauftragt, die ausstehenden Verfahrensschritte gemäß der Förderrichtlinie abzuschließen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, ab dem Haushaltsjahr 2023 entsprechende Mittel im Jugendhilfehaushalt bereitzustellen.