Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII sind im Landkreis Würzburg derzeit 111 Pflegekinder, die in 86 Pflegefamilien untergebracht. Darüber hinaus stehen dem Amt für Jugend und Familie 3 Pflegefamilien für die Bereitschaftspflege zur Verfügung.

 

Zur Ausgestaltung der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII, insbesondere den Leistungen an Pflegeeltern, haben der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Städtetag gemeinsame Empfehlungen erlassen, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Daneben bestehen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., die bundesweit Anwendung finden und in die Empfehlungen der Bayerischen Spitzenverbände einfließen. Für den Landkreis Würzburg wurden diese Empfehlungen in den letzten Jahren durch verschiedene Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses für anwendbar erklärt und bei Bedarf konkretisiert.

 

So existieren neben diversen Beschlüssen hinsichtlich der Ausgestaltung verschiedener Formen der Vollzeitpflege wie z.B. Bereitschaftspflege oder Trainingspflege und hinsichtlich der entsprechenden Leistungen wie Pflegegeld oder Zusatzleistungen an Pflegeeltern auch einige Verwaltungsanweisungen der Fachbereiche 31a und 31b zu den internen Abläufen.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verwaltungsvereinfachung sollen die unterschiedlichen Regelungen nunmehr in eine einzige Richtlinie zur Vollzeitpflege zusammengefasst und den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinie des Landkreises Würzburg für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinie des Landkreises Würzburg für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII